Verbeamtung und Schulscharfe Ausschreibung

  • Hallo alle miteinander,


    mich interessiert mal folgendes: darf man sich bei einer Schulscharfen Ausschreibung nur mit sehr gutem Notendurchschnitt bewerben? Wäre es mit einer drei gar nicht mehr möglich? Was ist denn, wenn es eine Schule ist die in einem Bezirk liegt , wo der Ausländeranteil sehr hoch ist und man bestimmte Qualifikationen hat (z.B arabisch oder türkisch sprechen kann) ? Hätte man dann trotzallem Chancen die Stelle zubekommen? Und wann wird man verbeamtet? Bei einer festen Stelle oder wie?
    Schon mal Danke für Antworten. Bis dann


    LG Mohnblume

  • Du kannst dich auf alle Stellen bewerben, deren Voraussetzungen du erfüllst (richtiges Lehramt und entsprechende Fächer). Außerdem musst du die weiteren Voraussetzungen, die meist als Text erscheinen, erfüllen. Sonst hat deine Bewerbung keinen Erfolg. Die Bewerber werden dann nach Ordnungsgruppen eingeladen. Fairerweise muss man sagen, dass du bei einem Notendurchschnitt von 3 in der Primarstufe wahrscheinlich sehr viele Mitbewerber hast, die einen "besseren" Abschluss haben. Verbeamtet wirst du nur bei einer festen Stelle. Vertretungsverträge werden auch nach Angestelltentarif bezahlt.

  • Ich kann nur für NRW und meinen ersten durchgemachten Durchgang sprechen:
    Bewerben kannst du dich auch mit einer schlechteren Note. Aufpassen musst du, wenn die Schule schreibt explizit im Ausschreibungstext eine Ordnungsgruppe nennt: "Zugelassen sind Bewerber bis Ordnungsgruppe xx". Wenn du also sagen wir Ordnungsgruppe 31 hast, im Text aber von maximal Ordnungsgruppe 22 die Rede ist, kannst du dich nicht bewerben. Je nachdem wie attraktiv die Stelle ist oder wie gewöhnlich die Fächerkombination, kann die Ordnungsgruppe recht niedrig liegen.


    Zusatzqualifikationen machen dich natürlich attraktiver, wenn die Schule sie tatsächlich gebrauchen kann. Ich z.B. habe eine Zertifikat für DaF, wenn die Schule aber "keine" Migranten hat, ist das für sie auch kein Knaller und kein Auswahlkriterium.


    Wenn im Ausschreibungstext eine Qualifikation oder Erfahrung als verbindlich angegeben ist, kann es sein, dass sie einen Bewerber mit einem schlechteren Schnitt, der dies aufweist, einem besseren, der dies nicht vorweist, vorziehen (müssen).

  • hier in nds meine ich gehört zu haben, dass die schulen höchstens eine note differenz zur besten bewerberIn zulassen dürfen. soll heißen, wenn sich jemand mit "1,2" bewirbt, darf nur bis "2,2" eingeladen und eingestellt werden.


    das mit der zusatzquali für "türkisch, arabisch" würde ich aber im bewerbungsschreiben deutlich herausstellen. denn trotz aller regeln, lässt sich immer was mauscheln - und vielleicht ist da gerade irgendwo eine hauptschule, die händeringend auf der suche nach einer kollegin mit türkischkenntnissen ist ...


    viel erfolg !!!

  • Fremdsprachenkenntnisse sind aber nicht immer = Fremdsprachenkenntnisse. Ich habe zu Beginn meiner Lehrzeit an einer GS mit 75% Türkenanteil gearbeitet und dort 3x ein schulscharfes Bewerbungsverfahren erlebt. Ein VHS-Türkisch-Kurs wurde da gleich gesetzt mit keinen(!) Türkischkenntnissen. Es gab sogar Leute, die haben sich mit der bloßen Anmeldung für einen Türkischkurs beworben, hatten also demnach noch nichts in der Tasche. Das wurde immer sehr amüsiert von allen die Einsicht hatten betrachtet .


    Fazit: Wer eine gute Fremdsprachenausblidung hat, der wird bevorzugt behandelt. Eine "Wischi-waschi-Ausbildung" ist eher negativ...


    Viel Glück: Soframa

  • Zudem : Noten sind nicht alles beim Auswahlgespräch.


    Dort entscheiden eine MENGE Faktoren, welcher Kandidat für die Schule am attraktivsten ist.
    Sehr oft werden nämlich gerade die Leute nicht genommen, die mit 1,0 antanzen.
    Das hat viele Gründe. Gepräche mit den Auswahlkommissionen helfen da weiter.


    Also, nur Mut!

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