Beurlaubung wegen sportlichem Wettkampf

  • Hallo zusammen!


    Ich habe eine kurze Frage:


    Ich bin sportlich sehr aktiv und nehme auch an Wettkämpfen teil. Manchmal - eher selten, vielleicht 1 mal im Jahr - beginnen diese Wettkämpfe nicht Samstag sondern bereits Donnerstags bzw. Freitags. Leider richtet sich der Termin nicht immer nach den Ferien :(


    Ich stehe vor der Entscheidung, von meinem bisherigen Job in den Lehrerberuf zu wechseln, was mich beruflich wesentlich mehr erfüllen würde, allerdings ist mir auch mein Sport sehr sehr wichtig.


    Gibt es die Möglichkeit, sich für einen solchen sportliche Wettkampf (DM bzw. EM), die 1x im Jahr stattfindet, beurlauben zu lassen? Kennt Ihr solche Fälle?


    Vielen Dank im Voraus.


    Dopamin82

  • Hallo Dopamin!


    Ich denke, dass das sehr auf deinen Schulleiter/in ankommt. Meine Schulleitung würde mich dafür - wenn das nur einmal pro Jahr vorkommt - bestimmt freistellen (ist ja auch eine tolle Sache, an einer DM/EM teilzunehmen, finden die Schüler bestimmt bewundernswert!)


    Ich denke nicht, dass du dich davon von deinem Berufswunsch abhalten lassen solltest!


    Grüße
    sunshine_lady

  • Hallo,


    ich denke auch, dass die meisten Schulleitungen da kein Problem haben. dich für einen oder zwei Tage freizustellen.
    Ein anderer Tipp: Hier in Bremen bekommt man einen Tag frei, wenn man Wahlhelferdienst macht (Waren dieses Jahr sogar 2 Wahlen --> also 2 Tage). Diese Tage könntest du dann auch nutzen.

  • Vielen vielen Dank für die Antworten!!


    Ich denke auch, dass Zufriedenheit im Beruf auf jeden Fall vorgeht!!
    Aber natürlich wäre es schön, auch meinen Sport weiterverfolgen zu können - insofern danke für die Tips!


    VG
    Dopamin82

  • Unsere Schulleitung geht von einem Geben und Nehmen aus. Wer also engagiert seinen Dienst versieht und auch mal zusätzliche Aufgaben übernimmt, bekommt im Gegenzug auch mal solche Freistellungen. Ich habe meine Stunden vorgearbeitet, damit ich meinen Sohn auf den Vorlesewettbewerb begleiten konnte.


    Aber, man kann sowas nicht erzwingen, es ist die Entscheidung der Schulleitung!

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