Arbeitszimmer - Steuer

  • Hallo in die Runde,


    stolz habe ich in diesem Jahr erstmals eine Steuererklärung für 2010 abgegeben und der Rechner verspricht eine Rückzahlung.
    Nun hat mir das Finanzamt einen Bogen mit Fragen zum Arbeitszimmer geschickt. Diesem soll ich einen Grundriss meiner Wohnung beilegen. Ich habe aber leider keinen.


    Kann ich den selbst mit Bleistift und Lineal so "Pi mal Daumen" zeichnen?
    Da ich noch nicht lange in der Wohnung wohne, gehe ich davon aus, dass der Vermieter auch keinen hat, sonst hätte er mir den sicher bei Besichtigung oder Vertragsunterzeichnung mit vorgelegt.


    Wie habt ihr das gelöst? Bzw. wurde da bei euch überhaupt danach gefragt?


    LG
    Sunny

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Sunny,


    ich habe seinerzeit auf Anfrage an den Vermieter sofort einen Grundriss von ihm zugeschickt bekommen. Jeder Hausbesitzer hat für gewöhnlich auch Grundrisse seiner Immobilie.
    Eine Skizze ist in vielen Fällen auch OK.
    Eine Kopie des Grundrisses ist bei Mietbeginn bzw. Vertragsunterzeichnung nicht üblich - abgesehen davon sehr Ihr Euch die Wohnung ja gemeinsam an.


    Gruß
    Bolzbold

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Wenn du die Kosten für dieses Arbeitszimmer erstmalig geltend machst, ist es normal und üblich, dass du einen Grundriss vorlegen musst. Das Finanzamt will halt kontrollieren, ob die räumlichen Voraussetzungen für die Anerkennung gegeben sind. Bei meiner ersten Wohnung habe ich eine selbst erstellte Skizze der ganzen Wohnung eingereicht.

  • Evtl. noch wichtiger als der Grundriss ist die Tatsache, dass Du dem Sachbearbeiter beim Finanzamt klarmachst, dass das Zimmer NUR als Arbeitszimmer genutzt wird.
    Wenn Du z.B. alle zwei Wochen mal im Arbeitszimmer Deine Wäsche bügelst, ist dies schon eine private Nutzung, die dazu führen kann, dass die Kosten nicht mehr steuerlich berücksichtigt werden.

Werbung