kostendämpfungspauschale - priv. Vers.?

  • Hallo,
    ich bin seit August diesen jahres festeingestellt.
    Nun warte ich auf die Erstattung meiner ersten Arztrechnungen durch die Beihilfestelle und habe erfahren, dass ich die ersten 300€ pro Jahr selbst übernehmen muss, es sei denn, dass es sich um reine Vorsorgeuntersuchungen handelt, was aber nicht der Fall ist.
    Ich bin ja noch bei der Debeka versichert und habe dort den Zusatz, dass eventuelle Restkosten, d.h. Posten, die die Beihilfe nicht übernommen hat, von der Deneka übernommen werden...
    Weiß jemand, ob die private Versicherungen dann auch die Posten nimmt, die unter die ersten 300€ pro Jahr fallen???


    Ich finde eine Eigenbeteiligung von so viel Geld pro Jahr ganz schön viel :(



    Liebe Grüße,
    Silke

  • Zitat

    Original von silke111
    Weiß jemand, ob die private Versicherungen dann auch die Posten nimmt, die unter die ersten 300€ pro Jahr fallen???


    Versicherung ist Versicherung und Beihilfe ist Beihilfe. Die haben nichts miteinander zu tun und hängen nicht voneinander ab.


    Allerdings wird die Versicherung nicht das erstatten, was die Beihilfe nicht zurückzahlt, sondern nur die 50% der Kosten, für die du versichert bist.


    Zitat

    Ich finde eine Eigenbeteiligung von so viel Geld pro Jahr ganz schön viel :(


    Tja, das ist eine der zahlreichen Lohnkürzungen, die uns der Dienstherr so auferlegt.


    Nele

  • hmm...


    ich beziehe das auf einen tarif, der sich restkostenübernahme nennt und durch den ich gewisse posten, die die beihilfe nicht übernimmt, von der priv. vers. bekommen kann...
    zusätzlich zu den 50%, die diese sowieso zahlt...


    hätte ja sein können, dass der eigenanteil auch darunter fällt oder dass jemand hier schon mal versucht hat, diesen von der priv. einzufordern :)

  • Ihr Armen in NRW!
    http://www.lbv.nrw.de/beihilfe…tigte/kostendaempfung.htm


    Da soll man einer von den Vorteilen des privat Versicherten erzählen....


    Die Kostendämpfungspauschale ist gehaltsabhängig und beträgt in NRW schon die angegebenen 300 €. In Ba-Wü sind es - je nach Gehaltsgruppe zwischen 60 und 120€.


    Wenn man dan noch berücksichtigt, dass man der Privatversicherung bei Leistungsfreiheit 1-4 Monatsbeiträge rückerstattet bekommt, summiert sich der Eigenanteil schnell auf ein paar hundert Euronen im Jahr.


    Das sind die schleichenden Gehaltskürzungen, die uns - neben der Streichung von Weihnachts- und Urlaubsgeld - über die Jahre zugemutet wurden.
    Und wer jetzt auf die Gewerkschaften schimpfen will, die sich nicht dagegen wehren, sollte zuerst mal schaun, ob er nicht schon längst die Vertretung der Arbeitnehmer dadurch geschwächt hat, indem er selbst nicht Mitglied ist - sondern nur mit dem Finger auf die Gewerkschaft zeigt ...

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Die Kostendämpfungspauschale gehört nicht zu den Sachen, die die Versicheurngen übernimmt.


    Ich habe auch auch so einen Beihilfeergänzungstarif auch, in meinem Vertrag steht aber ausdrücklich drin, dass die Kostendämpfungspauschale nicht übernommen wird.

    Wir helfen einem Menschen mehr, wenn wir ihm ein günstiges Bild seiner selbst vorhalten, als wenn wir ihn unablässig mit seinen Fehlern konfrontieren.
    A. Camus

  • Selbstverständlich wird die Kostendämpfungspauschale nicht übernommen. Die muss man selbst tragen. Zusätzlich muss man bei der Privatversicherung ebenfalls einen Eigenanteil übernehmen - dieser wird von vorneherein in den Beitrag eingerechnet und in Form der Beitragsrückgewähr verrechnet:


    Wer keine Leistungen in Anspruch nimmt, bekommt 1-4 Monatsbeiträge zurück (übrigens ist die Debeka hier am freigiebigsten). Das ist eine versteckte Selbstbeteiligung.
    Liegt die Summe der möglichen Erstattung für diese Arztkosten nämlich unter dieser Rückgewährssumme, ist es lohnender, diese Kosten selbst zu tragen.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

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