Beiträge von Bayer

    Also vom finanziellen Aspekt mal abgesehen, der noch genau zu berechnen wäre, fallen mir einige Vorteile des Angestellten ein:

    Solltest Du schwer erkranken, so bezahlt die Krankenversicherung notfalls bis zur 78 Woche. Als Beamter wirst Du nach drei Monaten zum Amtsarzt geschickt und falls der nicht sieht, dass Du in 6 Monaten wieder fit bist, kannst Du zwangsweise zur Ruhe gesetzt werden. Als Angestellter hast Du hier einen längeren Atem. Eine Reha beantragst Du bei Deiner Rentenenversicherung. Kein hin und her mit Beihilfe und wenn die Reha nicht in den Ferien liegt dann ist das so. Aus die Maus. […]

    Wenn Du als chronisch kranker Beamter zwar nicht durchgehend AU bist, jedoch häufi krankheitsbedingt ausfällst schickt man Dich ebenfalls zum Amtsarzt mit dem Risiko für dauerhaft dienstunfähig erklärt zu werden. Als Angestellter erklärt mich der Arbeitgeber zu gar nix😂. Das ist alles Sache der Rentenversicherung und die sagt bei häufigeren Krankheitsfällen nur, dass Du danach ja immer wieder gesund bist und Reha vor Rente geht🤷


    Das halte ich für eine ziemlich blauäugige Vorstellung.


    Eigene Erfahrung im unmittelbaren Verwandten- und Bekanntenkreis:

    Gleiche schwere Krebserkrankung bei zwei unterschiedlichen Personen. Beide gleiche Therapie (Chemo, OP). Beide nahezu identischer Verlauf. Beide knapp zwei Jahre nach Diagnose verstorben. 😔


    Person 1: Beamte, Schuldienst. Ab Zeitpunkt der Diagnose krankgeschrieben, Dienstbezüge in voller Höhe weiterbezahlt. Aufgrund von Hoffnung nach der OP vom Amtsarzt weiter als in absehbarer Zeit wieder dienstfähig nicht in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Bezüge bis zum Schluss in voller Höhe erhalten. Im Alter von 46 Jahren verstorben.


    Person 2: Angestellter, 2 Kinder noch in Ausbildung. Er ist nach einem 4-wöchigen Krankenhausaufenthalt diagnostiziert worden und 3 Wochen nach der schockierenden Diagnose von der gesetzlichen Krankenversicherung zu einem Rehaantrag verpflichtet worden. Keine onkologische Reha, sondern eine normale. Nur mit Hilfe zahlreicher ärztlicher Gutachten und einer äußerst engagierten Rechtsanwältin konnte diese Verpflichtung zeitlich gestreckt werden, um mit Hilfe einer Chemotherapie die Lebenszeit etwas verlängern zu können. Hintergrund (den die Krankenkasse natürlich nicht klar kommuniziert hat): 72 Wochen Krankengeldberechtigung (nach 6 Wochen Lohnfortzahlung) kostet eine GKV eine große Stange Geld. Deshalb hat man eigene Abteilungen, die daran arbeiten, die schwer Erkrankten vom Krankengeld in die Erwerbsminderungsrente zu „überführen“, denn die bezahlt die Rentenversicherung. Da man die Leute aber nicht direkt dahin aussortieren kann, nimmt man den Umweg über den Rehaantrag. Ist dieser einmal gestellt, gilt er bei einer Ablehnung durch die Rentenversicherung automatisch als Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Und abgelehnt wird er, wenn keine Aussicht auf Heilung besteht. Da schon das Krankengeld (60%) kaum zum Leben ausreichte (2 Kinder in Ausbildung) und die Erwerbsminderungsrente noch deutlich geringer als das Krankengeld ausgefallen wäre, schleppte sich der Schwerkranke wann immer möglich in die Arbeit. Bei den Krankmeldungen musste dann peinlich darauf geachtet werden, dass die dort für die GKV angegebene Diagnose der aktuellen Symptomatik entsprach und nicht einfach nur immer der Diagnoseschlüssel der zu Grunde liegenden Krebserkrankung verwendet wurde, da die drohende Erwerbsminderungsrente mit der Ursprungsdiagnose verknüpft war. Die finanziellen Sorgen und die unwürdige Behandlung durch die Krankenkasse kamen zu den Problemen mit der Krankheit noch hinzu. Mich macht es heute noch wütend, was man ihm dadurch angetan hat. Er ist im Alter von 55 Jahren verstorben.


