Beurlaubung als Beamte(r)

  • Hallo zusammen!


    Nein, ich bin noch lang nicht verbeamtet, hab noch nicht mal mein Referendariat, aber interessieren würde es mich trotzdem: wenn ich denn irgendwann mal verbeamtet sein sollte, kann ich mich dann noch "einfach so" beurlauben lassen?


    Es ist nämlich so, dass im Laufe der Karriere meines Mannes durchaus mal ein mehrjähriger Auslandsaufenthalt für uns anstehen würde und da würde ich natürlich mitgehen. Ich hab mir schon die Regularien zur Beurlaubung angeschaut, aber kann es sein, dass man da nicht woanders arbeiten darf?


    Gibts irgendeine Möglichkeit, für ein paar Jahre aus dem Beamtendasein auszusteigen und was ganz anderes zu machen? Vielleicht kennt sich ja jemand von euch damit aus.


    Liebe Grüße,


    Lelaina

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo Lelaina!


    Über die Möglichkeiten einer Beurlaubung kann ich Dir leider nichts sagen - im Falle eines Auslandsaufenthaltes Deines Mannes könntest Du Dir aber überlegen, an eine deutsche Schule, die dann möglicherweise in der Nähe wäre, zu gehen.


    Aus dem Beamtenverhältnis "auszusteigen" wie Du es nennst, geht nicht.
    Wenn Du einmal auf Lebenszeit verbeamtet bist, kommst Du aus dem Laden so einfach nicht mehr raus - es sei denn Du gehst oder wirst gegangen, wenn Du straffällig wirst.


    Geschickte Familienplanung (so technisch, wie sich das jetzt auch immer anhören mag) könnte vielleicht helfen. Wenn Du ohnehin im Erziehungsurlaub wärest (falls Du ihn selber nehmen würdest) und die Kinder entsprechend nacheinander kommen, könntest Du sicherlich ins Ausland gehen und das Ende des Auslandsaufenthaltes mit dem Ende des Erziehungsurlaubs verbinden.


    Gruß
    Bolzbold

  • Zitat

    Bolzbold schrieb am 27.05.2006 11:39:.
    Aus dem Beamtenverhältnis "auszusteigen" wie Du es nennst, geht nicht.
    Wenn Du einmal auf Lebenszeit verbeamtet bist, kommst Du aus dem Laden so einfach nicht mehr raus - es sei denn Du gehst oder wirst gegangen, wenn Du straffällig wirst.


    In dieser Absolutheit stimmt das nicht.
    Man kann zum Beispiel freiwillig aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden oder - das geht wahrscheinlich in sonst kaum einem Beruf - ein Sabbatjahr einlegen. (Eine Kollegin hat das 2x gemacht, dazu Infos speziell für Lehrer (PDF).)

    Einmal editiert, zuletzt von philosophus ()

  • Also kann ich nur mit
    1. wenn ich ein Baby kriege, aber dann auch nur ohne dort zu arbeiten
    2. wenn ich schon zwei Jahre vorher davon weiss und ein Sabbatjahr beantrage und drei Jahre lang 2/3 verdiene, wovon ich zwei voll arbeite


    Versteh ich das soweit richtig? Sonst gibt es keine Möglichkeit? Was würde denn passieren, wenn ich mich entschließe ganz auszuwandern?


    Ich seh schon die bayrischen Gesetzeshüter vor mir, die mich aus Uruguay wieder einfliegen und mit Waffengewalt vor eine Schulklasse stellen...

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    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Lelaina schrieb am 27.05.2006 12:00:
    Versteh ich das soweit richtig? Sonst gibt es keine Möglichkeit? Was würde denn passieren, wenn ich mich entschließe ganz auszuwandern?


    Ich seh schon die bayrischen Gesetzeshüter vor mir, die mich aus Uruguay wieder einfliegen und mit Waffengewalt vor eine Schulklasse stellen...


    Natürlich wird Dich keiner mit Waffengewalt wieder nach Deutschland holen *lach*.


    Aber auswandern und dabei Beamtin bleiben geht eben nicht. Dann musst Du eben Deinen Dienst quittieren.


    Gruß
    Bolzbold

  • Hallo Lelaina,
    mein Tipp wäre, im KuMi anzurufen und nachzufragen, da bekommst du eine gesicherte aktuelle Auskunft und vielleicht noch weitere Möglichkeiten, von denen wir alle womöglich noch gar nichts wissen.


    Viele Grüße
    volare

    Eine Lösung kommt fast immer aus der Richtung, aus der man sie am wenigsten erwartet, was bedeutet, dass es keinen Sinn hat, in diese Richtung zu gucken, weil sie nicht von dort kommen wird.


    (Douglas Adams)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    philosophus schrieb am 27.05.2006 11:41:
    In dieser Absolutheit stimmt das nicht.
    Man kann zum Beispiel freiwillig aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden oder - das geht wahrscheinlich in sonst kaum einem Beruf - ein


    Sagte ich nicht mit "du gehst", dass man freiwillig ausscheiden kann? Das Sabbatjahr scheint für Lelaina ja auch nicht zu reichen.


    Gruß
    Bolzbold

  • Bolzbold
    Freiwilliges Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis heißt mitnichten Ausscheiden aus dem Dienst, du kannst nämlich durchaus dann im Angestelltenverhältnis weiterarbeiten.


    Von daher: nein, du meintest nicht dasselbe.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Über die Möglichkeiten einer Beurlaubung kann ich Dir leider nichts sagen - im Falle eines Auslandsaufenthaltes Deines Mannes könntest Du Dir aber überlegen, an eine deutsche Schule, die dann möglicherweise in der Nähe wäre, zu gehen.


    Aus den Erfahrungen, die eine Freundin gemacht hat, kann ich sagen, dass sich das möglicherweise als schwierig, wenn nicht fast aussichtslos darstellt, wenn man in ein bestimmtes Land will. Sie versucht schon seit Langem, in ein bestimmtes Land zu kommen und es ist so gut wie chancenlos. Die Chancen, in beliebte Länder, insbesondere in Europa und in westliche Länder zu kommen, seien sehr gering, sagte sie mir. Anders sieht es wohl in weniger nachgefragten Ländern (damals Osteuropa, Afrika...).


    Man kann wohl grundsätzlich in Auslandsschulen arbeiten, es wird aber sehr schwierig, etwas Passendes zu finden, wenn man auf ein bestimmtes Land festgelegt ist.

  • "1. wenn ich ein Baby kriege, aber dann auch nur ohne dort zu arbeiten "


    Soweit ich weiß darf man im EZU bis zu 30 Stunden arbeiten. Ein Freund von mir ist gerade im Referendariat und ist nicht so ganz überzeugt, dass das das richtige für ihn ist. Er nimmt jetzt seinen Erziehungsurlaub und will währenddessen in anderen potentiellen Berufen halbtags oder drei Tage pro Woche oder... arbeiten.

  • @Lenaina
    Es gibt ja die Möglichkeit der Beurlaubung aus familienpolitischen Gründen (BayBG-Art. 80b) oder aus arbeitmarktpolitischen Gründen (BayBG-Art. 80c).
    Bei beiden Beurlaubungen sind Nebentätigkeiten erlaubt.
    Allerdings in welchem Umfang kann ich dir jetzt auch nicht sagen.


    Wahrscheinlich kennst du den Link eh schon:


    Bayrisches Beamtengesetz:
    http://by.juris.de/by/BG_BY_1998_rahmen.htm

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