Wieviel Prozent der Gesamtnote macht das 1. Staatsexamen (GHS) in BaWü aus

  • Hallo liebe Forenmitglieder,


    weiß zufälliger Weise jemand von euch zu wieviel Prozent die Note des 1. Staatsexamens in BaWü zum Gesamtschnitt zählt (Lehramt GHS). Ich habe bisher gedacht, dass das 1. Staatsexamen 50% zählt und das 2. Staatsexamen die restlichen 50 % ausmacht und daraus die Gesamtnote berechnet wird. Aber so richtig sicher war ich mir nie. Also ich würde mich freuen wenn mir jemand genaueres berichten könnte.


    Gruß


    s

  • Das würde mich auch interessieren, allerdings für das Lehramt an Gymnasien (, falls es da überhaupt einen Unterschied gibt). Vielen Dank schon 'mal =).

  • Es gibt keine Gesamtnote, sondern für die Einstellung wird eine Leistungsziffer errechnet:


    Rangplatz auf der Bewerberliste / Berechnung der Gesamtqualifikation:


    Der Rangplatz auf der Bewerberliste ergibt sich aus der jeweiligen Gesamtqualifikation. Diese wird wie folgt berechnet:
    1.Rechenschritt:
    Leistungszahl (Erste Lehramtsprüfung = Faktor 20 und Zweite Lehramtsprüfung = Faktor 20)
    Die - wie unten angegeben errechneten Noten der 1. und 2.Dienstprüfung (jeweils nur halbe Notenschritte!) werden mit Faktor 20 multipliziert und zusammengerechnet.


    Beispiel: 2/3 in erster Prüfung und 2 in zweiter Prüfung ergibt eine Leistungsziffer von
    2,5*20+2*20=90


    Dies ist die oben genannte 50:50-Regelung


    2.Rechenschritt:
    Bonus/Malus für die regionalen Notenunterschiede ergibt modifizierte Leistungszahl bzw. Laufbahnprüfungsnote
    Hier werden die unterschiedlichen Seminare gegeneinander gewichtet. Seminare, die im Schnitt schlechter abgeschlossen haben, erhalten einen Bonus, Seminare, die besser abgeschnitten haben einen Malus.


    3.Rechenschritt:
    Bonus/Malus für die jährlichen Notenunterschiede ergibt Gesamtqualifikation (=Leistungsziffer für die Einstellung und Wartezeit)
    Hier werden die Schnitte der einzelnen Vorjahre gegeneinander gewichtet. Funktioniert wie beim 2.Rechenschritt - nur auf einzelne Jahrgänge bezogen


    ******************
    Das Zeugnis der 2.Dienstprüfung weist nur die in der 2.Phase erreichten Leistungen aus. Diese errechnen sich wie folgt:


    (1) Die Einzelleistungen werden wie folgt gewichtet:
    1. die Schulleiterbeurteilung (§ 13 Abs. 5 und 6) fünffach,
    2. die Schulrechtsprüfung (§ 18 ) einfach,
    3. die Dokumentation mit Präsentation (§ 19 Abs. 2 und 3) dreifach,
    4. das pädagogische Kolloquium (§ 19 Abs. 4) dreifach,
    5. die Beurteilung der Unterrichtspraxis (§ 20 )= 2 Lehrproben, jeweils fünffach,
    6. die Leistungen im didaktischen Kolloquium (§ 21 )= 2 Fächer, jeweils dreifach.
    (2) Die Gesamtnote ergibt sich aus der durch 28 geteilten Summe der gewichteten Einzelleistungen. Das Ergebnis wird auf zwei Dezimalen berechnet und die Berechnung danach abgebrochen. Die Note wird wie folgt festgelegt:


    Ein errechneter Durchschnitt von
    1,0 bis 1,24 ergibt die Note »sehr gut«,
    1,25 bis 1,74 ergibt die Note »sehr gut bis gut«,
    1,75 bis 2,24 ergibt die Note »gut«,
    usw....


    http://www.landesrecht-bw.de/j…bsbawueprod.psml&max=true

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

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