    Also will sagen: Ganz so locker-flockig wie oben dargestellt, ist es nicht im Krankheitsfall mit der GKV, wenn man schwer erkrankt. Und bevor einen der Amtsarzt in die Frühpension schickt, muss schon auch einiges passieren. Und bis das dann durch ist, vergeht auch einiges an Zeit. Aber selbst dann ist die Summe, die man als Minimum bei einer Frühpensionierung bekommt, immer noch deutlich höher als die Erwerbsminderungsrente. Und man kann ja auch einen Antrag auf Wiederaufnahme in den Dienst stellen, wenn man wieder gesund ist.


    Sorry für den Roman. War ein bisschen getriggert… 😔

    Dürfte bei der Mitschülerin nicht nur das mittlere Kapitel mit 6 bewertet werden und die Prüfungsleistung im gesamten aber auch die beiden anderen Teile einschliessen?

    Nein, Teilbewertungen mit Note 6 sind in Bayern nicht erlaubt. Die gesamte Prüfungsleistung erhält bei festgestelltem Betrug oder Betrugsversuch die Note 6. Dies gilt in erster Linie für die Prüfungsleistung, die den Betrug enthält. Aber laut §57 (1) Satz 3 kann die 6 auch dem/der Helfenden auf dessen/deren Prüfungsleistung erteilt werden.

    Das halte ich rechtlich allerdings für fragwürdig.

    GSO Bayern:


    § 26
    Bewertung der Leistungen

    […]
    (2) § 57 Abs. 1 gilt entsprechend.


    § 57
    Unterschleif

    (1) 1Bedient sich eine Schülerin oder ein Schüler unerlaubter Hilfe oder macht den Versuch dazu (Unterschleif), so wird die Arbeit mit 0 Punkten bewertet. 2Als Versuch gilt auch das Bereithalten nicht zugelassener Hilfsmittel nach Beginn der Prüfung. 3Ebenso kann verfahren werden, wenn die Handlungen zu fremdem Vorteil unternommen werden.
    (2) In schweren Fällen wird die Schülerin oder der Schüler von der Prüfung ausgeschlossen; diese gilt als nicht bestanden.
    (3) 1Wird ein Tatbestand nach Abs. 1 Satz 1 erst nach Abschluss der Prüfung bekannt, so ist die betreffende Prüfungsleistung nachträglich mit 0 Punkten zu bewerten und die Gesamtqualifikation entsprechend zu berichtigen. 2In schweren Fällen ist die Prüfung als nicht bestanden zu erklären. 3Ein unrichtiges Abiturzeugnis ist einzuziehen.




    Ist also rechtlich nicht fragwürdig, sondern explizit so vorgeschrieben.

    Von Pelletheizungen rät mittlerweile sogar das Bundesumweltamt ab.

    Wer sich informieren will, kann bei Twitter mal die Tweets von Achim Dittler (@achimdittler) durchlesen. Findet man auch über eine einfache Google-Suche. Wer es gerne deutlicher formuliert wissen will, folgt Kachelmann (ja, der Kachelmann). In Neubaugebieten mit vielen Pelletheizungen sind die Feinstaubwerte höher als am Stuttgarter Neckartor. Da hilft auch kein neuester Filter.

    Die Zahlen wirst du nirgends finden, da sie über die KMK ausgetauscht werden. Der Malus, den du auf deine erste Staatsexamensnote in Bayern erhältst, errechnet sich so, dass der Durchschnitt aller ersten Staatsexamensnoten aus deinem Heimatbundesland in deinem Prüfungsjahrgang mit dem Schnitt aus Bayern zum gleichen Zeitpunkt verglichen wird. Die Differenz ist der Malus, den du auf deine Note aufgeschlagen bekommst. Es gibt Bundesländer, in denen dieser Malus recht groß ausfällt, und Bundesländer, in denen der Malus sehr gering ist, weil sie ähnlich „schlechte“ Schnitte wie Bayern produzieren…

    Selbst wenn es nicht verboten wäre, würde ich nicht für viel Geld derzeit nach Kuba oder auf die Kanaren fliegen. Gesetzt den Fall, ich bin infiziert oder stecke mich im Flieger an, wollte ich in keinem dieser Orte als eventuell intensivmedizinisch zu betreuender Patient auf das örtliche Gesundheitswesen angewiesen sein. Oder auch nur in Hotelquarantäne gesteckt werden und nicht mehr ausreisen können.

