Vertretungsunterricht - Mehrarbeit

  • HI,
    laut der Allgemeinen Dienstordnung (http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Dienstrecht/ADO.pdf)


    gilt:


    "Die Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden eines Lehrers oder einer
    Lehrerin kann vorübergehend aus schulorganisatorischen Gründen um bis
    zu sechs Stunden über- oder unterschritten werden. Eine Überschreitung
    um mehr als zwei Stunden soll in der Regel nicht ohne Zustimmung der betroffenen
    Lehrkraft erfolgen, wenn sie über zwei Wochen hinaus andauert.
    Die zusätzlich oder weniger erteilten Unterrichtsstunden sind innerhalb
    des Schuljahres auszugleichen"... (§11 (2))


    Da du letzte Woche schon vertreten hast, solltest du höchstens diese Woche noch dazu verpflichtet zu verteten - wobei 8 Stunden generell ja schon zu viel sind. Also verlangt werden kann das von dir nicht - erst recht nicht, da du eine halbe Stelle hast und für dich somit eigentlich gilt, dass du nur zu der Hälfte des oben genannten verpflichtet bist.
    Wenn sie nun mehrere Wochen ausfällt, solltest/könntest du für die verbleibende Zeit höchstens zu zwei Stunden Mehrarbeit pro Woche verpflichtet werden.


    VG

  • und denk daran, dass du als Teilzeitkraft alle Stunden zum vollen Satz abrechnen kannst und nicht nur mit dem bei Vollzeitkräften üblichen Satz.


    Zur Mehrarbeit empfiehlt es sich auch http://www.tresselt.de/ zu besuchen und die guten Informationen dort zu konsumieren. ;)


    LG
    Peter

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