Wieviel Geld bekommt man denn nun bei TV-L?

  • Hallo!
    Ich habe ab dem 1.3. einen Stelle, die zunächst bis zum Sommer auf Angestellten-Basis beruht. Erst dann werde ich verbeamtet.
    Wieviel bekommt man denn nun bei einer vollen Stelle nach dem neuen tarif?
    ich blicke da irgendwie nicht wirklich durch.
    Kann mir jemand helfen?
    Vielen dank,
    hanni

  • bist du denn bisher noch referendarin?


    für nrw gilt:
    falls du jetzt noch im ref bist, soll deine berufserfahrung bei einer angestelltenstelle insofern bei der eingruppierung in eine erfahrungsstufe gewertet werden, dass du statt in stufe 1 in stufe 2 oder 3 eingruppiert wirst. leider hat die regierung diesbezügl. noch keine konkretisierung an die schulämter weitergegeben...


    und hier steht allgemein zu tv-l, wie du dein kommendes gehalt ausrechnest:
    http://paul.schubbi.org/cgi-bin/oed/rechner?tarif=T

  • Hallo!
    Danke schon einmal für die schnelle Antwort. Also zu mir:
    Bin seit 2005 mit dem ref fertig und habe bis zum 1.2.2006 immer mal wieder Feuerwehrstellen gehabt. seit dem 1.2.2006 (also jetzt ein Jahr) habe ich eine Angestellten-Stelle in Niedersachsen. Nun wechsel ich aber zum 1.3. das Bundesland und bekomme da einen neuen vertrag - auch erstmal als Angestellte.
    Was ist man denn dann für eine Entgeldstufe und Entgeldgruppe? (Was ist überhaupt der Unterschied?)
    Vielleicht kann mir jemand helfen???

  • entgeltgruppe ist bei gs-lehrern 11 (früher BAT III).
    und die entgeltstufe ist die von mir genannte erfahrungsstufe. je mehr jahre du berufserfahrung vorweisen kannst, desto höher wirst du eingestufst und bekommst mehr gehalt
    nach 2 jahren berufserfahrung bei dir müsstest du in der 2. oder 3. stufe liegen, glaube ich...
    die einteilung in stufen und gruppen kannst du ja auch auf dem link nachlesen...

  • Hallo hanni161,


    ich warte täglich auf die Zusendung meines TV-L Vertrages, da mich die gleichen Fragen beschäftigen wie Dich.
    Laut LSB Hannover sind meine Unterlagen alle eingetroffen und der Vertrag sollte jetzt endlich fertig gestellt werden. Ich werde Dich dann auf dem laufenden halten, da ich auch von niemanden so wirklich hilfreiche Informationen erhalten konnte.
    Ich denke aber, dass wir als Berufsanfänger in Entgeltstufe I gesteckt werden.
    Brutto wurde mir laut Tarifrechner für den Öffentlichen Dienst somit 2187,- ¤ in Aussicht gestellt. Das ist nicht wirklich viel für eine 90% Stelle.
    Aber ich möchte es gerne schwarz auf weiß sehen.


    Vielleicht weiß ja jemand mehr?


    Viele Grüße
    phoenixe

  • ich werde auch eine 90%-stelle annehmen, aber vom seminar bzw der bez-reg bzw. der landesreg. (nrw) wurde uns geschrieben, dass wir aufgrund der 2-jährigen erfahrung auf jeden fall höher eingestuft werden!!
    die frage ist nur, ob stufe 2 oder 3...
    das problem ist, dass die tarifausführungen noch nicht konkretisiert wurden und die schulämter insofern nicht wissen, welche genaue entgeltstufe sie denn nun für uns festlegen sollen!
    viell läuft es darauf hinaus, dass wir erst mal in stufe 1 gruppiert werden, damit wir wenigstens zügig unser gehalt bekommen (wird ja eh frühestens ende februar sein...) und dann später die fehlende differenz zur höheren stufe bekommen, wenn diese denn dann festgesetzt wurde

  • Mensch, ih seid klasse. So schnell bekommt man hier Antworten.
    Na, ich bin mal gespannt, wieviel geld dabei herumkommt.
    Ich hoffe die Berufserfahrung gilt Länderübergreifend.
    Weiß das auch noch jemand?
    Ich habe ja bisher in Niedersachsen gearbeitet und dann in Schleswig-Holstein...???
    Aber die könne mich ja eigentlich nicht wie einen Berufsanfänger einstufen, nur weil ich das Bundesland wechsel...

