Thema Urheberrecht - wichtig für alle!!!

  • Ich krame das jetzt mal raus, da ich kein neues Thema deswegen aufmachen will. Es geht im Folgenden ausschließlich um das Fach Mathematik.


    Mir schwebt der Einsatz von Lerntheken vor. Kann ich mich an verschiedenen Schulbüchern daran bedienen und mir verschiedene Lerntheken zusammenschnippeln für die Themen eines Schuljahres, solange ich diese komische 10% Marke pro Buch einhalte?


    Weiter noch, wie ist das mit Klassenarbeiten, gilt da ebenso die 10% Regel, oder wie handhabt ihr das?


    So long,
    Grapadura

  • Ich krame das jetzt mal raus, da ich kein neues Thema deswegen aufmachen will. Es geht im Folgenden ausschließlich um das Fach Mathematik.


    Mir schwebt der Einsatz von Lerntheken vor. Kann ich mich an verschiedenen Schulbüchern daran bedienen und mir verschiedene Lerntheken zusammenschnippeln für die Themen eines Schuljahres, solange ich diese komische 10% Marke pro Buch einhalte?


    Weiter noch, wie ist das mit Klassenarbeiten, gilt da ebenso die 10% Regel, oder wie handhabt ihr das?

    Das mit den Lerntheken sollte so in Ordnung gehen. Die 10% pro Buch wirst Du ohnehin kaum erreichen. Bei Klassenarbeiten kann es ja eigentlich nur um konkrete Aufgaben gehen, oder? Ich bezweifle, dass Mathematikaufgaben die notwendige Schöpfunghöhe erreichen, um unter den Schutz des Urheberrechts zu fallen.



    Viele Grüße
    Fossi

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Danke Fossi für die schnelle Antwort. Ich habe mir jetzt einen Link angeschaut der hier im Thread schon angezeigt wurde.
    Da heißt es 10% pro Schuljahr pro Klasse darf man einscannen, ich verstehe da nicht ganz, wo das Problem darin besteht, wenn man das Buch komplett einscannt, da man es ja eh auf Dauer so zerschneiden möchte.
    Klar mit den Lerntheken bleibt man ja unter den 10% komplett-Material, aber auf Dauer muss ich ja meh davon einscannen, da ich ja nicht nur Seitenausschnitte einscanne, sondern eher die ganze Seite und mir dann das herausschneide was ich benötige, da ich ja dadurch auch Zeit spare, im Vergleich zum Einscannen von einzelnen Ausschnitten.


    Dazu noch, was ist mit Schulbüchern die ich als Student evtl. digitalisiert habe, muss ich das dann alles löschen um Gesetzeskonform zu sein?


    Dass man seit 2012 einscannen darf für den Unterricht ist eine gute Änderung, aber ich finde den Rahmen irgendwie zu eng gefasst. Es ist ja letztlich nicht so, als würden die Schulbuchverlage am Hungertuch nagen.


    So long,
    Grapadura

  • ... ich verstehe da nicht ganz, wo das Problem darin besteht, wenn man das Buch komplett einscannt, da man es ja eh auf Dauer so zerschneiden möchte.


    Das "Problem" liegt einfach in den ist einfach in den vertraglichen Regelungen zwischen den Ländern und die Schulbuchverlagen. Pacta sunt servanda.


    Dass man seit 2012 einscannen darf für den Unterricht ist eine gute Änderung, aber ich finde den Rahmen irgendwie zu eng gefasst.


    Meines Wissens Zahlen die Länder für die Kopierrechte. Ein weiter gesteckter Rahmen würde wohl höhere Kosten verursachen.
    Ich formuliere mal überspitzt: Das Land bezahlt die Lehrkräfte für die Unterrichtsvorbereitung. Die Lehrkräfte wollen aber einen Teil der Unterrichtsvorbereitung durch die Verlage erledigen lassen indem sie sich nicht selbst Aufgaben ausdenken, sondern die Aufgaben andere nutzen. Für diese Arbeitsentlastung der Lehrkräfte soll das Land dann mehr an die Verlage zahlen. Dieses "mehr" müsste dann doch eigentlich den arbeitsentlasteten Lehrkräften genommen werden. ;)


    Es ist ja letztlich nicht so, als würden die Schulbuchverlage am Hungertuch nagen.


    Interessant. Woher stammen deine Informationen über die wirtschaftliche Situation der Schulbuchverlage? Ich hab mir grad mal die Werte für Schroedel angesehen. Bilanzgewinn 2013: 93.605,50€. Das reist mich nun nicht vom Hocker...
    Edit: Sorry. Das war der Bilanzgewinn der Schroedel & Haas GmbH. Zum Schulbuchverlag hab ich keine Daten.



