Muss ich bei mehreren Bewerbungen zu mehreren Gesundheitsämtern?

  • Hallo, ich bewerbe mich gerade für's Ref in RLP, Hessen und im Saarland. In RLP muss man erst zum Amtsarzt wenn man eine Zusage hat (was ich auch sinnvoll finde). Für Hessen und Saarland muss man anscheinend direkt ein Gesundheitszeugnis beilegen (so versteh ich jedenfalls die Angaben der Unterlagen).


    Da ich in RLP wohne: Kann ich jetzt einfach zu "meinem" Gesundheitsamt in RLP gehen und mich untersuchen lassen und dieses Zeugnis auch nach Hessen und das Saarland schicken, oder muss ich für jedes Bundesland zu dem jeweilig zuständigen Gesundheitsamt fahren? Sprich: erkennt Hessen ein Gesundheitszeugnis aus RLP an?


    Danke,
    m-fab

  • Hallo m-fab,


    also es ist richtig, dass du in Hessen vor dem Referendariat zum Amtsarzt musst, um das Gesundheitszeugnis deiner Bewerbung beizulegen. Meines Wissens nach kannst du die Zeugnisse auch in anderen Bundesländern vorlegen. Wäre ja auch Schwachsinn sonst. Stell dir mal vor du würdest in Bayern wohnen und willst dich in Hamburg bewerben. Dann extra nach Hamburg zum Amtsarzt zu fahren, kann nicht sein! Abgesehen davon sind die nicht ganz günstig. Habe in Hessen für meins knapp über 100 Euro bezahlt. Da würde man ja dann arm werden.


    Hoffe ich konnte weiterhelfen.


    Lieben Gruß Mo

  • Du kannst nur zu "deinem" Amtsarzt gehen. Du kannst nur zu dem Amtsarzt, der das Gebiet betreut, in dem du wohnst bzw. gemeldet bist. Du kannst also nirgends zum Amtsarzt, wo du nicht gemeldet bist. Warum, weiß ich auch nicht, aber hab ich rausgefunden, als ich mir einen Termin gemacht hab.

  • Danke schonmal. Ich könnte mir nur vorstellen, dass die einzelnen BuLä vielleicht auch andere Untersuchungen fordern, z.B. dass die einen noch ein Blutbild wollen oder sowas während das die anderen nicht verlangen.


    Diese Vermutung wird dadurch bestärkt, dass es doch so ist, dass die Untersuchung für dein eigenes BuLa kostenlos ist, oder nicht?

  • In Hessen muss man die Kosten, laut des Vordrucks für den Arzt, selbst tragen. In Bayern werden die Kosten übernommen. Wenn man die Untersuchung in einem anderen Land machen lässt, muss man die Kosten vorstrecken und bekommt sie bei Anstellung von bayern zurück.
    Bei 140,- ist das auch nicht mehr als Recht, finde ich.

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