Zahnklammern für Lehrerkinder

  • Ich habe drei Töchter, die vermutlich alle irgendwann eine Zahnspange brauchen. Hat jemand Erfahrungen mit dem Thema. Ich komme aus NRW und bin bei der DKV krankenversichert.
    LG Ines

  • Zitat

    Ines schrieb am 17.12.2006 07:22:
    Ich habe drei Töchter, die vermutlich alle irgendwann eine Zahnspange brauchen. Hat jemand Erfahrungen mit dem Thema. Ich komme aus NRW und bin bei der DKV krankenversichert.
    LG Ines


    Was ist denn bei Lehrerkinderzahnklammern anders als bei Sachbearbeiterkinderzahnklammern oder Gärtnerkinderzahnklammern oder Informatikerkinderzahnklammern?


    Ehrlich gesagt, verstehe ich nicht, was Deine Frage ist!


    LG, das_kaddl.

  • Hallo,
    ich glaube auch, das Thema hast du unglücklich formuliert- so als ob eine Zahnklammer bei Lehrerkindern etwas Besonderes wäre.


    Du willst doch bestiimt wissen, wie das mit einer Zahnklammer so abgeht.
    Grena

  • hallo ines,
    ich bin noch im ref, also noch privat und durch beihilfe versichert, und hatte mich vor einem jahr informiert, wie die behandlung und finanzierung einer zahnklammer bei meiner tochter ablaufen wird.


    die pk (bei mir debeka) hätte fast alle posten übernommen.


    das "problem" mit der beihilfe war bzw. ist aber, dass sie kostenvoranschläge nicht gründlich sichtet und genehmigt wie die pk, sondern nur allgemeine hinweise verschickt. da steht dann auf 2-3 seiten, welchen satz sie in der regel für welche behandlungen übernimmt, dass bei "besonderen gründen", die der kieferorthopäde schriftlich darlegen muss, auch mehr übernimmt, dass man auf keinen fall eine honorarversicherung unterschreiben soll usw.
    sie schreibt nicht konkret, welche der posten des kostenvoranschlages sie sicher übernehmen wird und welche nicht!


    danach war ich total verunsichert. da die beihilfe immerhin 80% der behandlungskosten meiner tochter übernehmen sollte, hätte ich bei jeder behandlung, die den regelsatz übersteigt (was bei kieferorthopäd. behanldungen leider oft vorkommt) das risiko eingehen müssen, abzuwägen, ob ich der behandlung zustimme und falls die beihilfe dann nicht alles zahlt, den rest zu übernehmen.
    ob bzw. wie viel die beihilfe dann tatsächlich übernimmt, erfährt man leider erst nach der behandlung und nach einreichen der rechnung, so dass ich im schlimmsten fall für einige behandlungen viel hätte zuzahlen müssen, was mit einem ref-gehalt nicht möglich war/ist.


    deswegen habe ich mich beschlossen, die kieferorthpäd. behanldung erst zu beginnen, wenn ich ein gesichert höheres gehalt habe...


    natürlich ist das auch abhängig von jeweiligen kieferorthopäden!
    ich hatte damals leider einen erwischt, der keine große lust zeigte, mir aus seiner erfahrung zu schildern, wo er meint, dass die beihilfe den posten vermutlich übernimmt und wo nur zum teil, so dass die kosten für mich ein wenig absehbarer gewesen wären .
    zudem wollte er, dass ich eine honorarabsicherung unterschreibe, so dass er sein geld auf jeden fall bekommt, egal ob von der beihilfe oder von mir
    ob die beihilfe einen zu hohen satz schließlich übernimmt, hängt im großen und ganzen davon ab, wie ausführlich und plausibel die begründung des kieferorthopäden für den höheren satz ist.
    aber wenn ich ihm sein honorar eh absichern muss, muss er sich bei diesen bergündungen, die den zeitaufwand für das rechnung-schreiben natürlich erhöhen, nicht mehr sooo große müde geben, weil er sein geld ja eh bekommt.


    ich möchte die kieferorthopäden hiermit auf keinen fall schlecht machen!!!
    nur war meine erfahrung mit dem einen nicht so gut.
    natürlich ist es auch nicht die regel, dass man im ref schon ein kind hat, das eine kieferorthopädische behandlung braucht und die man, da alleinerziehend, alleine regeln und evtl. teils alleine zahlen muss


    ich werde mir aber im neuen jahr, dann vermutlich wieder kassenversichert, die dann 2. meinung bei einem anderen kieferorthopäden einholen!

  • Hallo Kaddl,
    O.K. ich werde an meinen Formulierungen noch arbeiten.
    Danke, Silke 111 für deinen ausführlichen Bericht. Momentan warten wir noch bis alle bleibenden Zähne da sind. Deswegen hatte ich auch überlegt kurzfristig die Zähne noch über eine private Zahnklammerversicherung zu versichern.
    LG Ines

  • gibt es zufällig schon weitere erfahrungen? vor allem, was die beihilfe nun tatsächlich übernimmt?
    ich habe in meiner pkv einen zusatz, dass sie all das übernehmen, was die beihilfe von ihrem anteil nicht übernimmt, also ggf auch über die 20% hinaus. aber wie das in der praxis aussieht ?(


    den kostenvoranschlag hab ich hier liegen... muss ich den jetzt an die beihilfe schicken und die pkv? ich bin trotz zweier kinder noch völlig ahnungslos in diesen dingen *schäm*


    entschuldigt die kleinschreibung, tippe gerade einarmig ;)


    lg, fb

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