Frage zu Teilzeit in Elternzeit (NRW)

  • Hallo zusammen,


    ich befinde mich z.Zt. in Elternzeit. Habe 1 Jahr beantragt bis zum 26.7.2011. Jetzt hatte ich überlegt, ob ich zum 1.2.2011 evtl. mit ein paar wenigen Stunden wieder einsteige und "mich selbst vertrete". Allerdings ginge das laut BezReg nur, wenn noch Stellenanteile meiner Stelle verfügbar sind, da ich eigentlich ohne Teillzeit beantragt habe. Bei der BezReg teilte man mir mit, dass meine volle Stelle bis zum Ablauf meiner Elternzeit von einer Vertretungskraft besetzt sei und somit keine Anteile mehr für mich da sind.
    Jetzt meine Frage: Kann ich denn in Elternzeit ausschließlich mich selbst vertreten oder könnte ich z.B. auch ein paar Stunden einer Kollegin "haben", die längerfristig erkrankt ist? Weiß da jemand Genaueres?
    Wenn es nicht geht, ist das auch nicht schlimm. Hätte es nur vielleicht ganz nett gefunden, ein kleinen Ausgleich zu haben.


    Anne

    • Offizieller Beitrag

    anneblu


    Das hat bei mir damals ungefähr so funktioniert, dass ich einen Kollegen vertreten habe, der gar nicht meine Fächer hatte und über die interne Umschichtung dann eine Vertretung in meinen Fächern notwendig wurde.


    Wenn Deine Schulleitung also entsprechenden Bedarf "produzieren" kann, sollte das eigentlich klappen.


    Gruß
    Bolzbold

  • Vielen Dank erst mal für die schnelle Antwort!


    Geht eine solche Vertretung auch, wenn die Schule trotz längerfristiger Erkrankung noch "überbesetzt" ist? Ist bei uns nämlich der Fall.


    Gruß Anne

  • ich weiß, dass es möglich ist, wenn die stelle wegen einer elternzeit frei ist.


    muss es denn an deiner schule sein? sonst könntest du natürlich auch eine vertretungsstelle an einer anderen schule annehmen.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von anneblu
    Vielen Dank erst mal für die schnelle Antwort!


    Geht eine solche Vertretung auch, wenn die Schule trotz längerfristiger Erkrankung noch "überbesetzt" ist? Ist bei uns nämlich der Fall.


    Gruß Anne


    Wie würdest Du als Schulleiter denn der Bezirksregierung erklären, dass Du trotz Überhangs noch Vertretungskräfte benötigst? Da müsste es in Deinen Fächern schon konkreten Bedarf geben, der nicht durch entsprechende Verschiebungen oder angeordnete Mehrarbeit gedeckt werden kann.


    Gruß
    Bolzbold

  • Eigentlich sollte dein Schulleiter der erste Ansprechpartner sein. Der kann dir doch am Besten sagen, ob er dich noch brauchen kann und wie er dich gegebenenfalls einsetzen möchte.
    Wenn er dich wirklich haben will, klärt er das schon mit der BezReg.


    Gruß
    Peter

Werbung