Pädagogische Einführung oder OBAS / NRW

  • hallo zusammen,


    ich bräuchte etwas Hilfestellung.
    Ich befinde mich derzeit im Seiteneinstieg in der pädagogischen Einführung und habe ein Angebot zum Wechsel in die OBAS bekommen.
    Meine Situation: Am Ende der Einführung würde mein Vertrag entfristet, aufgrund meines Alters kann ich nicht mehr verbeamtet werden.
    Nach der Einführung bekomme ich eine Lehrerlaubnis für NRW (unbefristet ?), da ich eine Anerkennung 1.Staatsexamen habe, bin ich bereits so eingruppiert, dass ich auch mit 2. Stex nicht mehr höhergruppiert werde.
    Welche Vorteile bietet mir dann das 2.Staatsexamen ?
    Bei der BezReg sagt man mir nur, es wäre auf jeden Fall besser, aber leider kann mir keiner genau sagen warum.


    Kann mir hier jemand genauere Auskunft geben ?


    Schonmal vielen Dank im Voraus.

  • Hallo,


    ich denke mal, dass ja mit dem Bestehen des 2. Stex die volle Lehrbefähigung ausgesprochen wird, und somit würde die ja im ganzen Bundesgebiet gelten.


    Bei der pädagogischen Einführung hatte ich es immer so verstanden, als ob ich dann letztlich immer an das Land NRW gebunden bin, da diese Ausbildung wohl nicht, oder nicht in allen anderen Bundesländern anerkannt würde - man möge auch mich hier korrigieren, wenn ich das falsch verstanden habe.


    Du wärest mit dem 2. Stex somit wie ein regulärer Lehramtsstudent nach dem 2. Stex gleich gestellt.

    Es grüßt aus Sinzig am Rhein


    Mario Wettlaufer

  • Ohne 2. Stex bekommst Du aber doch keine StR-Zulage (Tvl 13 SR) - oder? Die (Netto-) Differenz ist natürlich nicht wirklich der Mühe wert.


    Tvl 14 (okay, lohnt sich kaum) wird mittel - und langfristig ohne 2. Stex. auch nicht drinliegen. Wenn Du als Sek I-Lehrerin am Gym tätig ist, wäre das natürlich eh keine Option


    Ja, es ist in der Tat so, daß sich Höherqualifizierungen in Deinem Fall (und auch sonst) im Angestelltenbereich kaum lohnen - die alles entscheidende Differenz im öffentlichen Dienst ist halt nicht Qualifikation/Nicht-Qualifikation, sondern Beamte/Angestellte.


    Eine Verbeamtung mit A 10 (oder auch A9, unter Berücksichtigung der Altersversorgung und Kinderzuschläge auch A 8 ) wäre z.B. Tvl 14 deutlich vorzuziehen.


    Edit:
    @Mario: Tja, das müsste schon so sein, daß man mit 2. Stex von NRW unabhängiger wird - aber NRW ist ja auch recht groß.

  • Zitat

    Original von wossen
    Eine Verbeamtung mit A 10 (oder auch A9, unter Berücksichtigung der Altersversorgung und Kinderzuschläge auch A8) wäre z.B. Tvl 14 deutlich vorzuziehen.


    Na, dem muß ich aber energisch widersprechen... :-), sollte aber an anderer Stelle behandelt werden.

    Es grüßt aus Sinzig am Rhein


    Mario Wettlaufer

  • Och, dann wiedersprech doch mal ruhig ausführlich - ist ja nun nicht völlig off topic: und für Seiteneinsteiger wichtig (auch für Töku - da sich mit 2. Stex ja evtl. noch eine Verbeamtungsoption in einem anderen Bundesland ergeben könnte)


    Ps. Okay, der Vergleich mit A 8 ist extrem und sehr situations- und lebenslagenabhängig, aber ansonsten...Klar, schlechter ist natürlich häufig/öfter auch, wenn man erst mit 45 ins Beamtenverhältnis mit A9 einsteigt gegenüber TVL14.


    Die generelle Aussage war provokativ gemeint - aber im Grundsatz..

