Recht: Schulfahrten

  • Hallo zusammen,


    ich büffele gerade für meine Ex-Prüfung. Unter anderem werde ich mich über rechtliche Aspekte von Schulfahrten prüfen lassen.


    Nun bin ich über einen Satz gestolpert, den ich nicht verstehe:


    "Bei volljährigen Schülern beschränkt sich die Aufsichtspflicht auf die ordnungsgemäße Durchführung der Schulfahrt."


    ... was heißt das???


    Gruß,

  • Ich vermute mal laienhaft, anders als bei minderjährigen SchülerInnen bist du nicht "dran", wenn dir anvertraute SchülerInnen irgendwas anstellen... sei es Sachbeschädigung, Drogenkonsum oder ein freudiges Ereignis 9 Monate später.
    Du bist einfach nur für die Organisation und Leitung der Fahrt verantwortlich... du müsstest (wenn alle volljährig wären) nicht Nachtwache schieben, Kontrollieren etc. ...mit der Volljährigkeit gilt man nun mal als erwachsen und ist für sich und sein Handeln selbst verantwortlich.

    ~ Wenn ihr mich sucht, ihr findet mich im Zwiespalt. ~

    Einmal editiert, zuletzt von NannyOgg ()

  • Du musst auch vorher keine Nachtwache schieben, auch der Lehrer hat das Recht auf Erholung und Schlaf. Für freudige Ereignisse neun MOnate nach der Fahrt kann dich auch in der Sek.1 keiner verantwortlich machen.

    Wir helfen einem Menschen mehr, wenn wir ihm ein günstiges Bild seiner selbst vorhalten, als wenn wir ihn unablässig mit seinen Fehlern konfrontieren.
    A. Camus

  • ... klar, dass ich wenn ich schlafe, nicht auf meine Schüler aufpassen kann...


    Wenn ich das jetzt richtig verstehe, sieht es so aus:


    - S unter 18: "Um 10 seid ihr alle wieder in der Herberge, ich kontrolliere das. Ab dann ist Nachtruhe und niemand verlässt die Herberge!"


    - S über 18 Jahre: "Hier habt ihr eure Zimmerschlüssel. Denkt daran, dass ab 10 Nachtruhe ist. Stört bitte niemanden."


    Habe ich das richtig verstanden?


    Gruß

    • Offizieller Beitrag

    würde ich so sagen. das macht meine frau, wenn sie mit oberstufe unterwegs ist, genau so.


    für mich an der realschule ist das aber so nicht durchführbar. ich fahre im april mit meiner zehnten nach berlin. in der klasse gibt es zwei schüler, die über 18 sind. das heißt aber, dass für die beiden dieselben regeln gelten wie für die anderen.
    meine persönliche regel lautet hierbei: kein schüler ist volljährig so lang er noch auf meine schule geht (meine=realschule).


    alles andere ist etwas, was man aus der erfahrung schöpft. ob nun 10 oder 11 usw. richtet sich nach der reife der schüler...im zweifelsfall greift auch hier meine persönliche regel.


    aber wie schon angedeutet: nach der kontrolle, ob alle da sind und der anweisung, dass nachtruhe sei etc. haue ich mich auch hin oder sitze mit entsprechenden kollegen noch beim bierchen (im haus). dann wird stichprobenartig für ruhe gesorgt und irgendwann ins bett gegangen.


    grüße


    h.

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