Abordnung und Anrechnung zur Verbeamtung...

  • Hallo!


    Ich habe schon versucht nach meinen Problemen bzw. Fragen im Archiv zu suchen, bin aber leider nicht fündig geworden. Ich hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen.


    Ich habe es nun endlich geschafft, eine Stelle in der Grundschule zu bekommen und nicht mehr als Aushilfslehrerin zu arbeiten. Ich bin seit dem 01.02.06 im niedersächsischen Schuldienst als Angestellte beschäftigt - mit 25 Stunden. Das bedeutet, dass ich drei Jahre als Angestellte arbeite, um anschließend verbeamtet zu werden (habe ich natürlich auch in dem Vertrag angekreuzt!). Nach den drei Jahren heißt es, dass ich übernommen werde. Leuchtet ja auch ein, dass ich dann als Beamtin einen Job haben sollte. Nun habe ich neben dem Studium schon sehr viel als Vertretungslehrerin gearbeitet (über 2 Jahre lang) und direkt nach dem Referendariat habe ich 14 1/2 Monate als Feuerwehrlehrkraft mit 25 Stunden gearbeitet. Ich habe immer gehört, dass beide Zeiten (Vertretung und Feuerwehr) für die Verbeamtung angerechnet werden; sprich: ich müsste nicht drei Jahre lang warten. Ich habe schon herumtelefoniert, aber wirklich schlauer bin ich auch nicht geworden. Eine Aussage war u.a. auch, dass ich ja einen normalen Vertrag hätte und nicht Springerin bin (die gibts ja hier auch nicht mehr!), so dass ich also auf keine Anrechnung hoffen brauche. Wenn ich aber noch ein Jahr Feuerwehr gemacht hätte, wäre ich verbeamtet worden!! Klingt für mich nicht einsichtig und reagiere dann auch sauer darüber. Der Kommentar war nur, dass ich sicher von der Landesschulbehörde nicht darüber informiert wurde... NATÜRLICH NICHT! Denn die geben bestimmt keine Nachteile für sich selbst bekannt. Habe ich nun wirklich gar keinen Anspruch auf eine vorzeitige Verbeamtung? Wer ist in einer ähnlichen Lage und kann mir Tipps geben?!


    Eine andere Frage: bei uns an der Schule werden im kommenden Schuljahr aufgrund Schülermangels drei Klassen (2.Schj.) zu zwei zusammengelegt. D.h. eine Lehrkraft ist über und muss abgeordnet werden. Ich bin nun die letzte Lehrkraft, die eingestellt wurde und ich habe auch keine Bindung (Ehemann, Kinder). Da ich zum neuen Schuljahr meine 4. Klasse abgebe und eine 1. Klasse übernehmen würde, spricht wieder nichts dagegen abgeordnet zu werden.
    Nun zu meiner Frage: Kann ich als Angestellte überhaupt abgeordnet werden? Habe gehört, dass dieses nur Beamten passieren kann und angestellte Lehrer wären dabei ausnahmsweise mal geschützt?! Wäre froh, wenn ich Gewissheit hätte und mir jemand helfen könnte. Ich habe mich gerade so gut in der Schule eingelebt...


    LG, scream

    Gib´ jedem Tag die Chance, der schönste deines Lebens zu werden!

    Einmal editiert, zuletzt von scream ()

    • Offizieller Beitrag

    Hallo scream,


    ist da was an mir vorbeigelaufen oder hast du uns noch nicht in Kenntnis gesetzt? ;) Das ist doch ein Grund zur Freude! Herzlichen Glückwunsch zur Stelle!
    Ich habe ein ähnliches Problem und mir wurde geraten, den Personalrat anzusprechen. Von meinen sechs Jahren Vertretung hätte ich nämlich auch gerne etwas anerkannt ...
    In NRW können auch Angestellte abgeordnet werden. Mir wurde aber versichert, dass nicht den letzten die Hunde beißen. :)


    LG Talida

    Ein Niederrheiner ist einer, der nix weiß und alles erklären kann.
    Hanns Dieter Hüsch

  • Hallo Talida!


    Dank dir! Jawoll, ich habe es endlich auch geschafft. Bin auch suuuper glücklich darüber, vor allem, weil es ständig so ein hin und her war. Der FW-Vertrag wurde damals immer nur alle 2 bis 3 Monate verlängert. Und wieder ging das Bangen und Zittern von vorne los... Aber genau deshalb habe ich auch Angst, dass es wieder weiter geht und ich erneut woanders hingeschickt werde!
    Beim Personalrat hatte ich auch schon angerufen. Er meinte, es wäre zwar eine große Ungerechtigkeit, aber viel kann man da nicht machen. Ich solle nur einen Beschwerdebrief aufsetzen, vielleicht folgen da ja noch mehr... haha!
    Aber vielleicht gibts es ja eine versteckte Info, die ich oder die wir noch nicht mitbekommen haben. Noch geb ich die Hoffnung nicht auf, meine Zeit auch nur ein bisschen angerechnet zu bekommen...


    LG, scream

    Gib´ jedem Tag die Chance, der schönste deines Lebens zu werden!

  • Hallo,


    als Beamtin, wenn auch nicht als Lehrerin würde ich mich an deiner Stelle mal an die GEW wenden oder an deine Einstellungsbehörde.


    Der Behörde (ist das bei Euch noch die BezReg?) würde ich den Sachverhalt ganz einfach schriftlich darlegen und um Antwort bzw. Auskunft bitten.


    Doris

  • hmmm, die zusicherung auf verbeamtung hast du ja vertraglich zugesichert bekommen ... eben mit deinem bat-vertrag (so wie ich auch). diesen vertrag hast du neu unterschrieben, die 3 jahre - laut nebenabrede - beziehen sich eindeutig auf dieses neue dienstverhältnis! ich habe mich auch schon an meinen schulrat gewandt, ob man da irgendetwas machen kann?! keine chance! ich denke, wir müssen uns jetzt einfach auf die 3 jahre und damit 15.000 euro netto (36x420 euro) lohnverlust einstellen :(


    zu deinem versetzungsproblem fällt mir jetzt nichts ein.

  • Habe doch noch was gefunden:


    § 12 Versetzung, Abordnung, Zuweisung


    Der Angestellte kann aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen versetzt oder abgeordnet werden. Geschieht dies außerhalb seines bisherigen Dienstortes oder länger als 3 Monate, so ist er vorher zu hören. Während der Probezeit ist eine Abordnung oder Versetzung nur mit Zustimmung des Beschäftigten zulässig. Abordnungen sind zeitlich befristet.
    (http://www.blbs-bw.de/lehrergruppe/angestellte/bat_2_01.htm)


    @Doris:An die GEW habe ich mich schon gewendet, die konnte mir aber nicht viel Hoffnungen machen. Jetzt ist noch die Landesschulbehörde dran.


    schlauby: Darüber bin ich auch sehr froh, dass wir den Verbeamtung ziemlich sicher haben, bei den ganzen Gerüchten. Immerhin etwas...



    scream

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