seiteneinstieg... WO bewerben??

  • hallo.


    ich habe eine frage, und zwar folgende:


    ich moechte mich als seiteneinsteiger bewerben, habe aber folgendes problem:
    in dem infoheft, welches ich von meiner studienseminarleiterin bekommen habe steht drinne, dass sich bewerber (des ovd-b) ausschliesslich bei der bezirksregierung bewerben sollen/muessen.


    bei der bezirksregierung (leo) allerdings steht, dass sich seiteneinsteiger ausschliesslich bei den schulen direkt bewerben sollen...



    was stimmt denn nun??


    (vor allem, da man die zustaendige in der bezregierung NIE erreichen kann.... wie immer eigentlich).


    thx in advance


    Nachtrag: Nicht ich möchte mich bewerben, sondern ein Freund von mir... nicht, dass ich hier jetzt einige Leute total verwirre... ;)

    "Et steht übrijens alles im Buch, wat ich saje. ... Nur nit so schön." - Feuerzangenbowle

    Einmal editiert, zuletzt von katta ()

  • Hallo,


    also ich weiß nur wie das in Bawü ist: Dort müssen sich Quereinsteiger meines Wissens auschliesslich beim Reg.präsidium bewerben und Seiteneinsteiger können auch bei der Schule vorsprechen. (Die Abwicklung der Bewerbung erfolgt aber dann wohl über das Reg.präsidium).


    Vielleicht ist das in den Brochüren eine Verwechslung zwischen Quer- und Seiteneinsteiger.
    Spontan hätte ich gesagt, ruf deinen Personalreferenten an, doch dass die Burschen nie ans Telefon gehen ist wohl in jedem Bundesland gleich... :neenee:

    »...Aus Mettwurst machste kein Marzipan! «
    Bernd Stromberg

  • Hallo katta,


    1. Den Unterschied zwischen Seiten- und Quereinstieg gibt es in NRW nicht. Hier ist der übliche Terminus "Seiteneinstieg"


    2.Um in das OVP-B zu kommen MUSS dein Bekannter eine Stellenzusage einer Schule haben! Das bedeutet er muss sich direkt an einer Schule bewerben.


    3. Wenn er in das reguläre Ref. nach OVP möchte muss er sich nach der Anerkennung bei einer Bezirksregierung bewerben.


    ABER:
    1. OVP-B ist ausgelaufen!! Es gibt eine Übergangsregelung:
    http://www.schulministerium.nr…ngsbestimmungen_OVP-B.pdf


    2. Wie die Situation im Moment aussieht werden Seiteneinsteiger wahrscheinlich (vorübergehend?) nach der sog. einjährigen Pädagogischen Einführung "ausgebildet"
    http://www.schulministerium.nr…agogische_Einfuehrung.pdf


    Das Schulministerium hat kurzfristig die Seiteneinstiegsmodalitäten geändert so das selbst die Bezirksregierungen nicht richtig bescheid wissen!!!!
    http://www.brd.nrw.de/BezRegDd…hramtspruefungen11262.php


    UNI Absolventen können sich zur Zeit OHNE ANERKENNUNG an allen Schulformen bewerben (außer Grundschule).
    FH Absolventen können sich zur Zeit OHNE ANERKENNUNG am Berufskolleg (NUR am BK) bewerben!


    Die studierten Fächer müssen natürlich mit den Unterrichtsfächern „verwandt“ sein.


    Textmarker

  • Zitat

    Original von textmarker
    2.Um in das OVP-B zu kommen MUSS dein Bekannter eine Stellenzusage einer Schule haben! Das bedeutet er muss sich direkt an einer Schule bewerben.


    ausschliesslich an der schule?


    Zitat

    3. Wenn er in das reguläre Ref. nach OVP möchte muss er sich nach der Anerkennung bei einer Bezirksregierung bewerben.


    das hab ich schon, aber ich wuerde das ref lieber begleitend zu ner vollen stelle machen....
    den refplatz in ddorf wuerde ich ja sogar behalten koennen. so zumindest die zusage der seminarsleiterin


    Zitat


    1. OVP-B ist ausgelaufen!! Es gibt eine Übergangsregelung:
    http://www.schulministerium.nr…ngsbestimmungen_OVP-B.pdf


    da habe ich aber was anderes gehoert und gelesen. lt. beschluss von vor ca. 2-3 wochen ist das ovp-b wieder offen. zumindest habe ich diese info von der bezregierung und dem studienseminar in ddorf... ?!?



    Zitat

    2. Wie die Situation im Moment aussieht werden Seiteneinsteiger wahrscheinlich (vorübergehend?) nach der sog. einjährigen Pädagogischen Einführung "ausgebildet"


    auch dem muss ich widersprechen.. meiner info nach macht man ganz normal sein ref. d.h. man erhaelt eine volle stelle und wird 7 std pro woche freigestellt, die dann fuer das ref aufgewendet werden...
    man macht auch ganz normal das 2. staatsex.
    ($7 abs (1) ovp-b vom 30.09.2008 ... sorry hab kein paragraphenzeichen.. ;) )


    Zitat


    Das Schulministerium hat kurzfristig die Seiteneinstiegsmodalitäten geändert so das selbst die Bezirksregierungen nicht richtig bescheid wissen!!!!
    http://www.brd.nrw.de/BezRegDd…hramtspruefungen11262.php


    =)
    das gefuehl habe ich bei den pfeifen schon immer gehabt...


    Zitat

    UNI Absolventen können sich zur Zeit OHNE ANERKENNUNG an allen Schulformen bewerben (außer Grundschule).


    ja aber nur "geld statt stelle" afaik??

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