Länge Elternzeit-muss man sich schon bei Antrag festlegen wie lange?

  • Zitat

    also ich arbeit bis zum muschu 25,5 stunden und reduziere auf 15 stunden. kriege ich dann von den "verlorenen" 10,5 anteilig elterngeld?


    ich war ja heute bei der elterngeldstelle. leider stimmt das mit den 10,5 stunden nicht so ganz. denn da wir ja keine "normalen" arbeitnehmer sind, darf ich nur eine mindeststundenzahl arbeiten, die wohl ungefähr bei der hälfte einer vollen stelle liegt. wenn ma darüber liegt, dann kriegt man eben nur den satz von 300€.


    die frau war sehr nett und hatte auf alle unserer fragen antworten oder wusste, wo wir die antwort kriegen. fühlte mich gut beraten.

  • Zitat

    Original von Schnuppe
    ich war ja heute bei der elterngeldstelle. leider stimmt das mit den 10,5 stunden nicht so ganz. denn da wir ja keine "normalen" arbeitnehmer sind, darf ich nur eine mindeststundenzahl arbeiten, die wohl ungefähr bei der hälfte einer vollen stelle liegt. wenn ma darüber liegt, dann kriegt man eben nur den satz von 300€.


    die frau war sehr nett und hatte auf alle unserer fragen antworten oder wusste, wo wir die antwort kriegen. fühlte mich gut beraten.


    Entschuldige, aber das ist totaler Blödsinn! :hammer:
    Da platzt mir schon wieder die Hutschnur, wie so ein Blödsinn erzählt werden kann. Bist du sicher das sie es so gesagt hat?



    Du darfst eine Höchststundenzahl arbeiten und die liegt bei einer 3/4 Stelle, alles darunter darfst du natürlich machen und nach BEEG wird dann das Elterngeld klar aus der Differenz berechnet. Es gibt aber mindestens 300 Euro Elterngeld! Um thoeretisch unter denen zu liegen,
    müßtest du weniger als 450 Euro Netto-Einkommensunterschied haben!


    Übrigens gibts fürs Elterngeld keinen Unterschied zwischen Angestellten, Beamten, Arbeitern usw.!

  • es gibt ja schon dne unterschied, dass wir eben nicht unter die 30stunden maximale arbeitszeit fallen. sie sagte, dass die lehrerstunden eben gegengerechnet werden, sodass es hinkommt. ich komme da auch auf 17,5std., aber da war sie eben nicht sicher und sie hat gesagt, dass wir auf jeden fall die 300€ kriegen und wir erstmal eine vorläufuge berechnung kriegen und es sein kann, dass man am ende noch ne nachzahlung erhält.


    wie gesagt, sie war sehr nett und offen und wir telefonieren nochmal in der nächsten woche, da sie eben noch nicht viele lehrer bearbeitet hat. aber sie erschien mir sehr bemüht und wollte uns keine fslchen hoffnungen machen, sondern erstmal sagen, was auf jeden fall an geld kommt. alles weitere wird noch geklärt.

  • Bei einer Freundin lag die Grenze bei 20,5 Std. (volle Stelle wären 28). Es ist doch nun auch logisch, dass es dann auch bei uns 3/4 der vollen Stundenzahl sein müssen - was gibt es denn da noch zu überlegen? :rolleyes:

  • Zitat

    Original von Schnuppe
    es gibt ja schon dne unterschied, dass wir eben nicht unter die 30stunden maximale arbeitszeit fallen. sie sagte, dass die lehrerstunden eben gegengerechnet werden, sodass es hinkommt.


    Ja, wie gesagt, 3/4 Stelle, denn alle anderen dürfen 30 von 40h /Woche arbeiten! Also kein Unterschied!


    Sehe das auch wie Britta, da gibts nichts zu überlegen. Und nein, eigentlich hat es andersrum zu laufen. Du sagst vorher (bzw. der AG) was du verdienst und daraus kriegst du das Elterngeld und wirds mehr, dann mußt du was zurückzahlen und wirds weniger, gibts eine Nachzahlung!

  • Die Sachbearbeiter sind meist überfordert mit unseren Stundenzahlangaben. Das muss man sich im Prinzip selbst ausrechnen. Volle Stundenanzahl enspricht einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden. 30 Wochenarbeitsstunden entsprechen so ungefähr 20 Unterrichtsstunden, aber wie gesagt, genauer muss man sich's halt selbst ausrechnen.


    Ansonsten gilt das, was Susannea und Britta gesagt haben. Das Elterngeld ist völlig unabhängig von der Position, es gilt für Lehrer/Beamte also das Gleiche wie für alle anderen Arbeitnehmer auch.


    LG
    Mia

    Man soll denken lehren, nicht Gedachtes.
    (Cornelius Gustav Gurlitt)

  • Zitat

    Original von Susannea
    [quote]Original von Schnuppe



    Sehe das auch wie Britta, da gibts nichts zu überlegen. Und nein, eigentlich hat es andersrum zu laufen. Du sagst vorher (bzw. der AG) was du verdienst und daraus kriegst du das Elterngeld und wirds mehr, dann mußt du was zurückzahlen und wirds weniger, gibts eine Nachzahlung!


    und eben das wollen sie vemeiden, das man was zurückzahlen muss. und das finde ich sehr gut, denn ich möchte lieber was nachgezahlt bekommen, als was zurückgeben...und deshalb hat sie auch gesagt, dass es mindestens 300€ sind. wie gesagt, es war eine der ersten sachbearbeiterinenn, die wirklich nett und interessiert war und auch zugab, dinge nicht zu wissen. klar, das wäre schön, wenn die alles wüssten, ist aber wohl nicht so. dann aber lieber freundlich und ´kundenorientiert, da bin ich schon froh. bin wohl sehr genügsam.


    umso besser, dass ihr schon so viel wisst und ich nun ausrechnen kann, was mir zusteht. danke dafür!

  • Zitat

    Original von Schnuppe
    ich komme da auch auf 17,5std., aber da war sie eben nicht sicher


    Hab nun die Zeit gehabt das nachzurechnen. Damit müßte eine volle Stelle nur 23,3 Stunden haben. Alleine das 0,3 ist so unwahrscheinlich, dass ich denke, da ist ein Fehler in der Berechnung ;)


    Ich gehe davon aus, dass du mit SekI/II am Gymnasium bist und die volle Stelle 25,5 Stunden sind. Stimmt das?


    Dann darfst du bis zu 19,125 Stunden die Woche unterrichten. Also bis zu 19 Stunden ;).


    Edit: Klar können sie das so machen, aber warum willst du ihnen Zinsen usw. schenken? Also ich parke Geld was evtl. zuviel ist lieber bei mir und gebs ihnen nachher wieder und habe Zinsen, als ich schenk ihnen ein zinsloses Darlehnen!

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