• Was hast du davon, wenn du die Befähigung abgibst?!? ZUmidnest in Berlin und Brandenburg muss man in der Grundschule alles unterrichten, egal ob befähigt oder nicht. Ausnahme Schwimmen und Religion.

  • Also - in NRW ist es meines Wissens tatsächlich so, dass nur Leute mit mindestens C1-Schein Englisch unterrichten dürfen. Die Frage ist für mich allerdings auch - du bist noch nicht so lange im Dienst, oder? Bist du speziell als Englischlehrerin eingestellt worden oder über Sport/ beliebig? Wenn du für Englisch eingestellt worden bist, könnte es da Probleme geben, wenn du jetzt selbst deine Befähigung anzweifelst. Ansonsten kann ich dir auch nicht wirklich helfen, vielleicht fragst du mal beim Personalrat oder bei ner Gewerkschaft...


    Gruß
    Britta

  • Wenn du nicht speziell für Englisch angestellt worden bist, könnte vielleicht auch einfach ein Gespräch mit der Schulleitung helfen, indem du den Befund der Logopädin darlegst.

  • kann sehr gut nachvollziehen, was du meinst, elaine!
    meine englische aussprache ist auch nicht toll, aber ich habe den c1-schein einfach bekommen und muss das fach nun unterrichten, auch wenn es andere allein von der aussprache her betrachtet sicher besser können!


    also, ich weiß vom personalrat, dass man über den dienstweg einfordern kann, dass eine u-befähigung aus der personalakte genommen wird, wenn man das fach aus bestimmten gründen nicht unterrichten kann bzw. die qualifikationsbedingugen nicht mehr vorliegen.


    so kann das zb beim rettungsschein sein. man hat ihn erworben, weil er dringend benötigt wurde, unterrichtet dann und merkt, dass man mit der verantwortungsvollen situation überhaupt nicht klarkommt oder schafft es nach ein paar jahren nicht mehr, die erforderlichen rettungsmaßnahmen wie tauchen etc. zu erfüllen.


    dann ist es aus meiner sicht sogar notwendig und ehrlich zu sagen, mann KANN es nicht mehr und den eigentlichen fachlehrer für das fach sport/schwimmen zu beauftragen und nicht von jedem lehrer erwarten kann, in allem perfekt zu sein :)


    auch im fach religion kann sich die glaubenseinstellung bei einem lehrer ändern und er kann das fach nicht mehr unterrichten, weil er nicht mehr gläubig ist oder aus der kirche austreten will...


    in deinem fall würde ich mit der schulleitung sprechen und vielleicht noch einen logopädischen beleg hinzufügen, vielleicht reicht ihr das aus, dich vom unterricht abzuziehen und du brauchst es gar nicht über den dienstweg machen...

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