Seiteneinstieg NRW / TAP

  • Hallo!

    erstmals muß ich mich für mein komisches Deutsch entschuldigen, da ich Engländer bin. Fehler machen wir aber alle ;)

    So erst ein bißchen über mich: ich habe mein Studium hier in England gemacht und habe eine Stelle in NRW bekommen. Ich habe dann gelesen, daß ich diese "Pädagogische Einführung in den Schuldienst" machen müßte - kein Ding.

    Ich denke, ich habe irgendwo gelesen, daß man nach 2 Jahren als Seiteneinsteiger auch *ohne* 1. Staatsexamen den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst machen könnte.

    Stimmt das? Wenn wohl, dann kann mir jemand zeigen, wo es steht? Ich kann es nicht wieder finden :(

    Kann man mir auch sagen, was für ein Wert diese "Bescheinigung über die Teilnahme an der Pädagogische Einführung" hat?

    Gruß aus Glasgow, Schottland

    Callum

  • Hallo callum,

    "Kann man mir auch sagen, was für ein Wert diese "Bescheinigung über die Teilnahme an der Pädagogische Einführung" hat?"

    => die "Pädagogische Einführung in den Schuldienst" dauert ein Jahr. Danach hast du eine Lehrerlaubnis NICHT Lehrbefähigung für dein Fach (Englisch). Sie gilt nur für NRW. Mit der Lehrerlaubnis wirst du schlechter als ein regulärer Lehrer bezahlt und kannst auch nicht verbeamtet werden.

    "Ich denke, ich habe irgendwo gelesen, daß man nach 2 Jahren als Seiteneinsteiger auch *ohne* 1. Staatsexamen den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst machen könnte."

    => http://www.schulministerium.nrw.de/ZBL/Wege/Seite…teneinstieg.pdf

    => http://www.schulministerium.nrw.de/BP/LEOTexte/Er…-10-06_OBAS.pdf


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  • Zitat

    Original von textmarker
    Hallo callum,

    "Kann man mir auch sagen, was für ein Wert diese "Bescheinigung über die Teilnahme an der Pädagogische Einführung" hat?"

    Mit der Lehrerlaubnis wirst du schlechter als ein regulärer Lehrer bezahlt und kannst auch nicht verbeamtet werden.

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    Einen Unterschied in der Bezahlung zwischen einem OBAsler ohne Verbeamtung (über 40) und einem mit Päd. Einf. gibt es nicht! Beide werden TVL. 11 bezahlt.
    Gruß

  • Hallo sporty2907,

    als "reguläre Lehrer" sind Lehrer mit 2. Staatsexamen gemeint! Wenn du in der OBAS bist bist du nicht regulärer Lehrer sondern wie du sicher weißt angehender Lehrer in einem Ausbildungsverhältnis!

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