Nacharbeiten in der Pause: Ist das rechtlich gesehen zulässig?

  • Hallo zusammen,
    ich unterrichte in Bremen an einem Gymnasium und habe neulich eine Kollegin in einer siebten Klasse vertreten. Leider war die Klasse sehr unruhig und darunter hat der Unterricht ziemlich gelitten. Ich war auf einzelne unruhige SChüler eingestellt, nicht aber darauf, dass das so allgemein auftritt.
    Im Moment überlege ich, wie ich sowas in Zukunft vermeiden kann. Ich habe mir überlegt, dass ich die Schüler zu Beginn der Stunde darauf hinweise, dass ich bei Unruhe auf die Uhr schaue und das ich die Zeit in der Pause nacharbeiten lasse, die dadurch verloren geht.


    Ich frage mich allerdings, ob so eine Maßnahme rechtlich überhaupt zulässig ist. Gibt es sowas wie ein Recht auf Pausen und wenn dem so ist, ist es zulässig, dass man da als Lehrer Einschränkungen vornimmt?

  • Hallo Ginster,


    rechtlich vermag ich Dir keine Auskunft zu geben. Allerdings sehe ich da andere, eher pragmatische Schwierigkeiten beim Verlängern in die Pause. Wenn ich Pausenaufsicht habe, geht das nicht. Ebenso haben wir Kollegen, die zwischen zwei Standorten pendeln. Auch da kann man nicht 5 Minuten verlängern. Ansonsten ist mir aber bekannt, dass Kollegen durchaus mal eine Klasse länger da behalten. Möglich wäre auch ein Verlagern des nicht geschafften Stoffes in die Hausaufgaben.


    Grüße vom
    Raket-O-Katz

  • Für Bayern kann ich mir das rechtlich nicht vorstellen. Ich weiß allerdings nicht, in welchem Gesetz oder welcher Vorschrift man nachschlagen müsste. Ob es pädagogisch sinnvoll ist, hängt von der Klasse ab, ich denke aber, dass es eher für mehr Ärger sorgen wird. Ich würde es nicht tun. Die Schüler haben ein Recht auf ihre Pause.


    Du kannst allerdings (evtl. nach Rücksprache mit der Schulleitung) eine zusätzliche Stunde ansetzen, auch am Nachmittag. Das soll dann aber keine Kollektivstrafe sein, sondern eine Konsequenz aus den nicht erreichten Unterrichtszielen am Vormittag. Obu das willst und ob das was bringt, hängt von der Klasse ab.

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

  • Erstmal vielen Dank für die Antworten.


    Herr Rau: Eine (Kollektiv)strafe (Strafarbeit) ist in Bremen laut Schulrecht nicht zulässig. Hier wird im Schulrecht zwischen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme unterschieden. Erstere zielen auf eine Verhaltensänderung beim Schüler ab, bei letzteren tritt die erzieherische Wirkung zugunsten der Ermöglichung eines geregelten Schulbetriebes oder zum Schutz von Rechtsgütern zurück.


    Ich schreibe das nur um klarzustellen, dass es mir hier nicht ums Bestrafen geht (auch wenn die Schüler das so empfinden). Ich muss dafür sorgen, dass in dieser Klasse ein normaler Unterricht möglich ist und da bin ich auf der Suche nach einer geeigneten Maßnahme.
    Mit der Verlängerung in die Pause bin ich auch nicht so glücklich. Schon deshalb, weil die ja auch der Regeneration dient und so die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Unterricht in den folgenden Stunden schafft.
    Insofern wäre es vermutlich wirklich besser, den nicht erarbeiteten Stoff als Hausaufgabe aufzugeben (wie von Raket vorgeschlagen). So richtig glücklich bin ich damit aber auch nicht. Mir wäre eine zeitnahe Maßnahme lieber, aber was zufriedenstellendes ist mir bislang noch nicht eingefallen.


    So einer von euch noch eine Alternative hat, würde es mich freuen, wenn ihr sie hier postet.

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