Einstufungen nach OBAS

  • So, ich nehme dann mal alle positiven Äußerungen zurück und behaupte das Gegenteil. Saftladen!!! :evil:


    Der Bescheid über meine Einstufung war ja nicht vom LBV sondern von der BR. Gestern dann Post vom LBV. Bezügemitteilung. Stufe 1!!!!!!


    Habe dann versucht, beim LBV jemanden ans Telefon zu kriegen, was aber (wie mir diverse erfahrene Kollegen bestätigten) unmöglich zu sein scheint. Also bei der BR angerufen, und was ist? Joah, da wären die Infos von der BR wohl noch nicht bei deim LBV angekommen oder noch nicht verarbeitet worden oder so... sie würde dann nochmal schauen, ob das tatsächlich an die rausgegangen wäre, aber das könnte halt schonmal dauern... sprich, ich bekäme dann mit der (hoffentlich) nächsten Abrechnung die Differenz nacherstattet. Hallo?!? Hier gehts nicht um 50 €! Hier geht es um einen Unterschied von 3 Stufen!!! Ich habe laufende Kosten, muss gerade als Einsteiger reichlich investieren, vergurke mehrere Tankfüllungen jeden Monat, und soll das alles erstmal aus der Portokasse zahlen, oder was? maaaaaan, ich könnt mich auuuufregen! :evil:

  • Zitat

    Original von LizzyB
    So, ich nehme dann mal alle positiven Äußerungen zurück und behaupte das Gegenteil. Saftladen!!! :evil:


    Also bei der BR angerufen, und was ist? Joah, da wären die Infos von der BR wohl noch nicht bei deim LBV angekommen oder noch nicht verarbeitet worden oder so...


    maaaaaan, ich könnt mich auuuufregen! :evil:


    Hallo LizzyB


    *Ironie an*
    sag mal, du bist doch erst seit dem 23.8. bei dem Laden und wir haben gerade einmal den 23.9. und du hast schon eine Abrechnung und bekommst auch schon Geld ... das sind doch fast schon paradiesische Zustände. Außerdem hast du doch bestimmt einen Mann der gut verdient ... also worüber beschwerst du dich?
    *Ironie aus*


    Spaß beiseite ... aber nach einem Monat schon eine Abrechnung und Geld ... da frag mal etwas ältere Kollegen, die können dir wahrscheinlich noch ganz andere Geschichten erzählen ...


    Und die Antwort von der BR klingt sogar glaubwürdig ... dass die beim LBV erst einmal die Gruppe und Stufe 1 bezahlen, wenn noch gar nichts in Stufenhinsicht bearbeitet ist ... denn unter Stufe 2 geht ja gar nicht, wenn man OBAS macht.


    "auuuufregen" ... das solltest du dir echt überlegen ... und dir lieber ganz ganz schnell ein extrem dickes Fell für solche Dinge anlegen ... denn solche Dinge werden dich den Rest deines Arbeitslebens auf Schritt und Tritt begleiten ... es sei denn, es ändert sich einmal grundlegend etwas ... aber das haben ältere Kollegen schon vor 30 Jahren gehofft ...


    Ruhig Blut,
    step.

    "Der erste Schritt zum Lernen ist die Liebe zum Lehrer - weil man die Liebe zur Wissenschaft von Heranwachsenden noch nicht erwarten kann."


    Erasmus von Rotterdam



  • Kann dich voll verstehen, Lizzy B, diese Lahmarschigkeit der Ämter macht mich auch bekloppt - nur in einem sind die schnell: wenn es darum geht, einen runterzustufen oder einem Kohle abzuzwacken, wie man an deinem Fall sieht. Rabbaz machen!
    Da werde ich lieber vorher noch mal nachfragen, die Sl hat aber für mich E12, Stufe 4 angegeben - wenn die das nicht machen, wird's zappenduster!


    Lg


    Sonnenkönigin

    Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

  • So, ich hab mich dann doch mal aufgeregt. Und da ich da telefonisch keinen erreicht habe, dann halt per Mail. Natürlich hübsch sachlich. Auf jeden Fall hab ich denen ziemlich deutlich gemacht, dass ich mich nicht in der Lage sehe, noch einen Monat auf mein Gehalt zu warten.


    Und, oh Wunder: Schon am nächsten Morgen hatte ich die Antwort. Die September-Abrechnungen seien schon bearbeitet und könnten nicht mehr korrigiert werden, aber man würde mir eine zusätzliche Abschlagszahlung in Höhe x schicken.


