rechtliches: Internet und Musik

  • Aloha!


    Ich habe mit meinen Schülern Filme gedreht. Dabei sind zT super Ergebnisse entstanden. Ich würde die gerne auf unserer HP veröffentlichen, allerdings ist die Musik zum großen Teil urheberrechtlich geschützt.
    Wie ist das, wenn ich die Videos auf YouTube veröffentliche und mit unserer HP verlinke? Ist das rechtlich okay?


    Matula



    PS: In einer Woche gibbs Ferien!!! =)

  • Eine Homepage ist eine Veröffentlichung im Sinne des Presserechts. Aus dem Grund denke ich, dass wie bei jeder Veröffentlichung oder Sendung GEMA-Gebühren anfallen können.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Youtube hat eine Regelung u.a. mit der GEMA, die es dem User erlaubt, legal Filme mit Musik hochzuladen. In Ländern, in denen keine Urheberrechtsregelung besteht, sind die Filme gesperrt. Du bekommst dann auch einen entsprechenden Hinweis.


    Es gab zwar vor Kurzem eine Auseinandersetzung um die Entgelte, die youtube zu hoch und der GEMA zu niedrig waren. Da man sich vorerst nicht einigen konnte, waren Musikvideos zum Teil gesperrt. Meines Wissens bezieht sich das aber NUR auf Musikvideos.


    Du kannst die Filme also bedenkenlos legal hochladen.

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

    Einmal editiert, zuletzt von Timm ()

  • Schwierig, denn für die Inhalte anderer, also verlinkter Seiten, bist nicht du verantwortlich. Aber wir haben im Disclaimer folgende Passage stehen: "dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren." Die Frage ist jetzt wie wird "illegal" von den Juristen definiert?

    There is a difference between knowing the path and walking the path. (Matrix)

  • Meiner Meinung nach darfst du die Filme ohne Genehmigung der Rechteinhaber nicht veröffentlichen.
    Die Verwendung/Veränderung von Musik außerhalb des ursprünglichen Kontextes könnte dem Rechteinhaber nicht gefallen und deshalb von ihm abgelehnt werden.
    Das scheint mir völlig unabhängig von Verträgen zwischen GEMA und YouTube zu sein. .


    Gruß
    Peter

  • Zitat

    Original von PeterKa
    Meiner Meinung nach darfst du die Filme ohne Genehmigung der Rechteinhaber nicht veröffentlichen.
    Die Verwendung/Veränderung von Musik außerhalb des ursprünglichen Kontextes könnte dem Rechteinhaber nicht gefallen und deshalb von ihm abgelehnt werden.
    Das scheint mir völlig unabhängig von Verträgen zwischen GEMA und YouTube zu sein. .


    Gruß
    Peter


    Hallo!? Es geht um selbst erstellte Filme...


    @Kiray/Matula: Natürlich darf ich auf ein legales Angebot verlinken. Du bist der Rechteinhaber der Bilder, youtube übernimmt die GEMA für die "Vorführung" der Filme im Internet. Alles im grünen Bereich.

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

  • Natürlich geht es um selbsterstellte Filme, aber eben nicht um selbsterstellte Musik, sondern um Musik die nicht unter einer Creative Commons Lizenz oder ähnlichem veröffentlich wurde.


    Hilfreich wäre vielleicht ein Link zu YouTube oder der Gema, auf der die Gemavereinbarung bezüglich dieses Problems dargestellt wird.


    AFAIK ist die Regelung, die seit 2007 galt, mittlerweile ausgelaufen und noch nicht verlängert worden.


    http://www.gema.de/index.php?id=1153


    Gruß
    Peter

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