Probleme mit schuelerVZ

  • Zitat

    Original von Melosine
    Tolle Einstellung, Mikael!
    Wenn ein Kind oder Jugendlicher zu dir kommt und dir erzählt, er werd eim Internet (oder sonstwo) gemobbt, geschlagen oder anderweitig gequält, sagst du: Tut mir leid, das war außerhalb der Schulzeit. Dafür bin ich nicht zuständig.
    Ich hoffe sehr, ich hab da was missverstanden!


    Überdenke einmal deine Aussage! Es ging hier um schuelerVZ!

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

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    Original von Mikael


    HALT: Die Schule hat für den SCHULISCHEN BEREiCH einen Erziehungsauftrag, der gleichberechtigt neben denjenigen der Eltern tritt. Die Schule hat KEINEN Erziehungsauftrag für den häuslichen Bereich! Kann sie auch gar nicht, da der häusliche Bereich außerhalb des Einflussbereichs der Schule liegt.


    Einspruch: Erziehung zielt auf das Erlernen von sozial allgemein erwünschtem Verhalten. Hier lässt sich die private und die schulische Sphäre nicht trennen, denn es geht um Normen und Werte, die in beiden Bereichen gleichermaßen von Bedeutung sind.


    Am Beispiel eines meiner Unterrichtsfächer (Gemeinschaftskunde) nochmal konkreter: Mein Erziehungsauftrag sieht hier so aus, dass ich den Schüler (in der Schule!) zu einem mündigen Staatsbürger erziehe, der in der Lage ist, seine gesellschaftlichen Rechte und Pflichten wahrzunehmen und unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung als Basiskonsens anerkennt.
    Mein Erziehungsauftrag bezieht sich also ganz klar auf den außerschulischen Bereich.


    Alles andere wäre auch aberwitzig, denn wie heißte es so schön: Nicht für die Schule, sondern für das Leben lernen wir.

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    Original von Mikael


    Überdenke einmal deine Aussage! Es ging hier um schuelerVZ!


    Eben! SCHUELERvz - allein durch den Namen ist schon ein klarer schulischer Bezug gegeben.

  • Zitat

    Original von Mikael


    Und Kollege Lehrkraft soll jetzt den Detektiv spielen, sich in die geschlossene Nutzergruppe einhacken und sich damit strafbar machen?


    Sorry, aber das verstehe ich nicht. Wieso einhacken? In derartigen Communitys kann sich jeder anmelden, ohne deswegen gleich "hacken" zu müssen, Gleiches gilt für deren Nutzergruppen.
    Was das dann mit dem gesprochenen Wort zu tun haben soll, welches im von dir weiter oben angeführten Link gesetzlich geschützt ist, ist mir ein Rätsel. Seit wann ist das Internet ein nicht-öffentlicher Raum, in dem gesprochen wird?
    Meines Wissens nach ist es nicht gesetzlich verboten, sich bei Online-Communitys anzumelden, sonst würden wir uns hier alle strafbar machen. :D


    Viele Grüße vom Bayer, der derartige Ausdrucke auch schon von Schülern unter die Nase gehalten bekommen hat und diese selbstverständlich durch eigene Anschauung verifiziert hat, ganz ohne Hacker-Kenntisse. :rolleyes:


    P.S. Und natürlich folgten darauf schulische Konsequenzen, da man in solchen Fällen als Lehrer nicht einfach zuschauen kann, wie Mitschüler öffentlich gemobbt werden.


  • Dann haben wir uns missverstanden: Ich meine mit "Erziehung" konkrete erzieherische Handlungen. Und diese können logischerweise nur im schulischen Rahmen stattfinden. Auf die "Erziehung" in diesem Sinn bei den Schülern zu Hause hat eine Lehrkraft logischerweise keinen Einfluss.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

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    Original von Schubbidu
    Eben! SCHUELERvz - allein durch den Namen ist schon ein klarer schulischer Bezug gegeben.


    Die Logik dieser Aussage erschließt sich mir nun wirklich nicht ?(

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Zitat

    Original von Bayer
    Sorry, aber das verstehe ich nicht. Wieso einhacken? In derartigen Communitys kann sich jeder anmelden, ohne deswegen gleich "hacken" zu müssen, Gleiches gilt für deren Nutzergruppen.


    Es ging um geschlossene, geschützte Nutzergruppen. Wenn du die Ausführungen im StGB nicht verstehts, dann lass dich rechtlich beraten.

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Mikael


    Die Logik dieser Aussage erschließt sich mir nun wirklich nicht ?(


    Was ich jetzt wieder nicht verstehe...


    Jedenfalls ist es doch schnuppe, ob du "zuständig" bist oder nicht. Wenn dir ein Schüler so etwas erzählt, hast du einzugreifen! Schon aus Gründen der Fürsorge (wenn schon kein Mitgefühl dabei ist). Oh Mann!