    Damit käme ich dann schon für diesen Monat mehr oder weniger auf mein richtiges Gehalt! 8)

  • Gut Lizzy! Also, hast du das über die BR gemacht und nicht über das LVB - mir steht jetzt das gleiche bevor - habe auch noch keine Kohle gesehen. Es ist nicht mein Problem, wenn die BR 3 Wochen braucht, um einen Vertrag auf die Reihe zu kriegen, habe ja am 17.09.angefangen. Meine Daten liegen beim LBV bereits vollständig vor - durch meine Vertretungsverträge - die BR hat aber noch gar nix angeleiert - oder warten die erst mal den Eingang des Führungszeugnisses und der amtsärztlichen Untersuchung ab?


    LG


    Sonnemkönigin

    Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

  • Hallo,


    das Landesamt für Besoldung und Versorgung - LBV ist der Bezirksregierung untergeordnet! D.h. die Sachbearbeiter der BR stufen die Neueinsteiger entsprechend ein. Erkennbar ist das auch am Erlass vom 23.2.2008 in dem das Schulministerium die fünf BR entsprechen informiert.
    -> https://www.phv-nw.de/cms/imag…en_ffentlichen_dienst.pdf


    Hier eine Info von Paul Tresselt (http://www.tresselt.de/besoldung.htm:(


    Geld - Tipp
    Verhandeln Sie unbedingt mit Ihrem Arbeitgeber!
    Es ist unbedingt wichtig, dass Sie bei Ihrer Einstellung berufliche Vorerfahrungen angeben. Der Arbeitgeber kann gemäß §16 TV-L einschlägige Berufserfahrungen so anrechnen, dass die Einordnung nicht in die Stufe 1, sondern in die Stufe 2 oder auch 3 erfolgt. Der Unterschied von Stufe 1 zu Stufe 3 beträgt in E11 oder E 13 immerhin fast 500 €! Unter einer einschlägigen Berufserfahrung versteht man eine berufliche Erfahrung in der übertragenen oder einer auf die Aufgabe bezogen entsprechenden Tätigkeit. Berufspraktika gelten grundsätzlich als Erwerb einschlägiger Berufserfahrung.
    Der Haken ist, dass es sich um eine Ermessensentscheidung des Arbeitgebers handelt, die unterschiedlich von den einzelnen Bezirksregierungen gehandhabt wird. Es ist keine Anspruchsgrundlage für die Tarifbeschäftigten, sondern es soll nach dem Willen der Tarifpartner ein flexibles Einstellungsinstrument sein. Die Bezirksregierungen sind vom Ministerium durch Erlass vom 23.2.2008 (Az. 214-1.14-42955(16) angewiesen worden, bei der Einstufung jede berufliche Vorerfahrung großzügig auszulegen und anzurechnen. Die Höchstzeit für eine Anrechnung beträgt 6 Jahre, sodass sich bei der Einstellung maximal die Stufe 4 erreichen lässt. Daher ist es auch nicht möglich, das Anfangsgehalt genau anzugeben, weil man nicht weiß, zu welcher Stufenzuordnung es konkret kommt. Schalten auch Ihren Personalrat ein und bitten Sie um Unterstützung Ihrer Forderungen, denn bei der Zuordnung in den Stufen des TV-L ist er mitbestimmungspflichtig.


    GEW - Info:
    http://www.gew-nrw.de/fileadmi…knapp/Stufenzuordnung.pdf


    VBE - Musterantrag:
    http://www.vbe-nrw.de/index.ph…schaftigte_Lehrkrafte.pdf



    Textmarker

  • Hallo textmarker,


    danke für die Hinweise ... insbesondere den Musterantrag ... kannte ich bisher so nicht.


    Ich will nur noch die Info ergänzen, die ein Personalrat auf einer Infoveranstaltung im April gegeben hat. Demnach sollte man alle diese Dinge, die sich auf die spätere Einstufung beziehen (also Berufserfahrungen und deren Nachweise), ruhig schon der Bewerbung beifügen. Diese wird dadurch zwar noch ein wenig dicker, aber dadurch kann man sich u.U. solche "Nachverhandlungen" sparen. Die Sachen gehen dann sofort mit zur BR, wenn die Schule den Besetzungsvorschlag macht ... und wandern dann gleich mit zu den Abteilungen, die sie brauchen. Nachreichen ... bzw. später dann Einspruch erheben ist immer aufwändiger.


