Besoldung und Schulwahl Bayern

  • Hallo,


    vorneweg zu meiner Motivation als Studien"anfänger" in einem Lehrerforum um Rat zu bitten: Universitäten oder Studierende können mir meine angefallenen Fragen nicht schlüssig beantworten. Zu meinem Hintergrund: ich habe ein abgeschl. Dipl.BWL Studium und plane den "Umstieg" auf Lehramt Gymnasium Wirtschaft und Informatik für Bayern ODER Berufsschullehramt (WiPäd). Zum Studienverlauf ist mir alles klar, aber nicht zu folgenden Punkten:


    1) Besoldung in Bayern
    - angeblich steigen sowohl GYM als auch BERUFSSCHULE mit A13 ein, ist das wirklich identisch oder gibt es beim Einstieg in die Gruppe A13 auch Unterschiede bei diesen komischen Unterabstufungen
    - wie werden Lehrer befördert, unterscheiden sich hier GYM und BFS
    - was bedeutet 2/3/4/6 jähriges Intervall bei der Besoldung, ist hier GYM oder BFS anders?
    - steigen sowohl bei GYM als BFS die Lehrer als StR ein und werden über die Zeit OstR und bei "Zusatzleistung" StD?
    - erhält ein OstR GYM dasselbe Gehalt wie ein OstR BFS
    - welche Möglichkeiten hat man als Lehrer selbst einen Aufstieg zu beschleunigen (welche Leistung oder was zahlt sich aus?)
    - was hat es mit "Funktionsstellen" oder "Verwaltungsstellen Direktorat" bezüglich der Besoldung auf sich


    2) Berufsaussichten Bayern GYM / BFS
    Laut Prognose des KM dürfte eigentlich keiner außer Mathe-Physik mehr Lehramt Gymnasium studieren.


    - ist die Aussage "Überangebot an Lehrern GYM" für Wirtschaft/Informatik auch zutreffend
    - ist die Fächerkombi Wirtschaft-Informatik für GYM schon deshalb abzulehnen weil es "nur" Nebenfächer sind
    - wie sind die Aussichten für Berufsschullehrer (lt. Prognose ein Verhältnis unbesetzter zu angebotener Stellen 2:1 in 2015) im Bereich Wirtschaft und Recht mit Zusatz Informatik


    Es tut mir leid, wenn meine Fragen relativ allgemein gehalten sind. Mir konnte jedoch bisher niemand die Besoldung - für mich - schlüssig erklären.


    Danke für jede Antwort, auch wenn diese nur eine Teilfrage beantwortet.


    Viele Grüße, Stefan

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Stefan 657,
    ich denke, die Fächerkombi Inf/Wi ist gar nicht so schlecht. Du solltest allerdings bedenken, dass beide Fächer im Gym keine Hauptfächer sind- somit werden sie auch weniger Stunden unterrichtet und dementsprechend werden weniger Lehrer gebraucht. Wie die Zukunft tatsächlich aussieht, kann man dir nicht sagen, auch das KM nicht. Eventuell wirst du, weil du ja " nur" zwei Nebenfächer hast, für Zusatzaufgaben wie z.B. die Administration der Computer, herangezogen.
    Was die Besoldung angeht, kann ich dir leider auch nicht weiterhelfen, weil ich die Modalitäten der Berufsschulkollegen nicht kenne.
    Nur soviel zum GYM: Du bekommst A 13 mit Zulage, steigst aber als Studienrat zur Anstellung ein (so du das Glück hast, sofort eine Planstelle zu bekommen und davor steht erstmal das 2jährige Referendariat, das recht mies bezahlt wird.)- die Beförderung zum StR dauert dann noch eineinhalb bis zwei Jahre.
    Liebe Grüße
    Hermine

  • Vielen Dank für deine Antwort. Weißt du wie man im GYM über die Zeit hinweg befördert wird und was es mit der 2/3/4 jährigen Beförderung aussieht?


    Viele Grüße, Stefan

  • Hallo Stefan,


    einige Fragen kann ich Dir auch beantworten: Was Du mit "2/3/4-jährigen Beförderung" meinst, ist keine Beförderung im eigentlichen Sinn.


    Als Studienrat erhältst Du eine "Besoldung" (das ist strenggenommen kein Gehalt, sondern eine "amtsangemessene Alimentation" - dieses Denken und diese Begriffe gehören zu den "hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums";) nach Besoldungsgruppe A 13 + Z; das ist die Eingangsbesoldung des sogenannten "höheren Dienstes". Die Zugangsvoraussetzung zum höheren Dienst ist ein Universitätsstudium plus das Referendariat. Wenn Du mit 25 Jahren StR z.A. wirst, wirst Du in Dienstalterstufe 3 eingeordnet, wenn Du bei der Einstellung 27 bist, in Stufe 4, mit 29 in Stufe 5. Dein Grundgehalt steigt in regelmäßigen Abständen. Nach der Stufe 5 dauert es 3 Jahre, bis Du die nächste Dienstaltersstufe erreichst; das geht bis zur Stufe 9 so weiter. Danach geht es im Vierjahresrhythmus bis zur Stufe 12, zur Endstufe. Man erreicht sie normalerweise im Alter von 53 Jahren.


