schwangerschaft und schwierige klasse?

  • hallo,
    rein interessehalber:
    welche rechte hat eine schwangere lehrerin in einer "schwierigen" regelgrundschulklasse, in der viele auffällige kinder sind, die oft gewalttätig sind, aber knapp an der e-schule vorbeischrammen?
    wie kann sich diese kollegin vor evtl. gefahren schützen?
    direkt zu beginn der schwangerschaft krank schreiben?
    an bestimmten förderschulen dürfen lehrerinnen ja auch von anfang an nicht mehr erscheinen...


    lg
    silke

  • Krankschreiben lassen kannst Du Dich zur Not immer, sofern Du einen wirklich triftigen Grund hast (Gefährdung der eigenen Sicherheit und die des Ungeborenen) und Dein Arbeitgeber Dich nicht in eine andere Klasse versetzt o.ä. und sofern Dein Gyn da mitspielt, aber das tun die meisten.


    Ob ein Beschäftigungsverbot in Frage kommt, müsste der Gyn prüfen je nachdem wie schlimm es nun wirklich ist.


    Und genau das ist der Punkt: Ist in dieser Klasse schon etwas passiert, sprich jemand verletzt worden, fliegende Stühle und Dergleichen mehr? Oder ist mit etwas Ähnlichem zu rechnen? Dann würde ich einfach mit der SL sprechen, Recht hin oder her, gesunder Menschenverstand tut es ja meistens auch.


    Gruß
    Anna

  • das liegt sicherlich ein stück weit im Ermessen von Schulleiter oder Frauenarzt.


    man kann auf alle Fälle nachlesen, was das Regierungspräsidium zum Thema Schwangerschaft/Mutterschutz schreibt, z. B. in Stuttgart:
    http://www.rp.baden-wuerttembe…/rps-ref543-mus-schul.pdf


    ich glaube in diesem Zusammenhang auch gelesen zu haben, dass Schwangere auch keine Pausenaufsicht machen sollen, da sie dort angerempelt werden könnten etc.


    Das geht ja zumindest in eine ähnliche Richtung wie Deine Frage.


    Gruß


    BWL

  • Hallo Silke,


    ich wurde bei meinem Gespräch beim BAD gefragt, ob ich in schwierigen Klassen mit aggressiven Schülern unterrichte. Das habe ich in meinem Fall verneint. Ich weiß also nicht, was passiert wäre, wenn ich mit JA geantwortet hätte. Aber vielleicht rufst du mal beim BAD an? Einen Termin dort wirst du ja eh machen müssen.


    LG

  • Sobald du in NRW deiner Schulleitung von deiner Schwangerschaft erzählst, musst du ja zum BAD und wie schon geschrieben wird da auch nach diesem Thema gefragt. Wenn du dort bist, kannst du das ansprechen und deine Situation darlegen. Der BAD wird dann an deine Schulleitung eine Empfehlung aussprechen. Das kann von keiner Aufsicht bis kein Unterricht in dieser Klasse bis zu totalem Berufsverbot gehen.
    LG pinacolada

  • Zitat

    Original von pinacolada
    Sobald du in NRW deiner Schulleitung von deiner Schwangerschaft erzählst, musst du ja beim BAD und wie schon geschrieben wird da auch nach diesem Thema gefragt.


    Hm, das muss irgendwie unterschiedlich gehandhabt werden - ich bin sowas gar nicht gefragt worden. ?(

  • Zitat

    Original von Britta


    Hm, das muss irgendwie unterschiedlich gehandhabt werden - ich bin sowas gar nicht gefragt worden. ?(


    DANN würde ich mal ganz schnell beim BAD anrufen. Das ist Pflicht in NRW und die werden Dich SOFORT aus dem Verkehr ziehen bis dein Impfstatus geklärt ist und du den Bogen zur Gefährdungsbeurteilung ausgefüllt hast. Und in diesem werden genau diese Dinge abgefragt...
    Ich hab das alles letzte Woche alles gemacht.

    Das Leben ist kein Ponyhof! Meins schon ;)

  • Zitat

    Original von Britta
    Hm, das muss irgendwie unterschiedlich gehandhabt werden - ich bin sowas gar nicht gefragt worden. ?(


    Also zumindest in den beiden Bezirksregierungen, in denen ich mich auskenne, gibt es einen Gefährdungs-Beurteilungsbogen, den dein Schulleiter verpflichtet ist, mit dir auszufüllen (und noch ein paar andere Dinge).
    Auf dieser Seite kannst du alle Dokumente runterladen.
    http://www.bezreg-muenster.nrw…re_Lehrkraefte/index.html
    Das ist zwar von der Bez-Reg Münster, aber so oder ähnlich muss es ja in allen anderen Bez-Reg auch gehandhabt werden.
    Wenn eure Schulleitung das nicht weiß/macht, fragt am besten ganz schnell beim Personalrat nach bzw. bittet eure Schulleitung sich zu erkundigen.
    Britta, wann war denn deine Schwangerschaft? Erst kürzlich oder schon vor längerer Zeit? Dieses Vorgehen gibt es wohl seit ein paar Jahren erst.
    LG pinacolada

  • Nö, meine Schwangerschaft ist jetzt schon über 2 Jahre her, jetzt ists also auch egal. Gefährdungsbeurteilung - stimmt, da gab es so einen Bogen, ich erinnere mich dunkel. Weiß aber nicht mehr wirklich, was wir da eingetragen haben. Mich traf das Problem aber auch nicht, meine damalige Klasse war echt friedlich. :)

  • Auf jeden Fall sollte der Impfschutz überprüft werden. Wenn der nicht ausreicht, kann sogar ein völliges Berufsverbot ausgesprochen werden. Z. B. Röteln in der Schwangerschaft sind ne ganz schlimme Sache.


    Dies könnte evtl. auch der Weg zum Beschäftigungsverbot sein, wenn du das anstrebst.

Werbung