Aufsichtspflicht ?

  • Ich habe mal eine Frage, die mir vielleicht die Rechtskundigen hier beantworten können!


    Ich möchte mit einer 11. Klasse Fachgymnasium ins Theater fahren. In der Eintrittskarte fürs Theater ist auch die Fahrt mit der Bahn drin. Zum Bahnhof hin ist es allerdings ca. eine halbe Stunde Fahrt, für die ich nicht noch gerne einen Bus mieten möchte, zumal wir mit insg. 3 Klassen fahren, da reicht ein Bus wieder nicht, wäre also Privatsache.
    Die Schüler fragten, ob sie auch einen anderen Zug nehmen könnten, um länger dort bleiben zu können. Bisher haben wir solche Fahrten "ab/bis Theater" als Schulveranstaltung angemeldet, was auch okay war.


    Das Problem ist (so deutete mir ein Kollege an, der allerdings auch nicht mehr sagen konnte), dass ein Schüler dabei ist, der noch 15 Jahre alt ist (Wechsler von der 9. Klasse Allg. Gymn) zum Zeitpunkt der Fahrt.


    Kann mir jemand sagen, ob es Unterschiede in der Aufsichtspflicht macht, wie alt der/die Schüler sind? Gelten ab dem 16. Lebensjahr andere Vorschriften?

    • Offizieller Beitrag

    Ich glaube, du musst den Rechtskundigen mehr Zeit als 18 Stunden geben. Vielleicht frühstücken die grad ;)....


    Ich glaube aber, dass die Aufsichtspflicht sich auch daran orientiert, welchen Reifegrad man seinen Schülern beimisst und der ist nicht nach Jahren messbar.

  • Hallo,


    ich würde in diesem Fall ein Elternschreiben formulieren:


    Regulärer Beginn und Ende der Fahrt: Bahnhof X


    Wenn Schüler an einem anderen Ort entlassen werden sollen, von den Eltern schriftlich bestätigen lassen.


    Grüße Eugenia

  • Prinzipiell müsste dir dein Schulleiter diese Frage beantworten können. Der muss ja auch die Fahrt genehmigen und kann dir da sicher weiterhelfen, wie das üblicherweise gehandhabt wird.

  • Das Elternschreiben werde ich so aufsetzen. Und dann werde ich mal zur Schulleitung laufen und dort fragen, die muss sich ja mit der Rechtslage auskennen!


    Lieben Dank an alle! :)

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