Staatsexamen splitten

  • Hallo,


    ich frage mich, ob es eine Möglichkeit gibt, das Staatsexamen für das LA an Gymnasien zu splitten? Zur Zeit studiere ich in NRW und möchte dort gerne sämtliche Prüfungen für das Fach Kunst ablegen (sowie die Staatsarbeit schreiben) und im Anschluss mein zweites Fach in Baden- Württemberg fertig studieren und dort mein Examen machen.


    Danke schon einmal !

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe in Hessen (Gießen) studiert, dort ging das nicht. Man musste alle Prüfungen in einem Rutsch machen.

  • In deinem Fall würde ich v.a. wegen des Bundeslandwechsels direkt bei den Prüfungsämtern nachfragen. Prinzipiell kann man in BW splitten:

    Zitat

    § 11
    Zeitpunkt der Prüfung


    (1) Bis Ende des 10. Semesters im Studium für das Lehramt an Gymnasien kann die Wissenschaftliche Prüfung nach Fächern sowie schriftlichen und mündlichen Prüfungsteilen in aufeinander folgende Termine aufgeteilt werden.

    (Quelle)


    Bei Kunst und Musik geht es aber normalerweise sowieso, dass man erst Kunst/ Musik komplett studiert und danach das andere.


    Schau mal:

    Zitat

    Regelstudienzeit
    Die Regelstudienzeit beträgt für das Studium der Bildenden Kunst oder der Musik in Verbindung mit einem wissenschaftlichen Fach mit Beifachanforde-rungen 13 Semester, in Verbindung mit einem Verbreiterungsfach 12 Semester und umfasst jeweils auch den Zeitraum für die Prüfung. Das Studium des wissenschaftlichen Faches kann gleichzeitig mit dem Studium der Bildenden Kunst oder Musik erfolgen. Die Prüfung im wissenschaftli-chen Fach kann vor der Prüfung im künstlerischen Fach abgelegt werden, sofern das Studium des künstlerischen Faches begonnen wurde.

    (Quelle)


    Die Markierung ist von mir - das "kann" müsste doch eigentlich heißen, dass es auch nacheinander geht. Falls nacheinander nicht mehr geht, wäre es eine sehr neue Regelung, ich kenne einige, die so studiert haben bzw. gerade ihr Beifach machen.


    Wie das in NRW aussieht, weiß ich allerdings nicht. Aber schau mal in deine Prüfungsordnung, da müsste das irgendwo stehen.

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