Durchführung von Klassenfahrten in den Schulferien

  • Ich führe seit Jahren eine 14 tägige Sprachreise durch. Eine Woche dieser Fahrt liegt immer in den Ferien. Meine begleitende angestellte Kollegin hat jetzt zum erstem mal Mehrarbeit für die Ferienwoche beantragt und hat prompt die Ferienwoche vom LBV NRW voll angerechnet bekommen. Bei mir als Beamter sagt die Schulleitung sei das nicht möglich.
    Wie seht ihr das, welche rechtlichen Hintergründe gibt es, einfach sagen zu können als Beamteter Lehrer bekommt man keine extra Bezahlung, wenn man in den Ferein mit einer Klasse fährt.
    PS. Der Versuch die 14-tägige Sprachreise in der Schulzeit zu legen, wurde von der Schulleitung untersagt.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Wie seht ihr das, welche rechtlichen Hintergründe gibt es, einfach sagen zu können als Beamteter Lehrer bekommt man keine extra Bezahlung, wenn man in den Ferein mit einer Klasse fährt.


    Ich würde die Begründung mal umdrehen. Nach dem Motto: Warum sollte man eine extra Bezahlung bekommen? (Nein, nicht meine Meinung, aber ich denke, dass so argumentiert wird.)
    Ein Teil der Ferien sind keine Ferien, sondern "unterrichtsfreie Zeit". Die Hälfte der Ferien erhält der Lehrer weiter sein Gehalt, obwohl er "nicht im Unterricht arbeitet". Nur die rechtlichen 30 Tage sind wirkliche bezahlte Ferien.
    Und damit sagt das LBV wohl, dass es keine Mehrarbeit sei, da keine Ferienzeit sondern "nur" unterrichtsfreie Zeit geopfert wird, in der man sowieso arbeiten müsse. Es ist zumindest argumentativ nicht unlogisch. (Ich weiß, dagegen sprechen die Umrechungen der wöchentlichen Arbeitszeit, aber darauf achtet das LBV scheinbar nicht. ;) )


    Mich wundert nach dieser Logik nur, dass bei angestellten Lehrern die Woche als Mehrarbeit gezählt wird, den bei angestellten Lehrern sieht es doch mit der Einschätzung der Ferienzeit als "unterrichtsfreie Zeit" nicht anders aus, oder?


    kl. gr. Frsoch

  • Kann es sein, dass die angestellte Kollegin kein volles Deputat hat?


    Es ist tatsächlich so, dass teilzeitbeschäftigte Lehrer im Arbeitnehmerverhältnis (= neudeutsch für: Angestellte) für die Zeit der Teilnahme an mehrtägigen außerunterrichtlichen Veranstaltungen einen (tarifvertraglichen) Anspruch auf volle Bezahlung haben, unabhängig davon, ob die Veranstaltung in den Ferien liegt oder nicht.


    Für Beamte, auch für teilzeitbeschäftigte, gilt das leider nicht. Hier argumentiert das Land: Zu den Aufgaben eines Lehrers gehört auch die Teilnahme an außerunterrichtlichen Veranstaltungen. Wieso soll es dann Extrabezahlung zum Gehalt geben?


    Wenn Deine Sprachreise eine Schulveranstaltung ist, hast Du jedoch Anspruch auf Dienstreisekostenerstattung.


    Im Übrigen holst Du einen weiteren Teil Deiner Kosten bei der Steuererklärung wieder.

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