    Gruß
    Nitram

  • Weiß jemand eigentlich wie es ist, wenn man sich Inspiration in einem Arbeitsheft holt, aber letztlich sowohl die Aufgabe umformuliert, als auch die Grafiken selbst erstellt? Also wenn man nur den AufgabenTYP "kopiert"? Muss man das irgendwie mit angeben, wenn ja wie?

  • Ok, das mit den Lizenzen etc. wußte ich nicht. Klar, das muss alles geregelt sein und man könnte sagen, dass für die Bildung der Kinder das doch möglich sei etc blablabla, aber das wird es in einer kapitalistischen Gesellschaft eher nicht geben. Das rechnet sich dann halt auch pro Land und pro Schule rein an diesen Lizenzgebühren.


    Zur Bilanz von Klett zB. habe ich was für 2012 gefunden:
    http://www.buchreport.de/nachr…n-hinterlassen-spuren.htm arm ist anders ;)

  • Weiß jemand eigentlich wie es ist, wenn man sich Inspiration in einem Arbeitsheft holt, aber letztlich sowohl die Aufgabe umformuliert, als auch die Grafiken selbst erstellt? Also wenn man nur den AufgabenTYP "kopiert"? Muss man das irgendwie mit angeben, wenn ja wie?


    Ich würde ja erstmal behaupten, dass das dein geistiges Eigentum ist, da du ja dann etwas komplett neues geschaffen hast, aber das ist auch eher ne Mutmaßung.

  • Ich krame das jetzt mal raus, da ich kein neues Thema deswegen aufmachen will.


    Ich würde empfehlen, alte Threadleichen im Regelfall nicht weiter zu verwenden. Es ist ja nicht so, dass Vorräte an neuen Threadformularen begrenzt wären, und es ist einfach übersichtlicher. :)

  • Ich würde ja erstmal behaupten, dass das dein geistiges Eigentum ist, da du ja dann etwas komplett neues geschaffen hast, aber das ist auch eher ne Mutmaßung.


    Daran habe ich jetzt meine Zweifel, dass das so ganz prinzipiell gilt - der Lehrer erstellt als Landesbediensteter im Dienst Produkte; ich könnte erwarten, dass in einem Konfliktfall das Land Anspruch auf das Eigentum erheben könnte. Traditionell wird das sehr frei gehandhabt, Lehrer erstellen ja dienstbezogenes Unterrichtsmaterial, das sie an Schulbuchverlage verkaufen. Aber ich könnte mir z.B. einen Fall vorstellen, dass ein Lehrer im Streit eine Schule verlässt und der Schule seine für die schuleigene Onlineplattform erstellten Materialien wegnehmen will. Ich denke kaum, dass da auf die Rechte auf das geistige Privateigentum pochen könnte.


    Nele

  • Das mit den Threadleichen wird ja von Forum zu Forum anders gehandthabt, daher habe ich es erstmal so probiert, aber Danke für den Hinweis. :)


    Was du da mit dem geistigen Eigentum meinst, darüber habe ich so in der Form nicht nachgedacht, aber ich denke du hast Recht. Schließlich hat ein Programmierer bei einer Firma z.B. ja den gleichen Zustand, er darf seinen Programmcode nach Beendigung des Arbeitsverhätnisses nicht mitnehmen, es sei denn er würde ihn abkaufen oder ähnliches. Schließlich bekommt er und wir alle ja für eben das unser Gehalt.
    Nur mit dem Unterschied, dass sich die Arbeit bei uns eben weniger nachprüfen lässt, also quasi nicht so schriftlich fixiert ist wie bei anderen Arbeitnehmen, die z.B. Akten oder dergleichen bearbeiten.

  • man könnte sagen, dass für die Bildung der Kinder das doch möglich sei etc blablabla, aber das wird es in einer kapitalistischen Gesellschaft eher nicht geben

    Dann solltest Du mit gutem Beispiel vorangehen und Deine selbst erstellten Materialien kostenlos zum Download anbieten. Für die Bildung der Kinder sollte das doch möglich sein.



    Viele Grüße
    Fossi

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Weiß jemand eigentlich wie es ist, wenn man sich Inspiration in einem Arbeitsheft holt, aber letztlich sowohl die Aufgabe umformuliert, als auch die Grafiken selbst erstellt? Also wenn man nur den AufgabenTYP "kopiert"? Muss man das irgendwie mit angeben, wenn ja wie?

