Also vom finanziellen Aspekt mal abgesehen, der noch genau zu berechnen wäre, fallen mir einige Vorteile des Angestellten ein:
Solltest Du schwer erkranken, so bezahlt die Krankenversicherung notfalls bis zur 78 Woche. Als Beamter wirst Du nach drei Monaten zum Amtsarzt geschickt und falls der nicht sieht, dass Du in 6 Monaten wieder fit bist, kannst Du zwangsweise zur Ruhe gesetzt werden. Als Angestellter hast Du hier einen längeren Atem. Eine Reha beantragst Du bei Deiner Rentenenversicherung. Kein hin und her mit Beihilfe und wenn die Reha nicht in den Ferien liegt dann ist das so. Aus die Maus. […]
Wenn Du als chronisch kranker Beamter zwar nicht durchgehend AU bist, jedoch häufi krankheitsbedingt ausfällst schickt man Dich ebenfalls zum Amtsarzt mit dem Risiko für dauerhaft dienstunfähig erklärt zu werden. Als Angestellter erklärt mich der Arbeitgeber zu gar nix😂. Das ist alles Sache der Rentenversicherung und die sagt bei häufigeren Krankheitsfällen nur, dass Du danach ja immer wieder gesund bist und Reha vor Rente geht🤷
Das halte ich für eine ziemlich blauäugige Vorstellung.
Eigene Erfahrung im unmittelbaren Verwandten- und Bekanntenkreis:
Gleiche schwere Krebserkrankung bei zwei unterschiedlichen Personen. Beide gleiche Therapie (Chemo, OP). Beide nahezu identischer Verlauf. Beide knapp zwei Jahre nach Diagnose verstorben. 😔
Person 1: Beamte, Schuldienst. Ab Zeitpunkt der Diagnose krankgeschrieben, Dienstbezüge in voller Höhe weiterbezahlt. Aufgrund von Hoffnung nach der OP vom Amtsarzt weiter als in absehbarer Zeit wieder dienstfähig nicht in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Bezüge bis zum Schluss in voller Höhe erhalten. Im Alter von 46 Jahren verstorben.
Person 2: Angestellter, 2 Kinder noch in Ausbildung. Er ist nach einem 4-wöchigen Krankenhausaufenthalt diagnostiziert worden und 3 Wochen nach der schockierenden Diagnose von der gesetzlichen Krankenversicherung zu einem Rehaantrag verpflichtet worden. Keine onkologische Reha, sondern eine normale. Nur mit Hilfe zahlreicher ärztlicher Gutachten und einer äußerst engagierten Rechtsanwältin konnte diese Verpflichtung zeitlich gestreckt werden, um mit Hilfe einer Chemotherapie die Lebenszeit etwas verlängern zu können. Hintergrund (den die Krankenkasse natürlich nicht klar kommuniziert hat): 72 Wochen Krankengeldberechtigung (nach 6 Wochen Lohnfortzahlung) kostet eine GKV eine große Stange Geld. Deshalb hat man eigene Abteilungen, die daran arbeiten, die schwer Erkrankten vom Krankengeld in die Erwerbsminderungsrente zu „überführen“, denn die bezahlt die Rentenversicherung. Da man die Leute aber nicht direkt dahin aussortieren kann, nimmt man den Umweg über den Rehaantrag. Ist dieser einmal gestellt, gilt er bei einer Ablehnung durch die Rentenversicherung automatisch als Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Und abgelehnt wird er, wenn keine Aussicht auf Heilung besteht. Da schon das Krankengeld (60%) kaum zum Leben ausreichte (2 Kinder in Ausbildung) und die Erwerbsminderungsrente noch deutlich geringer als das Krankengeld ausgefallen wäre, schleppte sich der Schwerkranke wann immer möglich in die Arbeit. Bei den Krankmeldungen musste dann peinlich darauf geachtet werden, dass die dort für die GKV angegebene Diagnose der aktuellen Symptomatik entsprach und nicht einfach nur immer der Diagnoseschlüssel der zu Grunde liegenden Krebserkrankung verwendet wurde, da die drohende Erwerbsminderungsrente mit der Ursprungsdiagnose verknüpft war. Die finanziellen Sorgen und die unwürdige Behandlung durch die Krankenkasse kamen zu den Problemen mit der Krankheit noch hinzu. Mich macht es heute noch wütend, was man ihm dadurch angetan hat. Er ist im Alter von 55 Jahren verstorben.
Also will sagen: Ganz so locker-flockig wie oben dargestellt, ist es nicht im Krankheitsfall mit der GKV, wenn man schwer erkrankt. Und bevor einen der Amtsarzt in die Frühpension schickt, muss schon auch einiges passieren. Und bis das dann durch ist, vergeht auch einiges an Zeit. Aber selbst dann ist die Summe, die man als Minimum bei einer Frühpensionierung bekommt, immer noch deutlich höher als die Erwerbsminderungsrente. Und man kann ja auch einen Antrag auf Wiederaufnahme in den Dienst stellen, wenn man wieder gesund ist.
Sorry für den Roman. War ein bisschen getriggert… 😔