  • Zitat

    Original von Mikael


    Dann haben wir uns missverstanden: Ich meine mit "Erziehung" konkrete erzieherische Handlungen. Und diese können logischerweise nur im schulischen Rahmen stattfinden. Auf die "Erziehung" in diesem Sinn bei den Schülern zu Hause hat eine Lehrkraft logischerweise keinen Einfluss.


    Gruß !


    Ok, gut dass das deutlich geworden ist. Moebius Aussage wird dadurch aber nicht nachvollziehbarer, denn einen erzieherischen Einfluss auf das Leben außerhalb der Schule hat der Lehrer nunmal.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Mikael


    Es ging um geschlossene, geschützte Nutzergruppen. Wenn du die Ausführungen im StGB nicht verstehts, dann lass dich rechtlich beraten.


    wie ist das dann eigentlich zu beurteilen, wenn ich mit meinem wirklichen namen in schülervz unterwegs bin - weil mich z.b. schüler dahin eingeladen haben und ich solchen gruppen unter eben diesem namen beitrete? weil ich vielleicht auch von anderen schülern darauf aufmerksam gemacht worden bin?


    ist natürlich als rhetorische frage gemeint. ich bin ganz offen im schülervz unterwegs, weil mich schüler eingeladen haben. ich gehe nicht überall rein, aber schaue mir manche gruppen genauer an. und wie gesagt, manchmal werde ich von schülern auf sachen hingewiesen. und ja natürlich verwende ich das, wenn ich als verbindungslehrer gespräche mit schülern führe. und meine schüler, andere gehen mich nix an, dulden es - schließlich gäbe es die möglichkeit mich zu melden und damit zu kicken. (die möglichkeit, auf die ich sie regelmäßig hinweise)


    ich denke, dass sämtliche gesetzesbücher, die du aufführst, letztlich die körperliche und seelische unversehrtheit über die geheimhaltung des wortes stellen würden. oder sollten sie es nicht?


    grüße


    h.

  • Zitat

    Original von Mikael


    Die Logik dieser Aussage erschließt sich mir nun wirklich nicht ?(


    Ok, dann nochmal schrittweise.


    Deine bzw. Moebius Aussage wäre zusammengefasst ungefähr diese:
    Mobbing im Internet (konkret SVZ) berührt oft nicht den schulischen Bereich. Deshalb sind wir als Lehrer da nicht zuständig.


    Meine Aussage dazu wäre: Zuständigkeit ist in den meisten (bzw vermutlich sogar allen) Fällen gegeben. Das Mobbing wirkt in den schulischen Bereich hinein. Allein durch den Namen des Portals wird ein klarer Bezug zur Schule gesetzt. Die Schüler schreiben dort, weil sie Schüler an einer bestimmten Schule sind!

  • Zitat

    Original von Mikael
    Wenn du die Ausführungen im StGB nicht verstehts, dann lass dich rechtlich beraten.


    Wieso denn gleich so unfreundlich? Du führst hier Gesetztestexte an, die mMn nichts mit dem zu tun haben, worum es hier geht.
    Du verweist auf § 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes StGB, in dem es um das gesprochene Wort geht. Bei schülervz spricht aber niemand. Dort wird geschrieben. (Und jeder, der es lesen will, kann es lesen.) Deshalb frage ich bei dir nach, wo der Zusammenhang besteht und deine Antwort muss ich so verstehen, dass du mich zu einem Anwalt schicken möchtest, der mir erklären soll, was du damit meinst. Diese Logik erschließt sich mir nicht. ;)



    Zitat

    Original von Mikael
    Es ging um geschlossene, geschützte Nutzergruppen.


    Nein, geht es nicht. Schülervz ist weder geschlossen noch geschützt. Und selbst wenn es das wäre, wäre es mal noch ganz die Frage, ob es tatsächlich strafbar wäre, sich dort anzumelden, wenn dies ohne Überwindung größerer Hürden jedermann möglich ist. Eine einfache Registrierung mit E-Mailadressenangabe, an die man sein Passwort geschickt bekommt, stellt nun wirklich keinen besonderen Schutz dar.

  • Zitat

    Original von Hawkeye
    wie ist das dann eigentlich zu beurteilen, wenn ich mit meinem wirklichen namen in schülervz unterwegs bin - weil mich z.b. schüler dahin eingeladen haben und ich solchen gruppen unter eben diesem namen beitrete? weil ich vielleicht auch von anderen schülern darauf aufmerksam gemacht worden bin?


    grüße


    h.


    Das ist in Ordnung, da du weder eine fremde Identität annimmst, noch dir unberechtigterweise Zugang zu den Gruppen verschaffst.


    Ob du dir damit persönlich einen Gefallen tust, ist aber eine andere Frage.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Zitat

    Original von Bayer
    Du verweist auf § 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes StGB, in dem es um das gesprochene Wort geht. Bei schülervz spricht aber niemand. Dort wird geschrieben.


