Nachmittagsunterricht als Teilzeitkraft in der Grundschule?

  • Hallo! Ich bin neu hier und habe direkt einige Fragen:


    Ist es den Schulleitern in NRW eigentlich erlaubt, teilzeitbeschäftigte Grundschulkräfte nach §78 b LBG in der offenen Ganztagsgrundschule an zwei Nachmittagen von 14 bis 15 Uhr als Hausaufgabenbetreuung einzusetzen, obwohl es auch möglich wäre, an einem Nachmittag eine Hausaufgabenbetreuung von 14 bis 15 Uhr anzusetzen und im Anschluss von 15 bis 16 Uhr eine AG anzubieten?


    Ist eine Teilzeitkrraft (21 von 28 Stunden) überhaupt dazu verpflichtet, Nachmittagsunterricht zu erteilen?


    Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!


    Skippy

  • also an unserer schule müssen ca. 8 der 17 lehrer an einem nachmittagim ganztag arbeiten, da heißt dann 1,5, also 2 u-stunden förderunterricht geben. ha-betreuung machen wir lehrer gar nicht, sondern die betreuer aus der ogs. wir dürfen unseren ganztagsanteil immer an einem tag "abarbeiten"! wäre ja doof, an 2 tagen jeweils mind. 30 min. zu warten, bis die kids mittag gegessen haben!


    soweit ich weiß, freut sich kein lehrer auf den ganztagsunterricht, da er ja bis in den nachmittag (15.30-16h) geht, aber fast jeder sollte sich mal daran beteiligen, d.h. wir wechseln jedes halbjahr schon ein bisschen ab, wobei die 2 lehrerinnen mit unter 16 stunden und kl. kids zuhause gar nicht dran kommen und die kinderlosen vollzeitlehrerinnen immer mitmachen (müssen).
    es beteiligen sich momentan ca. 5 lehrerinnen im ganztag, die zwichen 20 und 25 stunden haben. finde ich auch okay, denn nicht an jeder schule arbeiten nur oder sehr viele vollzeitlehrer und für die ist es ja auch nicht so angehenehm an mehreren tagen erst um 16 oder 17h heimzukommen und dann noch mind. 6 stunden für den nächsten tag vorbereiten zu müssen!
    andererseits kann es ein lehrer auch angenehm finden, an mehreren tagen erst zur 2. oder 3. stunden in die schule zu müssen, dafür aber länger und im ganztag zu arbeiten...


    zu deiner frage mit der "verpflichtung": da ja eine genau berechnete anzahl an lehrerstunden im ganztag eingesetzt werden muss, muss der shculleiter natürlich auch genügend lehrer finden, die mitmachen und ggf. auch einige verpflichten...


    jeder hat andere wünsche und diese sollte der schulleiter bestmöglichst berücksichtigen :)

  • Ich bin mir nicht sicher, ob die gesetzlichen Regelungen in NRW die gleichen sind, gehe aber mal davon aus, dass es sich nicht prinzipiell unterscheidet.


    Grundsätzlich sind Teilzeitkräfte etwa im Umfang ihrer Reduzierung auch bei sonstigen Tätigkeiten in der Schule zu entlasten, soweit dies möglich ist.
    Das heißt zum Beispiel, dass Aufsichten, Teilnahme an Konferenzen, Tätigkeiten als Zweitkorrektor oder Ähnliches vermindert werden. Ein Vorschrift, dass Teilzeitkräfte von bestimmten Tätigkeiten vollständig freizustellen sind, gibt es meines Wissens nicht. (Wäre wohl auch nicht sinnvoll, denn sonst wären in manchen Grundschulen diese Aufgabenbereiche dann gar nicht mehr zu leisten).
    Natürlich kann eine Teilzeitkraft also auch nachmittags eingesetzt werden. Es darf aber nicht passieren, dass Teilzeitkräfte besonders häufig den unbeliebten Nachmittagsunterricht bekommen, "weil die ja sonst nicht so belastet sind".
    Im Klartext heißt das, dass du mit den zwei Stunden leben musst, solange es auch Vollzeitkräfte mindestens eben so oft trifft.
    Angenommen jede Vollzeitkraft hat etwa an 2 Nachmittagen unterricht. Wenn du auf 75% reduziert hast, solltest du dann darauf achten, dass du nicht immer zwei, sondern etwa jedes zweite Halbjahr nur einen Nachmittag bekommst.
    Ob du als Hausarbeitenbetreuung oder anders eingesetzt wirst, ist dabei egal, solange es sich um voll angerechnete Stunden handelt.

  • Hi!
    Wieso sollte das nicht erlaubt sein? Bzw. was ist dein Problem damit?
    Falls du Teilzeit arbeitest, weil du Kinder hast und dann ein Betreuungsproblem hast, würde ich versuchen das mit dem Schulleiter zu klären und da auf Entgegenkommen hoffen (Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll ja gewährleistet sein). Eigentlich müsste das doch im Kollegium regelbar sein, dass du dann an einem Nachmittag eben Hausaufgabenbetreuung und AG anbietest, so dass du nur einen Nachmittag in der Woche in der Schule bist.


    Ansonsten kann ich nur sagen, dass ich dieses Halbjahr selber zweimal die Woche im OGT zur Hausaufgabenbetreuung eingesetzt war (obwohl ich auch Teilzeit mit sogar noch weniger Stunden als du arbeite). Für mich war das, da ich ein kleines Kind habe, schwierig (aber machbar) mit der Betreuung, aber davon abgesehen ist Hausaufgabenbetreuung doch eine super Sache. Ist doch total locker und du musst nichts vor- oder nachbereiten.


    Viele Grüße

  • Vielen Dank für Eure Antworten!
    Dass sich prinzipiell jeder am Ganztag beteiligen sollte, sehe ich auch so. Ich habe eher ein Problem mit den zwei Nachmittagen, da dies im Zweifellsfall (je nach Stundenplan) auch doppelte Anfahrtwege bedeutet, was Zeit und Geld kostet.


    Viele Grüße!

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