  • Töku hat ja schon geschrieben, dass eine Verbeamtung nicht mehr möglich ist, somit ist ja auch grundsätzlich die Frage zu stellen, ob man in den verbleibenden Dienstjahren überhaupt noch genügend Pensionsansprüche aufbauen kann - bei mir zB wäre das nicht mehr allzu viel, noch keine 50% mehr, da ist dann schon eher die Option E 13/14 mit Zusatzversorgung in den Raum zu stellen.


    Ich geb Dir Recht, wenn man jünger als 40 ist, sollte man die Verbeamtung durchaus ernsthaft anstreben, zumal man ja auch so schöne Amtsbezeichnungen tragen darf wie StR oder OStR... :)

    Es grüßt aus Sinzig am Rhein


    Mario Wettlaufer

  • Mario:

    Zitat

    da ist dann schon eher die Option E 13/14 mit Zusatzversorgung in den Raum zu stellen


    Die Zusatzversorgung ist doch längst eine Legende aus vergangenen Zeiten - dank Verdi und Bsirske und ihrer 'VBL-Reform' am Anfang des Jahrtausends. Beim Einstieg in den öffentlichen Dienst in den 40er Lebensjahren ist das unattraktiv - und ein 'Taschengeld'


    vgl.:
    Link GEW
    Rechenbeispiel darin (kann man nicht nachrechnen, da VBL total kompliziert/intransparent ist):

    Zitat

    So kostet die VBL (West) eine Lehrerin in Entgeltgruppe 13, Stufe 5 (bei Steuerklasse I oder IV) jeden Monat fast 180 Euro. Die daraus entstehende Monatsrente ist vom Alter abhängig, sie beträgt z.B. für heute 45-jährige (Rente ab 2030) 24 Euro und für heute 55-jährige (Rente ab 2020) gut 18 Euro. Um eine gleich hohe Rente in einer kapitalgedeckten Zusatzversorgungskasse garantiert zu bekommen, müsste sie im Monat netto nur rund die Hälfte aufwenden. Der Grund liegt ausschließlich in der schlechteren steuer- und beitragsrechtlichen Behandlung der Umlagen gegenüber Beiträgen im Kapitaldeckungsverfahren

  • also ob man dieser Berechnung so wirklich trauen kann, das wage ich mit Recht anzuzweifeln...


    Ich habe ja im Grunde auch nix gegen die Verbeamtung, ich sage halt nur, dass es ab einem bestimmten Lebensalter nicht ausreicht, um davon auch im Alter leben zu können, wenn man die privaten KV-Kosten etc. noch mit einbezieht.


    Es ist aber durchaus ein interessantes Thema... :)

    Es grüßt aus Sinzig am Rhein


    Mario Wettlaufer

  • Hallo MarioW53,


    "ich denke mal, dass ja mit dem Bestehen des 2. Stex die volle Lehrbefähigung ausgesprochen wird, und somit würde die ja im ganzen Bundesgebiet gelten."


    -> VORSICHT!!!
    einige Bundesländer stellen ehemalige Seiteneinsteiger aus NRW NICHT als Probebeamter ein weil diese ihr 1. Staatsexamen anerkannt bekommen haben! Seiteneinsteigern nach der OVP-B ist das es so ergangen. Als angestellte Lehrer können sie aber dort arbeiten.


    Dies wird wahrscheinlich erst recht für die Seiteneinsteigern nach der OBAS gelten.


    Wie das ist wenn du als Lebenszeitbeamter in NRW arbeitest und dann nach X-Jahren das Bundesland wechselst kann ich nicht sagen.


    Da es aber das 1. Staatsexamen mit dem Bachelor und Masterstudiengang nicht mehr gibt müsste die Beschränkung in Zukunft eigentlich nicht mehr gelten?



    Gruß, Textmarker

  • Hallo,


    praktisch in der selben Situation wie der Threadstarter habe ich die Tage meinen Antrag auf Wechsel in die OBAs zurück gezogen!


    Ausser 2 Jahre verbiegende Arbeit, die dann noch mit einer Ausschlußprüfung nach dem ersten Jahr belegt ist (Bildungswissenschaftsprüfung), sehe ich nichts was für mich als 40 jähriger ohne Verbeamtungschance übrig bliebe.
    Man sagt zwar das der jetzige Status der einjährigen Einführung vertraglich als Rückversicherung gelten würde, sprich bei Nich- bestehen man in diese Situation zurückfallen würde; wer aber dirigiert denn dann einen vom Seminar als nicht fähig eingestuften OBAsler zurück in die Schule?


