An die Steuerexperten

  • Hallp liebe Steurexperten.


    ich bräuchte mal eure Hilfe. Ich habe eine Reise versucht abzusetzen, die als Vorbereitung auf eine Klassenfahrt in diesem Jahr durchgeführt habe. Ich fühle mich einfach sicherer, wenn ich vor Ort war und zudem kann man vor Ort auch noch ein besseres Bild über Aktivitäen und Co erhalten.
    Nun hat mein Sachbearbeiter beim Finanzamt diesen Puntk abgelehnt, weil es ja keine reine berufliche Fahrt war.


    ICh habe Widerspruch eingelegt. Heute kam ein Brief, dass er mir empfehle, den Widerspruch zurückzunehmen.


    Meine Fragen:


    1. Ich verstehe nicht, warum er ihn nicht einfach ablehnt, sondern mich um einen Rückzug bittet.


    2. Gibt es einen Urteil oder ähnliches auf das ich mich berufen könnte, um meinen Widerspruch noch zu untermauern?


    Vielen Dank!


    Schnuppe

  • Ich habe in den Pfingstferien zwei Kollegen getroffen, die ihre Abschlussfahrt der Klasse in die Gegend von Florenz unternehmen. Sie waren auf Vorbereitungsreise und haben mir glaubhaft versichert, dass sie diese Vorbereitungsreisen SEIT Jahren beim Finanzamt geltend machen.


    Freiwillig zurücknehmen sollte man eh nix. Das bedeutet nur, dass du dem Finanzbeamten die Arbeit erspart dir eine wasserdichte Ablehnung zu formulieren - was ihm eventuell schwer fallen könnte ;)


    Schreib einfach:


    Ich erhalte meinen Widerspruch aufrecht.


    Es ist deine Pflicht, eine größere Klassenfahrt gewissenhaft vorzubereiten und Gefahrenstellen sowie mögliche Aktivitäten mit den Schülern vorab abzuklären.
    Das ist eindeutig dienstlich veranlasst. Weil die Reisen in zwei verschiedenen Jahren stattgefunden haben, könnte das Finanzamt allerdings einwenden, dass der zeitliche Abstand zu groß geworden ist ...


    Aber freiwillig verzichten? Nö.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Ja. Bis zum Bundesfinanzgericht - und dann wäre noch der Europäische Gerichtshof als allerletzte Instanz möglich - falls die gerichte den Widerspruch zur Klageeinreichung annehmen... ;)

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    3 Mal editiert, zuletzt von alias ()

    • Offizieller Beitrag

    Und falls du das alles bis zum Ende noch erlebst und bis dahin die Raumfahrt weiter fortgeschritten ist und Brüderlein und Schwesterlein im All fand, könntest du noch zum intergalaktischen Gerichtshof! Wobei du dann auch eine Klassenfahrt zum Nachbarplaneten vorbereiten könntest. :schreibmal:


    Conni<-- zu viel nette Zeugnisformulierungen erdacht

    SCHOKOEIS!


    Ich lese und schreibe nach dem Paretoprinzip.

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