Schadenersatz

  • Wer kommt dafür auf, wenn in der Schule Turnbeutel mit teuren Turnschuhen oder Fahrradhelme von der Gaderobe (im Flur) geklaut werden? Wie sieht es mit Fahrrädern im Fahrradkeller aus?
    Ich bin mir nicht sicher, aber gibt es dafür nicht eine Schadenskasse? Wenn ja, wie läuft das Verfahren?


    LG silja

  • In Baden-Württemberg gibt es dazu eine "Garderobenversicherung" der WGV, die jedoch von den Schülern zu Beginn des Schuljahres extra abgeschlossen werden muss, um Ersatz zu erhalten. (Kostet 1¤ pro Schuljahr)

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Danke alias,
    aus S-H kenne ich die Gaderobenversicherung nicht.
    Das Problem liegt darin, dass die Schüler gezwungen sind, Tunrsachen und Helme an der Gaderobe abzulegen. Für meine Begriffe müsste dann die Schule für den Verlust haften und könnte sich nicht mit einer von den Schülern abzuschließenden Versicherung aus der Affaire ziehen (Das sehen einige meiner Eltern gerade ähnlich).

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde mich hier gerne mal anhängen: wer kommt dafür auf, wenn das Privatauto einer Lehrkraft in der Pause eine dicke Delle bekommt und es niemand gewesen ist?


    Die offiziellen Lehrerparkplätze grenzen ohne Absperrung an den Schulhof an bzw. befinden sich sozusagen auf ihm.


    Weiß das jemand?

    Für mich gibt es wichtigeres im Leben als die Schule.


    (Mark Twain)


    Auf dem Weg zur Weltherrschaft! :teufel:

  • Ich würde mal fast sagen, dafür kommt keiner auf. Die Versicherungen werden sagen, wenn Du das Auto da parkst, ist es wohl quasi Dein Risiko.

  • Das Folgende gilt zivilrechtlich wohl ganz allgemein, unabhängig von irgendwelchen Einzelfällen:


    Allgemein gesagt kommt natürlich der Verursacher für einen Schaden auf. Im Zivilrecht gibt es keine Altersgrenze von 14 Jahren wie im Strafrecht. Ob und in welcher Höhe ein Minderjähriger haftet, entscheidet im Zweifel das Gericht.
    Wenn die Aufsichtspflicht schuldhaft oder vorsätzlich verletzt wurde, haftet evt. der Aufsichtspflichtige, bei Lehrern als Aufsichtpflichtige evt. der Dienstherr (Land). Wenn Schüler etwas beschädigen, aber der konkret Schuldige nicht ermittelt werden kann, kann man deshalb das Land (stellvertretend) für die Schule verklagen.


    ps: Ich bin kein Jurist, und dies ist keine Rechtsberatung !! Zur Beratung in einem konkreten Fall suche man daher einen Rechstanwalt auf.

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Inzwischen habe ich mich informieren können und erfahren, dass es bei uns (S-H) eine Schadenskasse gibt, die solche Schäden trägt. Man muss allerdings einige Formulare, incl. einer Anzeige bei der Polizei, ausfüllen, bekommt dann aber das Geld erstattet.


    @Melo: Kann ich leider nicht sagen. Einer Kollegin von uns hatte letztes Jahr ein ähnliches Problem und blieb anscheinend auf dem Schaden sitzen. Auf jeden fall würde ich eine Anzeige machen und dann der Versicherung einreichen.


    silja

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