Amtsarzt_Gutachten

  • Hallo,
    weiß jemand, ob erfolgte Psychotherapien per Gutachen dem Amtsarzt vorgelegt werden müssen bzw. ob ich selbst die Gutachten von meinem behandelnden Arzt anfordern muss und dieses dann dem Amtsarzt vorlegen muss? Es geht um die Verbeamtung auf Probe fürs Ref.. Gibt es hier Erfahrene in Sachsen, die zum Amtsarzt mussten wegen Verbeamtung für Baden-Württemberg?
    Danke für eure Rückemeldungen,
    lg,

  • Hallo,
    Ich kenne den Fall von einer Freundin hier in BaWü. Sie hat dem Amtsarzt bei der Untersuchung fürs Ref gesagt, dass sie in Therapie war und musste von Ihrer Therapeutin dann ein Gutachten einholen und dieses vorlegen. Das amtsärztliche Zeugnis hat sie dann problemlos bekommen, ohne Vermerk oder so. Ich wünsch dir viel Erfolg fürs Ref und alles Gute für die Untersuchung!
    Liebe Grüße

  • Ja Steff das stimmt, dass niemand in den Kopf schauen kann, aber mir hat der Amtsarzt zum Beispiel gesagt, dass einem der Beamtenstatus aberkannt werden kann, wenn man eine Psychotherapie verschweigt und später in Behandlung muss und die frühere Therapie dann "rauskommt". Ich würds also lieber sagen...

  • Ich stimme schnurps zu. Der Beamtenstatus kann auch nachträglich aberkannt werden, wenn man beim Gesundheitsamt falsche Angaben gemacht hat.


    lg

  • Hallo,
    hatte eben das gleiche Thema wegen eines möglichen Refs in Hessen.
    Also es ist gut, wenn du nichts verschweigst, aber du musst ja auch nicht "großartig" schildern, wie schelcht es dir geht.
    Es stimmt, dass das einer Verbeamtung im Weg stehen kann, und es stimmt auch, dass man, wenn du das verschweigst, man dir nachträglich den Beamtenstatus aberkennen kann.
    ABER da das Refrendariat noch AUSBILDUNG ist, sollten Sie dir dieses aufgrund einer Krankheit nicht verweigern können.


    Ich selbst warte auch noch auf Hessen und der ihrer Meinung zu meiner Gesundheit bzgl eines Refplatzes.

Werbung