    Ich frage mich jetzt eher welche Rechte ich als Angstellter mit 1x Lehrerlaubnis und 1xLehrbefähigung habe, in z.B. Versetzungen etc.


    MfG

  • Hallo Sporty2907 (und alle anderen):


    Zitat:
    Man sagt zwar das der jetzige Status der einjährigen Einführung vertraglich als Rückversicherung gelten würde, sprich bei Nich- bestehen man in diese Situation zurückfallen würde;
    Zitat Ende.


    Wer sagt das und steht das irgendwo geschrieben? Wäre schon sehr beruhigend, obwohl ich nicht vorhabe durchzufallen.


    Jo

  • Hallo, der Vorteil nach der OBAs ist neben Geld und eventueller Verbeamtung (die deadline ändert sich ständig) auch die Möglichkeit zu wechseln, also sowohl ein Schulwechsel ist eher möglich als auch die Annahme von Funktionsstellen, also im Seminar, als Konrektor etc. da brauchst du keine Verbeamtung aber den richtige Abschluss.

  • Nur mal so ne Frage am Rande:


    Werden die Stellen zur pädagogischen Einführung eigentlich auch bei LEO ausgeschrieben, oder wendet man sich da direkt an die jeweiligen Schulen?

    Es grüßt aus Sinzig am Rhein


    Mario Wettlaufer

  • Hi Mario,


    nach meiner Erfahrung ja!
    Im letzten Sommer habe ich mich auf eine bei LEO ausgeschriebene Stelle beworben und die war nur mit Pädagogischer Einführung.


    Letztlich kommt es ja auf den Bewerber an, ob er Seiteneinsteiger mit Möglichkeit zur OBAS ist, oder bspw. nur ein Fach unterrichten kann und aus diesem Grund eben nicht zur OBAS zugelassen werden kann.

  • Hallo Mario,


    JA!


    Das sind zwei Dinge - Stelle und Einführung bzw. OBAS - die zunächst einmal gar nichts miteinander zu tun haben.


    (Und bei Dopamin im letzten Sommer war das eine Sondersituation, weil die alte OVB-P ausgelaufen war und es die neue OBAS noch nicht gab ... folglich stand da nur die pädagogische Einführung zur "Wahl")


    Die Schule schreibt die Stelle aus ... öffnet sie für Seiteneinsteiger ... und wenn Du das Fach hast bewirbst Du Dich.


    Hast Du nur ein Fach ... geht nur die 1-jährige Einführung. Kannst Du zwei Fächer (1/3- Regelung) anbieten, hast Du die Wahl ... OBAS oder Einführung.


    Ich bin bei beiden Bewerbungsgesprächen, die später zu einem Stellenangebot führten, jeweils vom Seminarvertreter gefragt worden, was ich denn gerne hätte, weil ich ja wählen könnte (1 + 2 "zweite" Fächer waren möglich). Beide Seminarvertreter und beide Schulleiter hielten OBAS auch für den "richtigen Weg" für mich.


    Ich hatte mich aber auch in allen meinen Bewerbungsanschreiben an die Schulen zum Thema OBAS schon geäußert.


    Viel Glück!
    step.

    "Der erste Schritt zum Lernen ist die Liebe zum Lehrer - weil man die Liebe zur Wissenschaft von Heranwachsenden noch nicht erwarten kann."


    Erasmus von Rotterdam



    Einmal editiert, zuletzt von step ()

  • Hallo,


    bin gerade erst auf diesen älteren Thread gestoßen. Wo kann ich mich über Vor- und Nachteile Verbeamtung in Zusammenhang mit Alter informieren? Ich bin fast 40 Jahre alt, kann aber Erziehungszeiten von zwei Kindern sowie die fast vierjährige Pflege eines behinderten Angehörigen vorweisen. Bislang dachte ich immer, dass die Hauptmotivation die Verbeamtung sein würde, aber so wie ich es von "älteren" Teilnehmern richtig verstehe, lohnt sich das gar nicht wirklich?