    Wenn Du aber sehr lange studiert hast, kann es zu einem "Hinausschieben" des Besoldungsdienstalters kommen, und Du erhältst die entsprechende Stufe erst einige Monate später. (Der Grundgedanke ist, dass das Besoldungsdienstalter am 21. Geburtstag mit Stufe 1 beginnt, falls die Ausbildungszeit keine Verzögerung aufweist)


    Der Begriff "Beförderung" heißt, dass man ein "höherwertiges Amt" mit anderer Dienstbezeichnung (z.B. Oberstudienrat, Studiendirektor, Oberstudiendirektor) und höherer Besoldungsgruppe (A 14, A 15, A 16) übertragen bekommt.


    Bevor vor einigen Jahren ein Beamtenrechts-Rahmengesetz verabschiedet wurde, gab es noch die Regelbeförderung, das heißt, man musste einfach warten, bis man "dran" war ("Kommt Zeit, kommt Rat, kommt noch mehr Zeit, kommt Oberrat";) Genauer: Die Noten der Laufbahnprüfung und die dienstlichen Beurteilungen spielten die entscheidende Rolle, wie schnell man befördert wurde. -


    Seit die Regelbeförderung abgeschafft ist, sind die A 14- Stellen ebenso wie die Funktionsstellen A 15 und A 16 Ausschreibungsstellen, die mit einer bestimmten Aufgabe verbunden sind. Der Gesetzgeber wollte damit dem Leistungsprinzip stärkere Geltung verschaffen; in der Praxis kommen dadurch Kollegen sehr viel schneller zu einer Beförderung als früher, als ein Mischprinzip aus Noten und Wartezeit (=Anciennitätsprinzip) gültig war, allerdings müssen sie dafür auch mehr arbeiten.


    Du musst allerdings bedenken, dass fast alle Bundeslländer über Dienstrechtsreformen nachdenken und das Prinzip der 12 Dienstaltersstufen eventuell aufgegeben wird. In Baden-Württemberg war eine Zeitlang von einer Reduktion auf 8 Stufen die Rede; das konnte aber verhindert werden. Sicherlich wird aber kommen, dass die Stufen nicht mehr "Dienstaltersstufen" sein werden, die an das Lebensalter gekoppelt sind, sondern zu "Erfahrungsstufen" werden, was in der Praxis heißt, dass jeder in der Stufe 1 seiner Laufbahn anfängt. Wenn Du mit 29 eingestellt wirst, bekommst Du dann dasselbe Gehalt wie ein Kollege mit 25 - und das Gehalt der Endstufe entsprechend später. Der einzige, der eien Vorteil davon hat, ist der Finanzminister, der seinen Landeshaushalt sanieren will.


    Deine andere Frage, wo man schneller befördert wird, hängt von der Stellensituation ab. Im höheren Dienst gibt es einen Stellenkegel von 35% in A13 und 65% in A14. Wenn der Kegel ausgeschöpft ist, muss man watren, bis durch Pensionierungen wieder A14-Stellen frei werden.

    • Offizieller Beitrag

    Guckst du http://www.lff.bayern.de/bezuege/besoldung/index.aspx - da findet sich eigentlich alles.


    Leicht OT: Ich wunder mich immer so'n bisschen, wenn Leute, die noch keine 2 Wochen im Job überlebt haben, schon über Beförderungen nachdenken... ;)

  • Hallo Magister999,


    herzlichen Dank für deine detaillierten Ausführungen, jetzt ist mir das System klar geworden.


    Meike. Das kann ich verstehen wenn du so denkst, aber ich entscheide nur wenn ich meiner Meinung nach alle Fakten am Tisch habe und die Besoldung gehört da für mich dazu.



    Danke an alle hier im Forum für eure Beiträge, vielleicht findet sich noch wer der mir sagen könnte ob ein A13 Berufsschullehrer gleich bezahlt wird wie ein A13 Gym.lehrer aber sonst sind meine Fragen alle beantwortet.


    Gruß, Stefan

  • Deine letzte Frage ist leicht zu beantworten: An den beruflichen Schulen gibt es Lehrer mit ganz unterschiedlichen Berufsausbildungen und -abschlüssen, z.B Meister, Techniker oder Leute mit Fachhochschulausbildung. Die sind alle im gehobenen Dienst, A 10 bis A 13 ohne Zulage. Und dann gibt es die sogenannten "wissenschaftlichen Lehrer", das sind die mit Universitätsabschluss. Nur diese sind im höheren Dienst.