    Noch folgende Ergänzung dazu: Ein weiterer Tipp des PR war ... "nie davon auszugehen, dass die irgendetwas ja schon haben - egal woher." Daher "immer schön brav abliefern", was die lt. Info, Erlass, Bestimmung, Anforderung ... haben wollen ... selbst wenn man es "doch schon mit der Bewerbung abgegeben hat" oder "wegen einer vorherigen Tätigkeit ja schon dort vorliegt". Weil schon dort vorliegen ... was ist "dort - im Sinne von Ort" ... BR ... LBV ... Abteilung X oder Y ... das kann "irgendwo" sein aber eben nicht da, wo man es gerade haben will. Und bis die Behörde etwas von A nach B ... die Kommunikation bei LizzyB zwischen BR und LBV bzgl. ihrer Einstufung - hier im Thread geschildert - ist ein Paradebeispiel dafür. Und bevor dann "Mist" passiert, um den man sich dann wieder kümmern muss ... lieber nochmal einreichen, "das erspart ihnen Arbeit und schont ihre Nerven!"



    Gruß,
    step.

    "Der erste Schritt zum Lernen ist die Liebe zum Lehrer - weil man die Liebe zur Wissenschaft von Heranwachsenden noch nicht erwarten kann."


    Erasmus von Rotterdam



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  • Wenn das alles relevante Jobs sind - klar, warum nicht gleich mit der Bewerbung angeben... aber ich hab wirklich jeden Sch... angegeben (Nebenjobs während des Studiums, mäßig relevante Praktika und Projektseminare...). Das hätte in ner Bewerbung ziemlich deplaziert gewirkt. Ich hab das dann angegeben, als ich diesen ganzen Papierwust von der BR ausfüllen musste (Personalbogen & co.). Da hab ich mir diese läppischen paar Zeilen in dem Formular einfach mal geknickt und stattdessen meinen ganzen kram in eine schöne laaaange tabellarische Auflistung getippt, dazu so 10-20 Seiten Belege (vom Arbeitsvertrag bis zur Bescheinigung fürs Finanzamt). Keine Ahnung, ob sie das alles wirklich gelesen haben oder einfach dachten "Sieht viel aus, nimm mal ne hohe Stufe!" :tongue:


    Sonnenkönigin: Nee, das mit der Abschlagszahlung ging dann schon übers LVB. Aber halt per Mail. Telefon scheint da in der Tat hoffnungslos zu sein... :rolleyes:

  • Hallo,


    mein Sachbearbeiter wollte in der Tat alles an Belegen und Arbeitszeugnissen, die für die Einstufung relevant sein könnten.


    Diese Aufforderung kam aber im Nachhinein und nach dem Ausfüllen von allen Personalbögen usw.


    Grüße


    Garet Jax

  • Hallo zusammen,


    nachdem sogar meine SL E12 Stufe 4 beantragt hat, hat die BR mich kackfrech in Stufe 3 eingebeamt, was ca. 300 EUR netto weniger ausmacht. Ich habe 5 Jahre Erfahrung als Vertretungslehrerin und 1 Jahr Kindererziehung kann ich wohl auch noch nachweisen - habe da nur im Rahmen des Erziehungsurlaubs gearbeitet - das müssten die ja wohl anerkennen, oder?


    Von großzügiger Auslegung kann keine Rede sein - vermutlich war's die Rache des Dezernenten, weil er mich doch einstellen musste.


    Ferner überlege ich, bei der BR 3 Wochen Verdienstausfall geltend zu machen, weil die ja 3 Wochen gebraucht haben um mich einzustellen. Meint ihr, das hat Sinn?


    LG


    Sonnenkönigin

    Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.


  • Hallo Sonnenkönigin,


    "müssten die ja wohl anerkennen" ... haben sie doch auch ... was sie dürfen, im Rahmen der Vorschriften ... für jeden Seiteneinsteiger in den "Infos" nachzulesen ... Kindererziehung wird da nicht als berufliche Vorerfahrung ausgewiesen ... und mit 5 Jahren Vertretungslehrerin ist Stufe 3 genau richtig ... ab 4 Jahren Stufe 3 ... ab 6 Jahren Stufe 4.


    Also WENN du nichts weiter zwecks Anerkennung vorgelegt hast ... dann hat die BR völlig korrekt gehandelt!



    Was soll die BR denn an 5 Jahren "großzügig auslegen"? Außer dich in Stufe 3 ... 4 <= 5 <= 6 ... einzustufen?
    Eher hat sich auch die SL ... bei 5 Jahren Stufe 4 beantragen ... das hat eher beim Sachbearbeiter ... 5 >= 6 ?(?(?(?(?(?(




    Verdienstausfall geltend machen ... Sinn? NEIN! Da gibt es genügend Beispiele für, dass Verwaltung solange dauern darf wie Verwaltung eben dauert.


