Integrative Beschulung von Förderschülern in einer GS

  • Hallo!


    In meiner Klasse befindet sich ein verhaltensauffälliges Kind, das von einer Förderschule getestet wurde und eigentlich diese Schulform besuchen müsste (es wurde also Förderbedarf festgestellt). Der Schüler wird aber integrativ in der Schule, an der ich mein Ref mache, beschult. Könnt ihr mir sagen, wer diesen Beschluss erlassen hat? Der Kultusminister? Ich brauche das für eine Analyse für einen Unterrichtsbesuch.


    Danke!
    Patti

  • Das Bundesland wäre hilfreich. In NRW beschließt solche Sachen das zuständige Schulamt - in anderen Ländern kann das aber anders sein.


    Gruß
    Britta

  • Bei schulrechtlichen Fragen ist immer gut, Bundesland und Schulform ins Profil aufzunehmen (oder im Thread zu erwähnen).


    Bevor das Forum dir Ratschläge gibt, solltest du vielleicht mal im Lehrerzimmer oder dem Zimmer der Schulleitung nach den schulrechtlichen Grundlagen deines Bundeslandes schauen. Gerade, wenn in eurem Bundesland (und deiner Schule) die integrative Beschulung von Kinder mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf vorgenommen wird, liegt entsprechender Erlass zu 100% in der Lehrerbibliothek (oder der Amtsblatt-Sammlung).


    VG, das_kaddl.

  • Welchen Beschluss meinst du jetzt? Warum das Kind trotz Förderbedarf bei euch unterrichtet wird?


    Habt Ihr einen Schulversuch laufen? Stichwort "Lernen unter einem Dach" o.ä.?


    Guck doch mal in die Akte des Schülers oder frag die (Förderschul-)Kollegen bei euch.

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