Rechtmäßigkeit von Verzichtserklärungen bei Schulfahrten?

  • "Nebenan" geht es grade um die Verpflichtung zur Teilnahme an Klassenfahrten. Da lese ich im zugehörigen Gesetz:


    Zitat

    13.1 1Gemäß § 9 Abs. 1 des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) werden für Lehrkräfte bei Dienstreisen aus Anlass von Schulfahrten anstelle der Bestandteile der Reisekostenvergütung nach § 1 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 BRKG bzw. des Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgeldes folgende Aufwandsvergütungen festgesetzt: a) für Schulfahrten im Inland und in die Niederlande fünf Zehntel b) für Schulfahrten in das Ausland acht Zehntel der Sätze des Tagegeldes nach § 6 BRKG und c) für Schulfahrten im Inland und in das Ausland – soweit Übernachtungen anfallen – zehn Zehntel des Übernachtungsgeldes nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BRKG. (...)
    13.4 Nebenkosten sind bis zur Höhe von 5,00 Euro je Tag, höchstens jedoch bis 12,50 Euro je Schulfahrt erstattungsfähig, soweit sie im Rahmen des genehmigten Programms tatsächlich notwendig sind und nachgewiesen werden.


    Jetzt muss ich bei uns in der Schule immer unterschreiben, dass ich auf die Erstattung der entstandenen Kosten für die Klassenfahrt verzichte. Ist das überhaupt rechtsgültig?

  • In Bayern: nein. War auch gängige Praxis, manche Kollegen vermissen sie auch, aber wurde vor drei Jahren oder so durch Verwaltungsgericht gekippt.

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Matula
    Jetzt muss ich bei uns in der Schule immer unterschreiben, dass ich auf die Erstattung der entstandenen Kosten für die Klassenfahrt verzichte. Ist das überhaupt rechtsgültig?


    Jein.


    Wenn Du das unterschreibst, verzichtest Du rechtswirksam auf die Erstattung - und bekommst dafür die Dienstreise genehmigt.


    Wenn Du nicht unterschreibst, wird die Dienstreise schlichtweg nicht genehmigt.


    NRW macht das schon so seit Jahren.
    NRW setzt dabei auf den pädagogischen Idealismus und die Fähigkeit zur Selbstausbeutung bei uns Lehrkräften.


    Andererseits hast Du den Vorteil, dass Du nicht zu einer Dienstreise gezwungen werden kannst, wenn die Kosten vom Land nicht getragen werden.


    Interessant bei dieser Sache ist, dass offenbar weder in NRW noch in NDS jemand dagegen geklagt hat.


    Gruß
    Bolzbold

  • An unser (Grund-)Schule bekommen wir die Kosten erstattet. Ich unterrichte auch in NRW! Ich muss mal fragen, aus welchem Budget - vermutlich sorgt da nicht das Land, sondern die Schule für uns.



    LG
    Sina

  • In NDS ist genau das auch üblich. Ich musste vor der Klassenfahrt diesen Wisch unterschreiben, sonst wäre die Fahrt nicht genehmigt worden. Allerdings kann ich nach der Fahrt meine Unkosten einreichen und bekomme sie hoffentlich erstattet (sofern denn am Ende des Jahres Geld dafür übrig bleibt).

  • Zitat

    Original von Matula
    Jetzt muss ich bei uns in der Schule immer unterschreiben, dass ich auf die Erstattung der entstandenen Kosten für die Klassenfahrt verzichte. Ist das überhaupt rechtsgültig?


    Wenn du fragst, ob ein freiwilliger Verzicht auf Kostenerstattung rechtsgültig ist, dann lautet die Antwort "ja". Auf deine Ansprüche freiwillig verzichten, darfst du, so viel du willst.


    Wenn du fragst, ob es rechtsgültig ist, dass du eine Verzichtserklärung unterschreiben MUSST, dann lautet die Antwort glasklar "nein". Auch als Lehrer kann man nicht gezwungen werden, auf seine Rechtsansprüche zu verzichten.


    Nele


    P.S. Du solltest es nicht zu deinem Problem machen, wenn eine Klassenfahrt gestrichten wird, weil du auf dein gutes Recht bestehst!

    2 Mal editiert, zuletzt von neleabels ()

  • Zitat

    Original von Bolzbold
    Interessant bei dieser Sache ist, dass offenbar weder in NRW noch in NDS jemand dagegen geklagt hat.


    Mhm. Wer sollte gegen wen klagen?


    Der Lehrer wird nicht klagen können, da es ihm ja frei steht, keine Kosten zu tragen, ihm also gar kein Schaden erwächst. Ebenso kann er als Beamter gegen nicht gegen die Erlasslage klagen. Bestenfalls könnten Eltern wegen ausgefallener Klassenfahrten klagen - allerdings sind die weder gesetzlich garantiert noch sind sie als prüfungsrelevant in den APOs vorgesehen. Da werden wohl auch keine Klagemöglichkeiten vorliegen.


    Nele

  • "Wenn du fragst, ob ein freiwilliger Verzicht auf Kostenerstattung rechtsgültig ist, dann lautet die Antwort "ja". Auf deine Ansprüche freiwillig verzichten, darfst du, so viel du willst."


    Tatsächlich hat dem genau das bayerische Gerichtsurteil von vor ein paar Jahren widersprochen. Da nicht auszuschließen ist, dass ein Lehrer fürchten muss, die Weigerung zu fahren führte zu einer schlechteren Beurteilung, *kann* diese Entscheidung, so die Urteilsbegründung, gar nicht freiwillig getroffen werden.


    Bin gerade im Zug, deshalb noch ohne Daten zum Urteil.

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

    • Offizieller Beitrag

    Angesichts des Widerspruchs zwischen der Pflicht, Klassenfahrten durchzuführen einerseits und der Weigerung, die Dienstreise zu genehmigen, wenn diese Verzichtserklärung nicht erfolgt andererseits, hat das Land immerhin klargestellt, dass niemand ohne volle Erstattung zu einer Klassenfahrt gezwungen werden kann.
    Offenbar hat man die Rechtswidrigkeit der Kombination dieser "Vorschriften" erkannt...


    Gruß
    Bolzbold

  • Zitat

    Original von Herr Rau
    Tatsächlich hat dem genau das bayerische Gerichtsurteil von vor ein paar Jahren widersprochen..


    Ja, du hast Recht, ich bezog mich auf die Rechtslage in NRW. Übrigens halte ich die bayerische Regelung für sehr vernünftig - gerade im Hinblick darauf, dass wir Lehrer als Berufsstand nicht unbedingt als besonders rückgratstark bekannt sind.


    Nele

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