    Aufgabentypen können doch per se nicht urheberrechtlich geschützt sein. Falls doch, erhebe ich Anspruch auf die Erfindung der Addition. Ich würde mich auch mit einem bescheidenen Betrag von 0,00001 Cent pro Verwendung als Tantieme zufriedengeben - und Slim, Gates und sämtliche Scheichs könnten wahrscheinlich trotzdem einpacken.



    Viele Grüße
    Fossi

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Dann solltest Du mit gutem Beispiel vorangehen und Deine selbst erstellten Materialien kostenlos zum Download anbieten. Für die Bildung der Kinder sollte das doch möglich sein.



    Viele Grüße
    Fossi


    Genau das habe ich auch vor.


  • Genau das habe ich auch vor.


    Schön. Ein professioneller Verlag kann sich das trotzdem nicht leisten, kapitalistische Gesellschaft hin oder her.



    Viele Grüße
    Fossi

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Schließlich hat ein Programmierer bei einer Firma z.B. ja den gleichen Zustand, er darf seinen Programmcode nach Beendigung des Arbeitsverhätnisses nicht mitnehmen, es sei denn er würde ihn abkaufen oder ähnliches. Schließlich bekommt er und wir alle ja für eben das unser Gehalt.


    Sicher. Und der (angestellte) Programmierer programmiert seinen Programmcode im selbst bezahlten Arbeitszimmer auf dem selbst bezahlten Computer ohne Kostenerstattung vom Arbeitgeber. Er darf sich stattdessen wie wir mit einer lächerlichen steuerlichen Absetzbarkeit zufrieden geben.


    In welcher Rechtsverordnung / in welchem Erlass stand noch mal, dass das Erstellen von Übungsmaterial auf eigene Kosten mit eigenem Material im eigenen Arbeitszimmer zu den Dienstpflichten eines Lehrers gehört? Oder habe ich etwa (seit Jahren) meinen schulischen (Büro-)Arbeitsplatz übersehen, auf dem ich das alles kosten- und zeitneutral erledigen kann? Wieviele Stunden werden mir dafür eigentlich gutgeschrieben?


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Ich persönlich habe mir übrigens zum Prinzip gemacht, alle meine Arbeitsmaterialien unter einer Open-Content Lizenz zu erstellen: ich sehe es so, dass ich als Staatsdiener im Bildungswesen in letzter Konsequenz für die Öffentlichkeit arbeite und dass in meiner durch Steuergelder finanzierte Arbeitszeit entstandene Bildungsprodukte auch unentgeltlich der Gesellschaft zur Verfügung stehen!


    Nele

  • Mikael
    Der Firma, die den Programmierer angestellt hat, wird es herzlich gleichgültig sein, ob er den Programmcode zu Hause am selbst finanzierten Computer oder in den Betriebsräumlichkeiten erstellt hat; wenn es sich um Arbeitsergebnisse handelt, die im Kontext der Firmenprojekte stehen, wird sie die Eigentumsrechte daran beanspruchen.


    Die Welt ist nuneinmal so.


    Nele

  • Ich persönlich habe mir übrigens zum Prinzip gemacht, alle meine Arbeitsmaterialien unter einer Open-Content Lizenz zu erstellen: ich sehe es so, dass ich als Staatsdiener im Bildungswesen in letzter Konsequenz für die Öffentlichkeit arbeite und dass in meiner durch Steuergelder finanzierte Arbeitszeit entstandene Bildungsprodukte auch unentgeltlich der Gesellschaft zur Verfügung stehen!


    Nele

    Finde ich eine gute Einstellung.
    Hast du dafür eine oder mehrere Plattformen zur Verbreitung des Materials?

  • Nele:
    Als Lehrer hat man ja die Tendenz alles (besser?) zu wissen, aber ab und zu ist doch die Kenntnis der relevanten rechtlichen Grundlagen zu empfehlen, Stichwort "Arbeitsmittel": Was hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zur Erfüllung von dessen (vertraglich) geschuldeter Leistung bereitzustellen?


    http://www.experto.de/b2b/rech…e-wuensche-erfuellen.html


    Schlussfolgerung: Wenn der Arbeitgeber (hier: Schule) meint, die Erstellung und anschließende Überlassung von Unterrichtsmaterial gehört zu den Pflichten des Arbeitnehmers (hier: Lehrers), dann hat dieser ihm erst einmal einen entsprechenden (Büro-)Arbeitsplatz einzurichten und die entsprechenden Arbeitsmittel bereitzustellen, so dass dieser die Unterrichtmaterialien erstellen kann. Das schließt natürlich auch ein entsprechendes Zeitbudget ein.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

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