Weihnachtsgeld in Elternzeit?

  • Hallo zusammen,


    bin seit Mai diesen Jahres aus einer Vollzeitstelle heraus als Beamtin für ein Jahr in Elternzeit gegangen und fange im März 2012 mit 75% Teilzeit wieder an zu arbeiten. Weiß jemand, ob mir trotzdem die Sonderzahlung für den Monat Dezember 2011 zusteht? Und falls ja, in welcher Höhe? Und hat das irgendwelche Auswirkungen auf mein Elterngeld?


    Danke,
    Gartenzwerg

  • Wo gibt es denn noch Weihnachtsgeld für Lehrer?????


    Aber abgesehen davon kann ich mir nicht vorstellen, dass man in der Elternzeit Anspruch hat auf zusätzliche Leistungen...


    Panama

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

  • Hallo,


    in NRW kriegen wir immer noch stolze 30%...


    Auf der Homepage des VBE steht unter dem Kapitel Mutterschutz / Elternzeit / Elterngeld folgendes:


    " Dienst- und besoldungsrechtliche Auswirkungen
    Der Anspruch auf Beihilfe bleibt während der Elternzeit erhalten. Das gilt auch für den Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenkasse. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts besteht für gesetzliche Krankenkassen keine Verpflichtung, Beamte in der Elternzeit beitragsfrei in der Familienversicherung des Ehegatten mitzuversichern. Beamte in der Elternzeit können einen Zuschuss zu ihren Krankenversicherungsbeiträgen in Höhe von mtl. 31 € erhalten, wenn ihre Bezüge vor Beginn der Elternzeit unterhalb der Pflichtversicherungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung lagen. Der Antrag ist an das LBV zu richten.


    Der Anspruch auf Weihnachtsgeld oder Jahressonderzahlung wird durch eine Beurlaubung im Monat Dezember nicht berührt. Das Weihnachtsgeld wird zwar grundsätzlich für jeden vollen Monat in dem keine Bezüge zustehen um 1/12 gekürzt; diese Kürzung entfällt aber für die Elternzeit bis zur Vollendung des 12. Lebensmonats des Kindes.


    Die Elternzeit hat keine Auswirkungen auf das Besoldungsdienstalter und unterbricht nicht das Aufsteigen in den Lebensaltersstufen. "



    Dank Schwangerschaftsdemenz und Stillnebel bin ich aber z. Zt. zu blöd, diesen Passus richtig zu verstehen - wäre mal dankbar für eine Übersetzung ins Hochdeutsche!


    LG

  • Kurz und knapp, dir steht das volle Weihnachtsgeld zu. Erst im 2. Jahr Elternzeit ohne Teilzeitarbeit wäre dies nciht mehr so!

    Hmm, das steht da so ja nicht ;) wenn das Kind älter als ein Jahr ist, wird die Sonderzahlung gekürzt. Kommt vielleicht in einigen Fällen für den Partner, der Parnermonate nimmt, oder bei anderen Aufteilungen zum Tragen.


    Grüße
    Peter

  • Hmm, das steht da so ja nicht wenn das Kind älter als ein Jahr ist, wird die Sonderzahlung gekürzt.

    Doch, das steht da so, dass es ihr zusteht, über andere hat hier keiner etwas gesagt. Da müsste man dann auch den wirklichen Gesetzestext und nicht die Kommentierung lesen, denn die, die ich zu Weihnachtsgeld kenne besagen dies auch allgemein, da wird hier scheinbar davon ausgegangen, dass man wenn ab der Geburt in Elternzeit ist.

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