Klassenfahrt

  • Vor einiger Zeit hatte ich mich schon mal an euch gewandt, weil ich zurzeit meine 1. Klassenfahrt plane. Ich habe jetzt die Einverständniserklärungen der Eltern und muss jetzt so einen Bogen (Vertrag) für die Jugendherge ausfüllen. Damit ist das ganze ja bindend. Wie habt ihr das mit der Reiserücktrittsversicherung immer geregelt? Läuft das über die Eltern oder muss ich da etwas abschließen? Es kann ja immer mal sein, dass ein Kind krankheitsbedingt ausfällt.
    Lieben Gruß!

  • Da kann ich nicht weiterhelfen. Frag doch deine Schulleitung, die müsste das doch wissen.


    Gute Fahrt
    try

  • Wir haben letztens auf der Konferenz beschlossen, dass grundsätzlich eine Reiserücktrittsversicherung mit abgeschlossen werden muss, die Kosten werden mit auf die Klassenfahrtskosten umgelegt.

  • Ich habe am Dienstag auch meine Klassenfahrt angemeldet, aber ohne Reiserückktrittsversicherung. Habe ich bis jetzt noch nie mitgebucht.
    Ich habe 25 Kinder angemeldet. Da ich aber erst im September fahre und auch noch nicht weiß, ob ich alle Kinder dann noch habe, habe ich einen Vermerk gemacht, dass evtl. Kinder wegziehen, sitzen bleiben oder auch hinzukommen können.
    Für den Fall, dass ein Kind ausfällt, waren die Jugendherbergen immer nett und haben es auch nicht berechnet.
    Ich bekomme für die Klassenfahrt auch immer einen Zuschuss vom Förderverein, den ich für einen solchen Fall nehmen könnte.

  • Gucksdu
    Google ist sowas von praktisch... ;)

    "Die Welt ist kein romantischer Ort mehr.
    Einige Menschen in dieser Welt sind es aber trotzdem noch.
    Und darin liegt die Hoffnung…
    Lass die Welt nicht gewinnen, Ally McBeal."

  • Wenn ihr beim DJH wohnt und die Versicherung über die JH abschließt, kostet es unter 1 Euro pro Kind.
    Wichtig ist,d ass die Fahrt versichert ist, falls DU ausfällst und kompletti abgesagt werden muss.
    Einzelne Kinder plus/ minus einige wenige , die zuziehen, wegziehen, sitzenbleiben, brauch die JH immer erst ca. 2 Wochen vorher.
    Trotz bindendem Vertrag. Habe es in allen Häusern stets kulant erlebt.

  • Ich hole das Thema noch mal hervor. Die Versicherung der DJH, die vorgeschlagen wurde, tritt nur in Kraft, wenn ich als Lehrperson oder mindestens 10% der Kinder nicht mitfahren. Ich bin allerdings auf der Suche nach einer Versicherung, die die Kosten übernimmt, wenn ein Kind z.B. krankheitsbedingt nicht mitfahren kann. Wie macht ihr das? Es gibt ja glaub ich auch die Möglichkeit, dass die Eltern so eine Versicherung abschließen. Viele haben das vielleicht sogar für ihrenr privaten Urlaub. In der Schule hab ich letztens auch nachgefragt. Die 4. Klassen, die jetzt bald fahren, haben keine Versicherung abgeschlossen, aber ein Elternteil aus meiner Klasse hatte mich drauf angesprochen und wollte auf jeden Fall irgendeine Sicherheit. Jetzt bin ich etwas hin und her gerissen.

  • Das wäre natürlich super, weil es mir auch etwas Arbeit ersparen würde. Vielleicht setzte ich einfach noch mal einen Elternbrief auf, liste die Kosten noch einmal auf und sage dann, dass jeder selber entscheiden kann, ob er privat so eine Versicherung für sein Kind abschließt!

  • Die Versicherung, mit der die DJH zusammenarbeitet, tritt deshalb erst bei 10% in Kraft, weil du in den Jugendherbergen auch erst ab der Grenze ungenutzte Buchungen trotzdem zahlen musst. Fällt also ein Kind aus, dann bleibt es eben einfach nur weg und wird nicht weiter berechnet in den Übernachtungskosten / in der Verpflegung.
    Durch Einbeziehung dieser DJH-Regelung in die Versicherungsbedingungen ist das Angebot im Preis unschlagbar.
    Falls ihr natürlich erste Klasse per Bahn quer durch die Republik anreist, sind das wohl recht hohe Transportkosten, die noch abgefedert werden müssten (dann lohnt das Angebot der DJH wohl nicht).
    Du könntest nach Gruppenreiseversicherungen googlen, zuletzt habe ich Versicherungen abgeschlossen bei travelsecure.de (Würzburger Versicherungen) und über bernhard-reise.com . Je nach Reisepreis wäre es wohl sinnvoll, eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung abzuschließen, da (besonders im Krankheitsfall) evtl. eine SB fällig wird, die die Restkosten (nach Kulanz der Jugendherberge) übersteigt. Dann wäre die Versicherung ziemlich sinnlos.

  • Danke für die Info. Ich wusste noch gar nicht, dass bei der Erkrankung eines einzelnen Kindes nicht gezahlt werden muss.

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