    Wenn Du zu der Gruppe der "wissenschaftlichen Lehrer " gehörst, wirst Du am Gymnasium exakt gleich bezahlt wie an der beruflichen Schule.


    Allerdings: Du hast bisher nicht gesagt, wo Du Dein BWL-Studium absolviert hast. Bist Du Diplombetriebswirt (FH) oder Diplomkaufmann (Uni)? Für den Staat als Arbeitgeber macht das den Unterschied zwischen gehobenem Dienst und höherem Dienst aus.

  • Hier http://www.herr-rau.de/wordpre…-2-manipel-1-zenturie.htm findest du mehr.
    Anscheinend gibts in Bayern noch die Regelbeförderung zum OStR. An Aufgaben gekoppelt ist´s erst ab StD.


    Wäre ich jetzt an deiner Stelle, würde ich in Richtung WiPäd gehen. Hinterher kansnt du dann nämlich nicht nur an Berufs- und Berufsfachschulen, sondern z.B. auch an Wirtschaftsschulen arbeiten.


    Funktionsstelle bedeutet, dass du eine Funktion übernimmst. Oft genug erstmal ein paar Jahre ohne zusätzliche Vergütung. Das kann neben der Systembetreuung auch die Mitarbeit im Direktorat sein oder Stundenplan oder Seminar ...

  • Zitat

    Original von rittersport
    Hier http://www.herr-rau.de/wordpre…-2-manipel-1-zenturie.htm findest du mehr.
    Anscheinend gibts in Bayern noch die Regelbeförderung zum OStR. An Aufgaben gekoppelt ist´s erst ab StD.


    Man hört zwar oft, dass in Bayern die Uhren anders ticken als sonstwo, aber das Beamtenrahmenrechtsgesetz gilt in der gesamten Republik. Demnach dürfte es auch in Bayern keine Regelbeförderung im höheren Dienst mehr geben. Etwas anderes ist der Bewährungsaufstieg vom gehobenen in den höheren Dienst.

  • Das ist gut zu wissen. Nein, ich möchte ohnehin über die Universitäre Schiene gehen, 4 Semester + Ref. bei WiPäd ist überschaubar und dann steht immer noch eine 2 vor meinem Alter ;)


    Habe BWL an einer Uni abgeschlossen, aber als direkter Quereinsteiger ohne Ausbildung möchte ich nicht ran, Pädagogik wird nicht umsonst gelehrt und ich selbst hatte solche Quereinsteiger und die sind nicht mit der Klasse klargekommen, die waren zwar für mich immer ganz gut weil die fachlich eine ungeheuerliche Ahnung hatten und das - für mich - perfekt rüberbringen und schlüssig erklären können. Meine ehem. Biolehrerin hatte halt ein extremes Notengefälle, die erste Reihe hatte immer eine 1 (zu Recht) aber der Rest ab 4 aufwärts weil die keine Ruhe in die Klasse reinbringen konnte. Ich möchte nicht, dass mir dasselbe passiert.


    Hm, ich komme aus der Wirtschaft und kenn es gar nicht dass einen die Zeit befördert, schließlich gilt da: Arbeit = Leistung pro Zeit :)


    Stefan

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von magister999


    Man hört zwar oft, dass in Bayern die Uhren anders ticken als sonstwo, aber das Beamtenrahmenrechtsgesetz gilt in der gesamten Republik. Demnach dürfte es auch in Bayern keine Regelbeförderung im höheren Dienst mehr geben. Etwas anderes ist der Bewährungsaufstieg vom gehobenen in den höheren Dienst.


    Ja, das hört man oft, aber dem Oberdüsenrat kann man sich hier wirklich nur durch Selbstmord entziehen. Es ist eine Frage der Zeit. Manche bekommen es recht bald, manche eben später.


    Zitat

    Hm, ich komme aus der Wirtschaft und kenn es gar nicht dass einen die Zeit befördert, schließlich gilt da: Arbeit = Leistung pro Zeit :)


    Na, dann bist du ja im Lehrberuf an der absolut richtigen Stelle gelandet.

  • Zitat

    Original von Stefan657

    Hm, ich komme aus der Wirtschaft und kenn es gar nicht dass einen die Zeit befördert, schließlich gilt da: Arbeit = Leistung pro Zeit :)


    Stefan



    Hoffentlich liest dies nicht Dein früherer Physiklehrer; bei ihm galt die Definition:


    Leistung = Arbeit : Zeit


    Und diese Definition gilt auch in der Wirtschaft.

  • Oh mann, du hast recht. Ich war noch nicht ausgeschlafen als ich das geschrieben hab ;) Wie hab ich damals nur 15 Punkte im Abi gechafft?


    Viele Grüße und nochmals herzlichen Dank!
    Stefan

Werbung