  • Zitat

    silke111 schrieb am 22.01.2007 21:04:
    ich werde auch eine 90%-stelle annehmen, aber vom seminar bzw der bez-reg bzw. der landesreg. (nrw) wurde uns geschrieben, dass wir aufgrund der 2-jährigen erfahrung auf jeden fall höher eingestuft werden!!
    die frage ist nur, ob stufe 2 oder 3...


    Gibt es das irgendwo zum Nachlesen? Und gilt es auch für Niedersachsen? Das wäre ja traumhaft!

  • Ich kann von einer Freundin berichten, die letzes Jahr den Wechsel NRW - Hessen hatte: Dort wurde ihre Unterrichtserfahrung anerkannt.
    Steckt ja auch im Namen: Unterrichts- und nicht Ländererfahrung. Sollte demnach länderübergreifend bzw -verbindend gelten


    Ups - jetzt wollte ich aller Gewohnheit nach fächerübergreifend schreiben...

  • @ leppy: JA, das finde ich auch. Ich werde ebenfalls wesentlich weniger verdienen als vor dem Referendariat. Ich befürchte, dass das "normale" Ref. nicht zählt...


    Bin sehr gespannt.

  • also uns ref's wurde vom seminar bzw. der bez-reg köln, die ihre zusicherung wiederum von der MSW hatten (steht auch auf der seite), dass laa's ihr ref. als berufserfahrung angerechnet bekommen, nur die konkrete einstufung fehlt noch!
    das bezieht sich aber nur auf die laa's, die jetzt bzw nächstes jahr fertug werden, also auf die, die während des wechsels von bat auf tvl im ref waren.

  • Ich habe heute meine erste Gehaltabrechnung nach TV-L bekommen. Ich bin in Stufe 2 eingestuft worden. Ist das denn jetzt wohl in Ordnung?
    Ich blicke überhaupt gar nicht durch, ab wann man in 2 und ab wann man in 3 eingestuft wird.

  • Hallo!
    ja, ich bin in Nds tätig und seit Mai 2005 mit dem ref fertig. Seit Februar 2006 habe ich eine feste Stelle. Davor hatt ich ein 3/4 Jahr immer mal wieder Feuerwehrstellen und war zwischendurch arbeitslos.
    Kennst du dich genauer aus mit den neuen Tarifen? ?(

  • Nee, gar nicht - ich bin ja selbst noch im Ref, aber meinen Freund betrifft es halt...


    Was ich jetzt aber nicht ganz verstehe: wenn Du schon seit Februar 2006 eine feste Stelle hast, wieso wirst Du dann nach dem TVL bezahlt und nicht nach BAT? TVL gilt doch erst seit Herbst 2006, oder?? ?(

  • Susi Sonnenschein:
    Keine Ahnung! Wir haben alle im November einen Breif bekommen, dass die Angestellten ab 2007 nach TV-L bezahlt werden. In dem Brief ging es nicht darum, wann man angefangen hat?
    Ach, das problem ist auch, dass die einem erzählen können, was sie wollen. man kann gar nicht dazu sagen, weil keiner den Durchblick hat.

  • Ich habe gerade Post erhalten:


    Für Niedersachsen kann ich folgendes mittteilen: Das Referendariat (Vorbereitungsdienst - da bei uns ja nur 1,5 Jahre) wird nicht angerechnet.
    Da ich keine weitere Unterrichtserfahrung vorweisen kann, wurde ich in Entgeldstufe 1 eingruppiert, also TV-L 11, Stufe 1.
    Irgendwie ärgerlich, es ist weniger als BAT...


    Viele Grüße
    phoenixe

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