    Deine Signatur ermuntert mich da aber noch zu einer Gegenfrage: Was würdest du zu einer Kostennote seitens der BR sagen ... weil die sich z.B. um etwas in deinem Fall zeitaufwendiger als nötig kümmern mussten oder noch müssen, weil du nicht alles korrekt nach Vorschrift gemacht hast? Und wenn es aus Unwissenheit war ... egal.
    Das wäre aber die logische Konsequenz aus deiner Verdienstausfallforderung ...



    Gruß,
    step.

    "Der erste Schritt zum Lernen ist die Liebe zum Lehrer - weil man die Liebe zur Wissenschaft von Heranwachsenden noch nicht erwarten kann."


    Erasmus von Rotterdam



    3 Mal editiert, zuletzt von step ()

  • Sorry, aber du gehst mir langsam echt auf den Keks. Vermutlich spielt hier dein Frust über deine bisher nicht erfolgte Einstellung eine Rolle.Wieso ausgerechnet du dich zum Fürsprecher der BR aufspielst, ist mir rätselhaft.


    Du kapierst immer noch nicht, dass es hier nicht um die Millionen Papiere geht, die du ja wohl so gerne immer vorlegst (trotzdem bisher ohne Erfolg), sondern die BR alles von mir Benötigte hatte. Es ging um eine GRUNDSATZentscheidung, denn die Weisung des MIN lag ja bereits vor, man spielte aber trotzdem lieber noch 3 Wochen Verbanque. Ich sehe nicht ein, dass ich draufzahlen soll, wenn sich 2 Behörden bekriegen.


    Und meine Einstufung hat doch nichts mit diesen Nachweisen zu tun, die im übrigen beim LBV schon alle vorlagen!


    Ja, und meinen Spruch darfst du wörtlich nehmen!

    Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.


  • Hallo Sonnenkönigin,


    also für einen Fürsprecher der BR ... dafür habe ich schon viel zu viele unnötige Probleme mit denen gehabt. Bin ja selbst wegen denen ... und einer "formalen Lapalie", von der niemand bisher so richtig versteht, warum man das nicht "auf dem kurzen Dienstweg hätte regeln können" ... nicht eingestellt worden, obwohl die SL unbedingt wollte ... das Seminar nichts dagegen hatte ... warum sollte also gerade ich ein Fürsprecher der BR sein?
    Weiss halt nur, dass es - unabhängig von meiner eigenen Meinung - auch immer genügend andere Sichtweisen auf den gleichen Sachverhalt gibt ... und es nicht schadet, auch mal etwas aus einer anderen Position zu betrachten ... nehme deinen Spruch daher wörtlich - täglich!



    Was deine EINSTELLUNG und die Probleme damit angeht ... da war und bin ich auf deiner Seite. Was eine Entschädigung für die Bearbeitungszeit dafür angeht ... da gucke man sich doch nur Fälle aus der Praxis an. Selbst höchste Gerichte urteilen zwar für die Kläger ... versagen aber Entschädigung ... und lassen dem Verursacher großzügig Zeit zur Nachbesserung. Deshalb habe ich auf deine konkrete Frage "Meint ihr, das hat Sinn?" konkret geantwortet: Nein!
    Dass es mir persönlich auch lieber wäre, dass die BR schneller handeln müsste ... keine Frage, ich hätte ja selbst auch davon profitiert ... Entschädigung wäre schön ... aber was bringt das, wenn ich das meine?
    Andererseits habe ich auch immer die Meinung vertreten, dass wenn die dich nicht einstellen, ich eine "Diskriminierungsklage" gegen die BR für angebracht und aussichtsreich halte ... und das als Fürsprecher der BR!?
    Das mit der Kostennote ... mal kurzfristig die Denkrichtung gewechselt ... ist die "logische Konsequenz" aus der Sicht der BR ... aber das ist nicht auf meinem Mist gewachsen ... in "vergleichbarer Art" gibt es das nämlich schon in der Finanzverwaltung ...



    Du willst eine EINSTUFUNG ... und NUR darum ging es HIER ja ... in Stufe 4 ... wenn "beim LBV schon alle (Papiere) vorlagen" ... wie du schreibst ... und weiter: "Ich habe 5 Jahre Erfahrung als Vertretungslehrerin und 1 Jahr Kindererziehung kann ich wohl auch noch nachweisen" ... und dann jemand exakt auf diese von dir vorgetragene Konstellation anhand der gegebenen Regeln antwortet ... die oben in diesem Thread hinter den Links von textmarker zu lesen sind ... und daraus folgert, dass das hier von dir erwähnte danach zu Stufe 3 führt ... warum lieferst du dann nicht einfach einen Beitrag in der Sache?
    Ich stelle ja gar nicht in Abrede, dass Stufe 4 gerechtfertigt ist ... aber darauf, was denn vieleicht doch noch vorgelegen, du dem Forum hier aber vorenthalten hast ... oder was du zusätzlich noch in die Waagschale werfen könntest ... oder warum das Erwähnte doch reicht (ich lasse mich hier auch gerne von dir oder anderen eines besseren belehren) ... also etwas, was zur Aufklärung beitragen könnte ... bleibst du schuldig.



