verbeamtung in baden-württemberg

  • Zitat

    Original von Super-Lion
    Google weiß mehr:


    http://www.zukunftsberuf-lehre…ersgrenze_Verbeamtung.pdf


    Gruß
    Super-Lion


    Hm, die Aussage ist formal richtig. Mein - nicht mehr ganz aktueller Stand - ist aber, dass ab 42 keine Verbeamtung mehr in B-W stattfindet. Meiner Erinnerung war die Begründung u.a., dass als Regelfall die Lebenszeitverbeamtung angesehen wird und man dann niemanden als Beamten auf Probe nimmt, der nach Probezeit und evtl. Verlängerung bei der Lebenszeitverbeamtung über 45 ist.
    Bei der Verbeamtung auf Widerruf gilt m.E. sogar die Grenze von 40 Jahren.


    Aber 36 sind definitiv - auch ohne Ref - im Rahmen.

    Und der Mann spürte das Wissen bis an die Haarspitzen, als ihm das Konversationslexikon auf den Kopf fiel. (Uli Keuler)

  • Das Finanzministerium Ba-Wü hat am 7.1.1992 (GABl S.79/1992) das Höchstalter für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf das 45.Lebensjahr festgelegt.


    Diese Regelung ist noch in Kraft. Mit Ausnahmegenehmigung des Finanzministeriums können auch ältere Bewerber berufen werden, falls ein besonderes Interesse des Staates an der Gewinnung dieses Bewerbers für den Staatsdienst besteht.


    Die Übernahme bedeutet die Ernennung zum Beamten (auch auf Probe).


    Info der GEW mit den Daten aller Bundesländer (immer noch aktuell):
    http://www.zukunftsberuf-lehre…ersgrenze_Verbeamtung.pdf

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    2 Mal editiert, zuletzt von alias ()


  • Quelle:
    http://www.studis-online.de/Fragen-Brett/read.php?101,213377


    Ich kann dazu noch anmerken, dass eine Kollegin mit Anfang 40 nur im Angestelltenverhältnis das Ref. absolvieren durfte. Argumentation s.o.

    Und der Mann spürte das Wissen bis an die Haarspitzen, als ihm das Konversationslexikon auf den Kopf fiel. (Uli Keuler)

  • Ich kenne 2 Fälle aus Ba-Wü persönlich, bei denen die Kollegen mit 45 als Beamte auf Probe angestellt wurden. Ihnen wurden Zeiten im Angestelltenverhältnis angerechnet, sodass die Lebenszeitverbeamtung noch im 45.Lebensjahr erfolgte.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Zitat

    Original von alias
    Ich kenne 2 Fälle aus Ba-Wü persönlich, bei denen die Kollegen mit 45 als Beamte auf Probe angestellt wurden. Ihnen wurden Zeiten im Angestelltenverhältnis angerechnet, sodass die Lebenszeitverbeamtung noch im 45.Lebensjahr erfolgte.


    Das widerspricht ja nicht dem Grundsatz, dass bis zum 45. Lebensjahr die Lebenszeitverbeamtung abgeschlossen sein muss.


    Ich dachte, dass meine Infos aus dem Schul- und Beamtenrecht vielleicht veraltet sind, dem steht aber obiges Zitat aus dem Forum entgegen.


    Wie auch immer, der Fragesteller kann sich nach unserer übereinstimmenden Meinung einer Verbeamtung bei erfolgreichem Bestehen der Prüfungen und Probezeit sicher sein.


    Ich denke - bei aller hier anwesenden Kompetenz - kann im Zweifelsfalle auch nur die Aussage der einstellenden Behörde maßgeblich sein. Natürlich ist der Verdienst im Angestellenverhältnis geringer als bei Beamten, aber ein k.o.-Kriterium, den Lehrerberuf zu ergreifen, sollte die Verbeamtung eh nicht sein.

    Und der Mann spürte das Wissen bis an die Haarspitzen, als ihm das Konversationslexikon auf den Kopf fiel. (Uli Keuler)

  • Zitat

    Ich denke - bei aller hier anwesenden Kompetenz - kann im Zweifelsfalle auch nur die Aussage der einstellenden Behörde maßgeblich sein.


    Das meine ich auch.


    Und meine Argumentation auf irgendwelche Forenzitate zu stützen, davor würde ich mich hüten.


    Wenn ich da so an die diversen Aussagen im Ref denke, was alles gewesen sein soll bzw. nicht.....


    Gruß
    Super-Lion


  • Ja, Sie haben Humor, auch wenn man dieses Forum betrachtet. Da werden auch gerne wichtige Entscheidungen auf virtueller Grundlage getroffen...

    Und der Mann spürte das Wissen bis an die Haarspitzen, als ihm das Konversationslexikon auf den Kopf fiel. (Uli Keuler)

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