• Bin leider auch durch die UPP gefallen.

    Nun können ja die Anwärterbezüge um bis zu 30 % gekürzt werden.

    Wonach berechnet sich das denn um welchen Prozentsatz gekürzt wird? Kann man auch Glück haben und es sind nur 20% oder ist es einfach nett ausgedrückt und es sind bei einem Nichtbestehen generell 30%?

    Wer weiß da was, weil er das Ganze schon hinter sich hat oder gerade wegen sowas Bescheid bekommen hat?

  • Nein 30% stimmt nicht. Es sind 15%. Die Kürzung ist ab dem Tag der Verlängerung (wurde mir heute im Seminar mitgeteilt). man kann aber wohl auch einen Antrag stellen, wenn man z.B. Alleinerziehend ist oder so.

  • Das wäre ja schon weniger schlimm... wenn auch noch genug doof.

    Das mit den 30% hatte ich von folgender Seite

    http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/BezRegDdorf/autorenbereich/Dezernat_47/MichaelMoelleken/ABC_des_Vorbereitungdienstes.php#Verlängerung

    und dort stand:

    Gemäß § 66 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) kann der Anwärtergrundbetrag um bis zu 30 % gekürzt werden, wenn sich der Vorbereitungsdienst aus Gründen verlängert hat, die der Anwärter/in bzw. Studienreferendar/in zu vertreten hat (z. B. erstmaliges Nichtbestehen der Zweiten Staatsprüfung).


    Hast du das Ganze etwa schon durchgemacht?

  • Schau mal hier, dass habe ich von der Bezirksregierung Arnsberg:
    Gleichzeitig wird das Kürzungsverfahren eingeleitet. Beim erstmaligen Nichtbestehen der Zweiten Staatsprüfung wird in der Regel der Anwärtergrundbetrag um 15 % gekürzt.
    Ich mache es auch jetzt gerade durch. Im Seminar haben sie auch von den 15% gesprochen und das es ab dem Tag der Verlängerung gilt

    Yogibär

  • Dann bleibt mir ja noch etwas Hoffnung. Ich bin bei der Bezirksregierung Düsseldorf. Hoffe die kürzen dann auch "nur" um 15%.

    Hatte gestern auch irgendwo was gefunden, dass 30% bei einem Täuschungsversuch abgezogen werden.

    Hoffentlich! Ansonsten weiß ich nicht, wie ich mein Leben finanzieren soll :(

  • Ich habe gerade Post von der Bezirksregierung bekommen, nachdem ich zur Kürzung meine Stellungnahme abgeschickt hatte.
    Mein Gehalt wird jetzt nur um 5% gekürzt. Damit kann ich leben.

  • Zitat

    Original von Yogibär
    ... wenn man z.B. Alleinerziehend ist oder so.

    Ganz erhlich: In dem Fall sollte man sowieso Hartz 4 beantragen, da das dann mehr sein dürft als die Anwärterbezüge. Bei Hartz 4 sind ja auch Wohnung, Krankenkasse und Rentenbeiträge inklusive..

    Zusatz: Als ERGÄNZUNG zu den Anwärterbezügen natürlich. Referendariat sollte man schon machen.

    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

    Einmal editiert, zuletzt von Mikael (3. Januar 2009 21:58)

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