Elternzeit für Väter

  • Hallo Kollegen!
    Ich (verbeamtet, GS-Lehrer in NI ) wollte fragen:
    Gibt es außer mir eigentlich männliche Wesen die wissen, wie das mit diesen sog. "Papamonaten" bei der Elternzeit klappt bzw. klappen soll?
    Auch in der zuständigen Landesschulbehörde (Braunschweig) war man einigermaßen ratlos.
    Hat jemand Erfahrungen, die er weitergeben kann bezüglich:
    1. Wie stellt man den Antrag, wenn man doch nicht genau weiß, wann der Nachwuchs kommt?
    2. Wie lange dauert es bis sowas genehmigt wird?
    3. Haut das mit einer Feuerwehrstelle als Vertretung hin?
    4. Kommt es vor, dass man das Ganze nicht genehmigt kriegt, weil schulorganisatorische Gründe dagegen sprechen?
    5. Würdet ihr das weiterempfehlen?


    Schonmal besten Dank für die Rückmeldungen
    Orgelpaule

    • Offizieller Beitrag

    mal ganz blöde gefragt:


    sind deine Fragen nicht dieselben, die sich bei jeder werdenden Mutter stellen, die Elternzeit nimmt ?


    Und wieso weiß die LSB nichts zu antworten ?

  • Wo ist das Problem?
    Antrag stellen, wenns Kind da ist. Schließt sich die Elternzeit nicht direkt an die Mutterschutzfrist an (das ist bei den Vätern evtl anders geregelt?), hat man 6 oder 8 Wochen Vorlauffrist, bis die Elternzeit starten kann.
    Nein, das darf nicht abgelehnt werden.


    Ich bin gerade noch in EZ, mein Mann ( ein Nicht-Lehrer ;) ) wird dann die zwei Vätermonate nehmen und freut sich schon darauf, auch wenn er nicht komplett zuhause bleiben wird.


    Na ja, finanziell lohnt es nicht für uns... aber was macht man nicht alles für die lieben Kleinen?

  • zu 1: Wenn du die ERSTEN zwei Monate nimmst, richtet sich die Antragsfrist nach dem errechneten Geburtstermin. Wenn das Baby früher kommt, kannst du trotzdem ab dem Tag der Geburt für genau 2 Monate zuhause bleiben.


    zu 2: Meine offizielle schriftliche Genehmigung bekam ich kurz bevor ich wieder anfing zu arbeiten (ich war allerdings auch mit der erste im Januar 07 und da war das auch für die Behörden neu)


    zu 3: Der Unterricht wurde von verschiedenten Kollegen vertreten.


    zu 4: Die Elternzeit MUSS genehmigt werden, in jeder Firma, von jedem Arbeitgeber, daher ist da offizielle Genehmigungsschreiben nur eine Formalie. Ich verließ meine 13er sogar kurz vorm Abitur, das Baby richtete sich nicht nach Abiturprüfungen.


    zu 5: Nur zu, ich würde auch gerade die ersten zwei Monate wieder wählen, da ist alles neu und wenig Schlaf und man bekommt den Anfang des Menschenlebens bewusst mit.

  • Prima, es scheint also tatsächlich noch andere Lehrer zu geben, die Elternzeit in Anspruch nehmen.
    Hört sich gut an, was du schreibst. Und daran, dass die offizielle Genehmigung erst kommt, wenn alles schon vorbei ist, ist man in unserem Gewerbe ja gewöhnt... Ich hoffe, dass das mit der Vertretung bei mir auch klappt. Meine Schule ist klein - da gibt es keine Kollegen, die das mit auffangen können.


    Gruß und Dank Orgelpaule

  • Hallo, schließe mich hier mal an: Habe gehört, dass es einen Unterschied bzgl. der Dauer der Auszahlung des Elterngeldes für die Mutter macht, je nachdem ob der Vater seine zwei Monate am Anfang nimmt oder am Ende. Es sei wohl günstiger sie an den Anfang zu legen.
    Ist da was dran? Oder ist es komplett egal, wann man als Vater seine Elternzeit nimmt?


    Zur Info: Meine Frau und ich sind beide Lehrer und sie plant ein Jahr zu Hause zu bleiben, ich eben zwei Monate


    Andi

  • Hallo Andi!
    Wir haben die gleiche Situation. An der Dauer der Zahlung für meine Frau ändert sich nichts (zumindest nach allem, was wir dazu in Erfahrung bringen konnten). Vorteilhafter für uns ist, dass meine Frau während des Mutterschutzes (also genau die acht Wochen, die wir parallel Elternzeit nehmen wollen) Mutterschaftsgeld bekommt, das so hoch wie ihr bisheriges Nettoeinkommen sein soll.
    Genau kann ich das aber wohl alles erst Mitte September sagen, wenn das Baby da ist...
    Schöne Grüße
    Orgelpaule

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