    Es geht doch nicht nur um §201 sondern um den gesamten fünfzehnten Abschnitt. :rolleyes:


    Zitat

    Schülervz ist weder geschlossen noch geschützt.


    Natürlich gibt es in schuelerVZ geschlossene Nutzergruppen. Erst informieren, dann schreiben!

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Zitat

    Original von Mikael


    in Ordnung, da du weder eine fremde Identität annimmst, noch dir unberechtigterweise Zugang zu den Gruppen verschaffst.


    Wo steht im StGB, dass man überall im Internet seinen Klarnamen angeben muss? Nirgends. Und das StGB schützt auch keine Internetgruppen in ihrer Zusammensetzung.


    Man verstößt vielleicht gegen die AGB des Betreibers, ja. Aber das ist nicht per se ein Straftatbestand. Der Betreiber kann einen rausschmeißen, wenn er merkt, dass man gegen seine AGB verstoßen hat. Er kann einen auch anzeigen, wenn man etwas illegales gemacht hat. Logisch. Aber es ist nicht illegal, sich unter einem Fantasienamen bei Online-Communities anzumelden.

  • Zitat

    Original von Bayer
    Wo steht im StGB, dass man überall im Internet seinen Klarnamen angeben muss? Nirgends. Und das StGB schützt auch keine Internetgruppen in ihrer Zusammensetzung.


    Wie wäre es, wenn du zur Abwechslung einmal die Postings hier richtig durchliest. Ich habe nie von "Klarnamen" geredet. Es ist nicht erlaubt, eine fremde Identität anzunehmen, um sich irgendwo einzuschleusen (konkret: Du darfst dich nicht als einer deiner Schüler ausgeben, um irgendwo Zugang zu bekommen). Das hat nichts mit "Fantasienamen" zu tun.


    Und noch einmal: "Geschützte" Internetgruppen sind nicht mit "offenen" Gruppen (wo sich tatsächlich jeder mitlesen kann) gleichzusetzen.

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Zitat

    Original von Mikael
    Erst informieren, dann schreiben!


    Jo. Den Tipp kann ich nur zurückgeben.



    Zitat

    Original von Mikael


    Es geht doch nicht nur um §201 sondern um den gesamten fünfzehnten Abschnitt. :rolleyes:


    Achso. Briefgeheimnis, höchstpersönlicher Lebensbereich und sonstige Geheimnisse werden von uns ausgespäht. Ich glaube, dir ist nicht klar, wozu der 15. Abschnitt dient und dass es im öffentlichen Internet kein "Briefgeheimnis" und dergleichen geben kann, weil jedem klar sein müsste, dass das jeder lesen kann. Wenn ich Geheimnisse habe, dann schreib ich die doch nicht in ein Forum und beklage mich hiterher, dass es einer gelesen hat und beziehe mich aufs StGB, ich bitte dich....



    Zitat

    Original von Mikael


    Natürlich gibt es in schuelerVZ geschlossene Nutzergruppen.


    Nur weil der Betreiber das so nennt, heißt das doch noch lange nicht, dass dem auch so ist. Dazu bräuchte es ganz andere Sicherungsvorkehrungen als die Registrierung per E-Mail. Jeder Richter, dem ein Strafantrag vorgelegt werden würde, in dem steht "Der Lehrer xy hat sich in unserer geschlossenen Nutzergruppe registriert und mitgelesen, deshalb hat er gegen den 15. Abschnitt StGB verstoßen" würde sich doch totlachen... Das hat einfach nichts damit zu tun, worum es in diesem Gesetz geht.

  • Zitat

    Original von Mikael
    Du darfst dich nicht als einer deiner Schüler ausgeben, um irgendwo Zugang zu bekommen.


    Wer sagt denn, dass ich das mache? Wenn ich mich irgendwo als "Schneewittchen" anmelde, dann kann man ja wohl nicht davon ausgehen, dass irgendwer auf die Idee kommt, es könnte sich hier um Identitätsdiebstahl handeln.
    Natürlich darf man nicht den Namen eines real existierenden Schülers verwenden. Das wäre schon aus moralischer Sicht verwerflich. Aber wenn ich als Schneewittchen alles mitlesen kann, sehe ich kein Problem. Und die Schüler offensichtlich auch nicht, sonst hätte man mich schon längst hinausgeschmissen.

  • Zitat

    Original von Bayer
    Ich glaube, dir ist nicht klar, wozu der 15. Abschnitt dient und dass es im öffentlichen Internet kein "Briefgeheimnis" und dergleichen geben kann, weil jedem klar sein müsste, dass das jeder lesen kann.


    Tut mir leid, aber du hast keine Ahnung...

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Zitat

    Original von Mikael


    Tut mir leid, aber du hast keine Ahnung...


    Ah ja. Herzlichen Dank für die sachliche Auseinandersetzung und die ausführliche Erklärung, warum du recht hast und ich nicht. So kann ich es besser nachvollziehen und muss mich wohl inhaltlich auf ganzer Linie geschlagen geben. :D

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