    Und meine Beiträge im Forum schreibe ich ja nicht nur für dich ... selbst wenn es eine Antwort auf deinen Beitrag ist ... auch für alle anderen, die mitlesen, um sich selbst vorbereiten bzw. informieren zu können. Da fragt sich vielleicht ... jetzt oder später ... auch mal ein anderer Leser an dieser Stelle des Threads, wie das denn geht ... oder nicht.
    Darin sehe ich den Sinn eines solchen öffentlichen Forums ... das ich Dinge weiter gebe ... und umgekehrt davon profitiere, dass andere hier über ihre Erkenntnisse und Erfahrungen berichten. Und ich glaube, ich sehe das nicht alleine so ... auch nicht, dass es hier ausschließlich um die Sache geht.



    Und unsere PNs ... und das Wissen daraus ... sind privat ... also kann und werde ich hier nicht konkreter argumentieren ... auch wenn es einfacher wäre. Aber es liegt in der Natur der Sache, dass sich da dann vieles oft wiederholt, insbesondere wenn es parallel läuft. Reaktionen ... auch mit auf diese PNs ... haben aber hier im öffentlichen Teil nichts zu suchen ...
    Wenn dir hier im öffentlichen Forum jemand mit seiner ersten öffentlichen Antwort auf deinen Beitrag in diesem Thread "auf den Keks geht" ... wozu fragst du dann ... ??? ... damit musst du rechnen, dass dir nicht jede Meinung auf einen deiner Beiträge gefällt! Irgendwelche persönlichen Frustunterstellungen in der gezeigten Art ... als Reaktion auf eine dir nicht genehme Antwort auf deinen Beitrag ...
    Außerdem gehörst du mit zu "einigen" hier in der Runde, die die Hintergründe meiner Situation (mein BR-Problem, BR-Problem einer Schule, eigene Stellenablehnung, ...) viel zu gut kennen, um dann "sachlich" eine solche Reaktion ...
    "Meine" "Millionen Papiere" sind ein Tipp bzgl. EINSTUFUNG ... was anderes habe ich nie gesagt ... steht auch schon oben drin im Thread ... den ich auch "nur" weitergebe ... der vom Personalrat kommt ... funktioniert ... und das nachweislich! Es ist daher überflüssig, sich zu (Wirkungs-) Kritik daran zu äußern ...
    Und da der Einstufungsschritt bei mir noch gar nicht aktuell war/ist ... warum also "trotzdem" ... es gibt gar keinen Bezug zu mir ... keine Einstellung - keine Einstufung! Und dein "bisher ohne Erfolg" ist da nur logisch! Jedes andere Ergebnis ... also ein Einstufungserfolg für mich "nach PR-Methode" bei der BR ohne die Notwendigkeit einer Einstufungsentscheidung ... also dann würde ich mir echt Gedanken über die BR machen ...
    Und das du auch nicht immer alles richtig gemacht hast ...



    Zum "guten Schluss":


    Ich kann ja nachvollziehen das du sauer bist, weil deine "SL hat beantragt ... lag alles vor - Methode" zunächst mal in die Hose gegangen ist ... aber trotzdem kannst du dann HIER beim Thema bleiben ... und musst nicht gleich wieder deine "Verschwörungstheorie" auspacken.


    Und wenn du dann auch noch mir persönlich versagen ... auch mit dem "PR-Weg" ... vorwirfst ... und damit letztendlich dem Personalrat (weil ich ja nur "Übermittler" bin) die Kompetenz und Erfahrung (des Erfolgs der Methode) absprichst, die dieses Vorgehen aufgrund ihrer jahrelangen beruflichen Praxis uns Seiteneinsteigern empfehlen ... SORRY ... :shit:



    Gruß,
    step.

    "Der erste Schritt zum Lernen ist die Liebe zum Lehrer - weil man die Liebe zur Wissenschaft von Heranwachsenden noch nicht erwarten kann."


    Erasmus von Rotterdam



    13 Mal editiert, zuletzt von step ()

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