Was geht nach der OBAS ?

  • Hallo Leute ich habe folgende Frage:


    Ich bin ebenfalls ein OBASler in Duisburg für Sek 2.


    Also ich glaube mich zu erinnern, dass ich gelesen habe, dass ich nach dem erfolgreichen bestehen der 2 Jahre ( SteEx.) mindesten 3 Jahre an der selben Schule bleiben muss.


    Ich finde es aber nicht wieder, wo ich es gelesen habe.


    Und mein Arbeitsvertrag geht auch nur zwei Jahre, mit dem Vermerkt, dass bei erfolgreichem bestehen ich einen unbefristeten Folgevertrag angeboten bekomme.


    Ich habe kein Interesse an der Schule zu bleiben, möchte so schnell wie möglich dort weg.


    Kann mir jemand das bestätigen – darf ich sofort nach dem StEx die Schule wechseln oder gar das Bundesland.



    danke

  • Hm, ja, das mit den 3 Jahren habe ich auch schon mal irgendwo gehört oder gelesen. Nur, wo? Wer kann weiterhelfen? In meinem Fall interessiert es mich andersherum - ich will unbedingt bleiben und eigentlich macht meine Schule das auch nur deshalb....
    grüsse, illubu

  • In meinem Einstellungsangebot (von der BR Düsseldorf) steht auf Seite 6 ganz unten folgender Satz:


    "Einem etwaigen Antrag auf Versetzung kann vor Ablauf von mindestens drei Jahren ab Festeinstellung nicht entsprochen werden."


    Hört sich hart an, ist aber auch irgendwie verständlich, wenn man bedenkt, welche Einbußen die Schule durch uns OBASler hat.


    Das heißt aber auch, wenn du die Festeinstellung nich annimmst nach dem 2. Stex, solltest du auch noch wechseln können. Ist dann halt nur die Frage, ob du woanders eine Planstelle bekommst.


    Muss ja echt hart für dich sein, vader, wenn du nach gerade mal 3 Monaten schon weißt, dass du auf jeden Fall von der Schule weg willst. Wie hältst du da die Strapazen der OBAS aus?

  • Ok, hört sich etwas hart an „ich möchte da auf jeden Fall weg“, so schlimm ist das alles nicht - könnte auch gut damit leben für immer hier zu bleiben – Die Kollegen sind 1A und Super-Nett, mein Direktor ist ebenfalls sehr nett – nur die Schüler machen etwas stress – aber hält sich auch im Rahmen.
    Komme eigentlich sehr gut klar –


    Weshalb ich weg möchte ist, ich möchte als Lehrer wieder in meiner Heimat arbeiten – Familie und Freunde.


    Meine Heimat ist ein anderes Bundesland –


    Ich könnte auch 3 weitere Jahre weiter arbeiten, um nicht als A…loch zu gelten, da die wirklich in mich investiert haben.


    Aber am Ende möchte ich wieder zurück.


    Mir ist klar, wenn ich die Stelle an meiner Schule nicht annehme, dass mir NRW keine andere Stelle geben muss - aber ich möchte ja in ein anderes Bundesland. Und die würden sich freuen, wenn einer vor der Tür steht mir dem 2. Stex und zwei echten Mangelnfächern (PH/MA).


    Die könnten mich doch dann einfach nehmen oder ?

    Schüler ich bin dein Lehrer

    Einmal editiert, zuletzt von vader ()

  • In meinem Vertrag steht nur:


    Versetzung etc. nach § 4 TV-L .


    Habe gerade nachgelesen, ist nur das Standart-Zeugs - nichts mit OBAS und 3 Jahre.


    Also kann man, je nach BzgR und Vertrag Glück oder weniger Glück gehabt haben.


    In meine Vertrag steht nichts von 3 Jahren - und der ist befristet bis 31.01.12 -


    Dann steht bei mir : bei vorliegen - bla,bla, bla wird mir ein unbefristeter Vertrag angeboten -


    Aber den muss ich ja nicht zwingend annehmen oder ?


    gruss vader


  • So steht das in meinem Vertrag auch und das interpretiere ich auch genauso wie du. Und behalte mir momentan auch noch vor, anzunehmen oder eben nicht.


    Das mit der Versetzung ist doch ohnehin nur bei Verbeamtung ein Problem, oder? Wenn man angestellt ist, kann man doch einfach kündigen und wo anders neu anfangen.


    Wieso eigentlich ein schlechtes Gewissen haben? Referendare machen doch auch viel Arbeit - und die gehen nachher in der Regel weg. Berufswechsler dagegen übernehmen von Anfang an mehr bedarfsdeckenden Unterricht mit allem was dazu gehört.

  • Hallo Piksieben,


    "schlechtes Gewissen haben" ... Referendare ... der Vergleich hinkt ... und zwar mächtig. Daher kommen auch die 3 Jahre als Belohnung für die Schule sozusagen.


    Ein Referendar wird der Schule zur Mitausbildung zugewiesen ... die Schule stellt dafür ein paar Mentorstunden zur Verfügung ... dafür gibt der Referendar ein paar Stunden an der Schule (usw.) ... ist aber rechtlich dem Seminar unterstellt.


    Ein Seiteneinsteiger ist ein Lehrling, den die Schule bekommt, wo sie doch eigentlich einen Lehrer wollte. Er zählt stundenmäßig voll zur Schule ... auch rechtlich ... und das Seminar bildet mit aus. Die Seminarstunden, die dir erlassen werden, fehlen - neben den Mentorstunden - dem Stundenbudget der Schule, weil du als voller Lehrer bei der Berechnung zählst.


