zwei rechtsanwalts-technissche Fragen

  • hallo,


    da ich zurzeit die Dienste eines Rechtsanwaltes, der sich mit Verwaltungs- bzw. Beamtenrecth auskennt, brauche, fragte ich bei den entsprechenden Geschäftsstellen der großen Lehrerverbände/-gewerkschaften nach, ebenso bei meiner Rechtsschutzversicherung. Eine Empfehlung bekam ich dort aber nicht. So bin ich dann über die Gelben Seiten an die Sache herangegangen. Irgendwie hab ich aber das Gefühl, dass ich nicht unbedingt den besten Vertreter seines Faches gefunden habe - allerdings habe ich ihm bereits eine Vollmacht erteilt und er hat schon erste "Amtshandlungen" vorgenommen.
    Nun zwei Fragen dazu:


    1. Krieg ich das noch mit der Behörde, der gegenüber er mich vertritt, gegenüber der Versicherung und vor allem ihm gegenüber noch hin, dass ich ihm quasi sein Mandat entziehe und mir einen anderen Anwalt suche?



    2. Wo um alles in der Welt finde ich denn den Anwalt meines Vertrauens? ?( Die Anwaltskammer wird sich da sicher auch nicht festlegen dürfen, sondern muss mir wohl alle ohne Empfehlung nennen, nehm ich an...?


    danke schon mal


    mfg
    der unbekannte Lehrer

    "Get thee back into the tempest and the Night´s Plutonian shore!...
    Take thy beak from out my heart, and take thy form from off my door!"
    Quoth the raven: "Nevermore." (E.A.Poe,The Raven)

  • Hallo Teacher,


    sorry, da kann ich Dir auch nicht richtig weiterhelfen.
    Aber wie sieht es aus, wenn Du ihm das Mandat entziehst. Da er schon gehandelt hat, wirst Du da sicherlich auch eine Rechnung bekommen, könnte ich mir denken.


    Ich habe bislang nur einmal im Leben einen Rechtsanwalt gebraucht, da ging's um einen Verkehrsunfall.


    Wie man einen guten herausbekommt, kann ich Dir nicht sagen. Vielleicht durch Bekannte, Freunde etc.?
    Es muss ja auch nicht ein Anwalt mit Beamtenrecht sein, der die empfohlen wird. Vielleicht kann Dir über einen guten Anwalt wiederum ein passender für Deine Fragen empfohlen werden. Sicherlich läuft da nämlich auch viel mit Beziehungen.


    Dass Dir die Lehrergewerkschaft nicht weiterhelfen konnte, finde ich schade.


    Wie sieht's mit Eurem Personalrat aus? Hast Du da vielleicht einen guten Draht?


    Ich drück' Dir auf jeden Fall die Daumen, dass Du Dein Recht bekommst.


    Viele Grüße
    Super-Lion

  • Ich nehme mal an, dass die Gewerkschaft (aus verständlichen Gründen) vor allem ihren Mitgliedern hilft.
    Als ich mal einen Rechtsbeistand gegenüber der Schulbehörde brauchte, hat mich die GEW jedenfalls ausreichend unterstützt

  • Zitat

    Super-Lion schrieb am 09.06.2005 22:55:
    .....


    Dass Dir die Lehrergewerkschaft nicht weiterhelfen konnte, finde ich schade.
    ....


    Ich nehme mal an, "the-unknown-teacher-man" ist kein Mitglied der Gewerkschaft....


    Aber ein kleiner Tipp von mir:
    Erkundige dich am Seminar oder der Hochschule, wer Schulrecht unterrichtet

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • Hallo,
    schon mal danke für eure Beiträge...


    alias, die Idee mit der Uni ist für meine zweite Frage ein wichtiger Tipp, da hab ich auch Leute gefunden, die wohl - laut Vorlesungsverzeichnis - echte Experten sind, allerdings ist die Frage, ob die sich auch als Rechtsanwält verdingen und - falls ja, nicht durch ihre Lehrtätigkeit doch zu sehr in Anspruch genommen werden....


    aber ich bleibe am Ball... vielleicht weiß ja jemand noch einen anderen Rat...


    und zu Frage 1 sollte ich eventuell mal den Sachbearbeiter meiner Rechtschutzversicherng fragen, allerdings möchte ich den zunächst mal nicht scheu machen, solange ich noch nicht hundertpro sicher bin, ob es sinnvoll ist, den Anwalt zu wechseln (eventuell könnte mir die Behörde das als Zeichen von Schwäche auslegen, zudem geht kostbare Zeit verloren....)


    aber wie gesagt: danke euch allen...


    mfg
    der unbekannte Lehrer

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  • Alias,


    ich weiß nicht, ob Teacher Gewerkschaftsmitglied ist oder nicht.
    Aber es hilft der Gewerkschaft sicherlich neue Mitglieder zu bekommen, wenn sie Nichtmitgliedern auch 'mal bei Problemen hilft. Sozusagen Werbung in eigener Sache.


    Man wird eher Mitglied einer Vereinigung, Gemeinschaft etc., wenn man Vertrauen in sie hat. Und dieses Vertrauen kann durch uneigennützige Hilfe geschaffen werden.


    Ähnlich wie bei Kindern, die in ein Geschäft kommen. Man beachtet und bedient sie nicht. Dabei sind dies Kunden von morgen.
    Es gibt einen Bäcker, in dem ich als Kind fälschlicherweise des Diebstahls bezichtigt wurde. Meinst Du, ich war bis heute nochmal in dieser Bäckerei???


    Zur Gewerkschaft kann ich sagen, dass ich bei der GEW eine Anfrage per Mail gestellt habe und trotz Nichtmitgliedschaft sehr nette und ausführliche Antwort bekommen habe. Es geht also auch anders.


    Teacher wünsche ich viel Erfolg bei der Lösung seiner Unstimmmigkeiten.


    Gruß
    Super-Lion

  • Sag ich doch schon lange, dass die von der GEW nette Leute sind ;)


    Aber eine ausführliche Rechtsberatung wirst du auch dort nur bekommen, wenn du Mitglied bist. Da sollte man sich schon vorher drum kümmern.


    Würde die GEW JEDEM alle Dienstleistungen kostenlos zur Verfügung stellen - wer würde dann noch Mitglied (und mit seinen Beiträgen diese Dienstleistungen finanzieren)?


    Ich bin seit Jahren GEW-Mitglied und es ist schon beruhigend zu wissen, dass ich im Zweifelsfall jemanden habe, der mir den Rücken frei hält. Auch bei kleineren Problemchen habe ich mir schon mehrfach durch einen kurzen Anruf bei der Rechtschutzstelle einen (wirklich kompetenten) Rat (auch für meine Refs) geholt.


    Zudem hat mir die Gewerkschaft schon eine unberechtigte Schadenersatzforderung vom Hals geschafft. So viel Beitrag kann ich im Leben nicht bezahlen, wie die Kollegen mir damals erspart haben. Und du glaubst nicht, wie schnell du in so eine blöde Situation kommen kannst.....

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

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