    Ich möchte den Seiteneinstieg als Lehrerin am Berufskolleg in NRW wagen, Fächer Englisch/Deutsch/Wirtschaft, und hatte für mich eigentlich den Weg nach OBAS bevorzugt. Lohnt sich das gar nicht für mich, bin ich tatsächlich, im Hinblick auf Rente/Pension/sonstige Ansprüche, zu alt zur Verbeamtung (theoretisch ist für mich die Verbeamtung in NRW ja noch möglich aufgrund meiner Erziehungszeiten bzw. der Pflege)? Wenn ja, würde ich mich nämlich auch mit der pädagog. Einführung zufrieden geben und mich nicht mehr durch OBAS "quälen".


    Wer kann mir mit Links bzw. Buch- oder Broschürentipps helfen?


    Vielen Dank für die Hilfe und Gruß


    InKies

  • Hallo InKies,


    also die Frage nach der Verbeamtung ist glaube ich eine sehr individuelle Frage, die man nicht unbedingt so pauschal beantworten kann und auch nicht sollte.


    Ich bin auch 40 Jahre alt, und ich für mich habe beschlossen, nicht verbeamtet werden zu wollen - eben aus meinen ganz persönlichen Gründen heraus.


    Wenn Du dich da beraten läßt, wirst Du auch eine Entscheidung für Dich treffen können.


    Aber generell hat die OBAS nichts damit zu tun, ob man sich verbeamten lassen möchte, oder nicht - denn auch bei der OBAS habe ich ja keine Pflicht zur Verbeamtung, sondern nur die Möglichkeit, wenn alle Voraussetzungen vorliegen - es wird aber im Regelfall als Angestellter auch besser bezahlt als bei der pädagogischen Einführung, da liegen 1 oder 2 Entgeltgruppen u. U. als Unterschied dazwischen.


    Vielleicht kann man die bei der BezReg da ein wenig weiter helfen, dass Du für Dich diese Frage beantworten kannst.

    Es grüßt aus Sinzig am Rhein


    Mario Wettlaufer

  • Hallo InKies,


    es ist zwar immer eine persönliche Entscheidung aber.... ich würde mir diesen Vergleich genau anschauen:


    http://www.schall-nrw.de/index…task=view&id=19&Itemid=34


    In NRW kannst du bis zu einen Tag VOR deinem 40. Geburtstag noch verbeamtet werden. Dabei reicht der Eintritt in das Probebeamtenverhältnis aus. Wer mit 40 Jahren noch Beamter auf Widerruf ist, ist zu alt für eine Verbeamtung auf Lebenszeit!!


    Textmarker

  • Hallo,


    danke, Textmarker, für die ausführliche Info. Mir werden aber doch die Erziehungszeiten angerechnet oder habe ich das falsch verstanden? Ich werde definitv erst nach meinem 40. Geburtstag in den Lehrerberuf einsteigen können, nach den Texten zur OBAS habe ich es so verstanden, dass ich auf jeden Fall noch auf Lebenszeit verbeamtet werden kann, wenn die Erziehungs- und Pflegezeiten berücksichtigt werden (davon gehe ich aber aus, da ich alles entsprechend nachweisen kann).


    Ist gar nicht so einfach, als Externer da so durchzublicken, deshalb nochmals danke vorab an alle, die mir helfen können.


    Den Link von Textmarker schaue ich mir auf jeden Fall auch nochmal in Ruhe an.


    InKies

  • Für Leute, die an der Altersgrenze liegen hat Obas gegenüber dem grundständigen Ref. in der Tat den Riesenvorteil, daß es kürzer ist und eine Planstelle sofort nach Abschluss garantiert ist.


    Das ist beim Ref. ja nicht gegeben (Vertretungsstellen für einige Zeit eher die Regel) - und nur Planstellen sind verbeamtungsrelevant.


    @Vergleich: Zu Textmarkers Link kommt nooch dazu, daß Du als Angestellter noch vom Nettogehalt was für Deine Altersversorgung machen musst, das ist bei Beamten keineswegs zwingend notwendig.


    Wenn man von den Beamtennettogehältern die PKV noch abziehen muss, dann hat das bei den Angestellten sein Äquivalent mit der (fast) zwingend erforderlichen zusätzlichen privaten Altersversorgung (und wieder mindestens 200€ netto weniger...).


    Beamter und Angestellter sind (und das zunehmend!) finanziell völlig andere Welten (und im Alter wirds noch drastischer) - ich würde alle Planungen ausschließlich an der Verbeamtungsmöglichkeit orientieren.

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