    Oder anders gesagt:
    Der Referendar kommt als Azubi ... zusätzlich an die Schule ... und man bildet ihn mit aus ... und für diese Mitausbildung bekommt die Schule auch Stunden vom Referendar zurück. Ein Geschäft auf Gegenseitigkeit könnte man sagen.
    Der Seiteneinsteiger kommt als Lehrer ... besetzt eine volle Stelle ... ist aber trotzdem nur Azubi ... deshalb stellt die Schule Stunden zur Verfügung, um ihn auszubilden ... und für die Mitausbildung des Seminars muss man ihn zusätzliche Stunden an der Schule beurlauben. Die Ausbildung "zahlt" also quasi die Schule.


    Gruß,
    step.

    "Der erste Schritt zum Lernen ist die Liebe zum Lehrer - weil man die Liebe zur Wissenschaft von Heranwachsenden noch nicht erwarten kann."


    Erasmus von Rotterdam



  • Ja, aber ist das mein Problem? Ausbildung ist überall teuer. Die Schule braucht mich, und ich gebe der Schule meine Arbeitskraft. Die Schule möchte mich ausbilden, weil sonst niemand da ist, den sie ausbilden könnten (ausgebildete Kräfte müssen den Quereinsteigern vorgezogen werden).


    In jedem Job hat man ein Kündigungsrecht. Wenn mein Arbeitgeber nicht damit leben könnte, dass ich vielleicht wieder gehe, dann würde er mir gar nicht erst einen Vertrag anbieten. Weder er noch ich tun das nur aus Liebe und Hingabe. Die öffentlichen Arbeitgeber sehen auch, wo sie bleiben und sparen wo sie können. Was soll das, Leute unter Druck zu setzen mit einem "schlechten Gewissen"?

  • Der Knackpunkt ist aber, dass die Schule dich einstellt, weil sonst niemand zum Unterrichten da ist (nicht zum Ausbilden!). Die Schule nimmt also in Kauf, dass du eine volle Stelle belegst, aber nur ca. 2/3 der Stunden einer vollen Lehrkraft unterrichtest.


    Ansonsten hast du aber im Prinzip recht, da jeder Arbeitgeber in einen neuen Arbeitnehmer zunächst investiert (z.B. Einarbeitung) und dann langfristig davon profitiert. Der wird dann damit leben müssen, dass du vielleicht irgendwann wieder gehst, aber glücklich sein wird er darüber bestimmt nicht. Wenn du aber bei einem anderen Arbeitgeber kein "schlechtes Gewissen" hast zu kündigen, wenn du gerade so richtig gut eingearbeitet bist, musst du auch kein "schlechtes Gewissen" haben nach den 2 Jahren OBAS die Schule zu wecheln.

  • Hi,


    also mir geht es in erster Linie nicht darum wie viel die Schule in mich investiert hat oder nicht und ob die Schule eine andere Alternative hätte.


    Meine Frage ist rein rechtlich, wo steht es mit den drei Jahren nach OBAS.


    Und außerdem sind die drei Jahre eh sehr kritisch zu bewerten, wenn ich nach der OBAS direkt verbeamtet werde kann ich „so wie so“ nicht weg.


    Also mein Vertrag geht 2 Jahre und keinen Tag länger, ergo bin ich nach der OBAS frei und kann an jede andere Schule in NRW oder im restlichen Bundesgebiet.


    Liege ich rein rechtlich richtig oder nicht.

  • Richtig vader,


    genau das ist die Frage ... aber ich fürchte, bevor das nicht jemand durchgemacht hat ...


    Kleines Gedankenexperiment (keine Verbeamtung): Nach 2 Jahren will man nicht an der Schule bleiben - man nimmt also den unbefristeten Vertrag nicht an. Jetzt will man aber in NRW bleiben ... und muss sich bewerben. Dazu muss man als "richtiger Lehrer" registriert werden, um sich über leo überhaupt neu bewerben zu können. Wie verhält sich jetzt der Arbeitgeber, also das Land NRW? Wenn man sich so einfach neu bewerben könnte ... dann könnte man sich gleich die "Klausel" mit der Nichtversetzung innerhalb von 3 Jahren sparen.


    Und ich fürchte das ist nicht nur eine rechtliche Frage ... selbst wenn es rechtlich in Ordnung ist, die Gegenseite muss ja auch mitspielen. Das mag dann u.U. wieder von den Fächern abhängen ...


    Und wenn ich sehe - wie ich selbst und andere erfahren - wie "felsenfest" sich die BR bei konkreten Anfragen festlegt ... glaube den Anruf kann man sich sparen, selbst wenn man eine Flatrate hat ;)


    Gruß,
    step.

    "Der erste Schritt zum Lernen ist die Liebe zum Lehrer - weil man die Liebe zur Wissenschaft von Heranwachsenden noch nicht erwarten kann."


    Erasmus von Rotterdam



  • Auch wenn ich rein rechtlich keine Ahnung habe, vermute ich, dass es kein Problem ist nach den 2 Jahren zu wechseln.


    Dein Vertrag endet nach 2 Jahren und du hast dann dein 2. Stex und bist somit "voll-anerkannter Lehrer". Die Option auf die feste Stelle (mit der dann eine Versetzung erst nach 3 Jahren möglich ist) würde ich als freiwillig interpretieren.


    Gut macht sich das vielleicht bei einer neuen Bewerbung nicht, aber vor allem bei Mangelfächern wird sich wohl eine neue Schule finden, die dich gerne aufnimmt.

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