    Ehrlich gesagt fehlt mir da die Vorstellungskraft, wie man auf eine derartige Idee überhaupt kommen kann und dieses Risiko freiwillig eingeht. Völlig unabhängig von Verordnungen, Gesetzen und Dienstherren.

    Das mit den Masken habe ich nicht anders erwartet.


    Meine Lieblingsstelle in den neuesten KMSn ist folgende:


    „Das Schuljahr bietet z. B. auch bei einzelnen Quarantänemaßnahmen hinreichend zeitliche Spielräume – in diesem Jahr umso mehr, als mehrtägige Klassenfahrten bis auf Weiteres ausgesetzt sind.“*


    Ich freue mich auch über diese Wahnsinns-Spielräume, die wir dieses Jahr haben. Bei uns bringen es Kollegen mittlerweile auf 4 von insgesamt 11 Schul-Wochen eigene Quarantäne, dazu kommen die Quarantänen der Schüler (seit Wochen immer mindestens 3 ganze Klassen zeitgleich, hinzu kommen noch viele einzelne), Planungen schriftlicher Leistungserhebungen sind kurz nach Erstellung schon wieder hinfällig, müssen verschoben werden, dann nochmals, weil da schon zu viele andere stattfinden, Söder erklärt großzügige Regelungen und jetzt wissen wir‘s: Hey, es finden ja gar keine Fahrten statt! Das eröffnet Spielräume!!Einself! Ich könnte nur noch hysterisch lachen, wenn es nicht so übel wäre.


    Ich bin gespannt, wie dann reagiert wird, wenn man die erforderlichen Leistungsnachweise nicht beisammen hat, weil man zu den Deppen gehört hat, die nicht auf Teufel komm raus Noten gemacht haben, als man die Schüler noch halbwegs beieinander hatte und halbwegs regelmäßig in so etwas wie Unterricht gesehen hat. Also so in etwa in den ersten 3-4 Wochen des Schuljahres. Wobei, da waren bei uns auch schon 3 Klassen und >10 Kollegen in Quarantäne.



    (*Im Zusammenhang:

    Es besteht grundsätzlich kein Anlass, bei Art, Zahl und Verteilung der Leistungsnachweise von der in anderen Schuljahren bewährten Praxis abzurücken und gewissermaßen „auf Vorrat“ Noten zu erheben. Das Schuljahr bietet z. B. auch bei einzelnen Quarantänemaßnahmen hinreichend zeitliche Spielräume – in diesem Jahr umso mehr, als mehrtägige Klassenfahrten bis auf Weiteres ausgesetzt sind.

    Für den Fall, dass vor Ort über einen längeren Zeitraum Distanzunterricht erforderlich wird und z. B. etwaige in den Schulordnungen vorgegebene Anzahl an Leistungsnachweisen nicht erreicht werden kann, kann das Staatsministerium Härtefallregelungen treffen; eine Konkretisierung der Regelung zu Härtefällen für das Schuljahr 2020/21 durch Ergänzung der BaySchO ist bereits in Vorbereitung.)

    Wir werden im Fall der Fälle gefragt (wenn ich also positiv getestet werde, wieso über 100 Leute?) und müssen Namen nennen. Und da mindestens 1 Woche vergangen ist, vergisst man vielleicht doch den einen oder anderen. Gerade im Lehrerzimmer spricht man doch mit unterschiedlichen Leuten, je nachdem wer da ist.


    Ich notiere auch für mich, es ist ein Gedächtnisprotokoll für mich, kein Spitzelprotokoll. Ich schreibe nur auf, wen ich getroffen habe, nicht was gesagt wurde. Sonst werden Infektionsketten nicht unterbrochen und es kommt doch noch zu einem Lockdown (und das will ich nicht).

    Mir ging es um die Fälle, bei denen ich Kontakt zu einem Infizierten hatte. Bei uns waren Schüler (mehrere) und (gerüchteweise) auch Kollegen betroffen. Mit einigen hatte ich zwangsweise „Kontakt“, im Lehrerzimmer, ich mit Maske, die betreffenden Kollegen in Quarantäne ohne Maske. Haben sich neben mich gesetzt, um etwas zu besprechen. Ich hätte es gerne gewusst, ob sie als Infizierte oder als Kontaktperson ersten Grades in Quarantäne mussten, um mein eigenes Risiko einschätzen zu können. Aber: Keine Chance auf Auskunft. Hat sich dann aber durch einen (negativen) Test erledigt, weil ich kurz darauf selbst in Quarantäne und zum Test geschickt wurde, weil einer meiner Schüler positiv getestet worden ist.

    Bei uns wussten auch alle, wer infiziert war, sowohl bei den SuS als auch bei den LuL.

    Außerdem sieht man ja am Vertretungsplan, wer mind. 2 Wochen fehlt. Das fällt - zumindest bei uns - schon auf.

    Meine Schulleitung nimmt es mit dem Datenschutz sehr genau. Und da die Kontaktpersonen ersten Grades dann auch in Quarantäne sind und 14 Tage fehlen, lässt sich das nur dann eindeutig sagen, wenn sich derjenige selbst outet.

    Also bei uns entscheidet so etwas dann die Schulleitung mit den betreffenden Klassenlehrern usw. und damit sind wir auch darüber informiert.

    Und Schulleitungen lesen dann die Kontaktprotokolle von über 100 Lehrkräften, um zu entscheiden, ob noch jemand in Quarantäne muss? Sicher, die haben ja sonst nichts zu tun...

    Ihr bekommt mitgeteilt, wer genau der Infizierte ist?

    Bei uns hat es einige Fälle gegeben, bei keinem wurde darüber informiert, wer der Infizierte ist. Auch bei Kollegen nicht.

    In Quarantäne wurden bei Schülerfällen die Klasse plus die Kollegen, die an 2 Tagen vor den ersten Symptomen in der Klasse unterrichtet hatten, geschickt. Bei infizierten Kollegen nur die Klassen, in denen sie unterrichtet haben. Natürlich lässt das Rückschlüsse zu, aber bei einem Krankenstand auf Schülerseite, der seit Wochen schon zwischen 7 und 10 Prozent schwankt, ist selbst die Angabe „katholischer, männlicher Schüler aus der Lateinhälfte der 8a“ nicht mehr so eindeutig, wer es genau ist. (Religion, Geschlecht und Sprache weiß man, weil die entsprechenden Gruppen der Parallelklassen ebenfalls in Quarantäne geschickt werden.)

    Oh je. Ich habe es eben erst gesehen. Alle hier vorhandenen Daumen und Pfoten sind gedrückt, dass alles wieder gut wird.

    Das mit dem Tuch hast du prima gemacht! So weiß sie, dass du bei ihr bist.
    Ich kann absolut nachvollziehen, wie schrecklich es dir jetzt gehen muss. Es ist furchtbar, in einer solchen Situation nicht bei seinem Tier sein zu können. Gerade dann, wenn es so einen besonderen Stellenwert für einen hat. Ich wünsche dir viel Kraft für diese Nacht!

    Halte uns auf dem Laufenden, bitte!

    Alles Liebe, ich denke an euch!

    Haben wir schon hierüber gesprochen:


    https://www.focus.de/politik/d…u-machen_id_11851227.html

    Das von dir verlinkte Medium ist ein Medium, das aus jeder regionalen Wetterwarnung in Überschriften ein drohendes Katastrophenszenario für Deutschland macht, um dann erst im Artikel selbst darüber aufzuklären, was tatsächlich Sache ist. Und dieses Clickbait-Beispiel ist nur eines von vielen, die man dort findet.

    Die Bewertung „Das Papier des Innenministeriums empfiehlt, den Leuten Angst zu machen“ stammt von dem Überschriften-Redakteuer. In dem Papier selbst geht es um eine Abwägung hinsichtlich der geeigneten Krisenkommunikation:

    Einerseits befürchtet man irrationales Verhalten, wenn Panik aufkommt durch die Darstellung des „worst-case-scenarios“.

    Andererseits befürchtet man, dass sich mehr oder weniger große Teile der Bevölkerung nicht an notwendige Regeln halten, wenn diesen Teilen die Notwendigkeit nicht drastisch vor Augen geführt wird.
    Die Autoren sprechen sich in ihrem Fazit gegen „Verharmlosung“ möglicher Konsequenzen aus. Ihre Begründung ist, dass es vielleicht ein Schock ist, wenn man das Worst-Case-Scenario allen verdeutlicht, danach aber der „Wille zum Bekämpfen der Bedrohung“ (so nenne ich es jetzt mal) geweckt ist. Sie nehmen (so meine persönliche Bewertung) lieber in Kauf, dass manche Menschen evtl. ein Angstproblem haben, als dass sich andere durch mangelnde Einsicht fahrlässig verhalten.

    Dieses Fazit kann man teilen oder auch nicht.

    Es aber als „empfiehlt Angstmache“ darzustellen, ist unlauter und nur dazu da, Clicks zu generieren.

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