Elternzeit beantragen

  • Hallo, vielleicht weiß die eine oder andere von euch Bescheid.


    1) Wann, wohin und in welcher Form habt ihr eure Elternzeit angemeldet?
    2) 7 Wochen vor ET gibt der Arzt den genaueren Entbindungstermin heraus, sendet ihr den an das Schulamt nach?
    3) Kann ich in dem Schreiben schon erwähnen, dass ich drei Jahre Elternzeit nehme, aber nach einem Jahr unterhälftig wieder einsteige?


    Vielen Dank. mona

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von moanakea


    2) 7 Wochen vor ET gibt der Arzt den genaueren Entbindungstermin heraus, sendet ihr den an das Schulamt nach?


    Die anderen Fragen kann ich leider nicht beantworten, aber zu 2): Ist das wirklich so? Ich kenne es nur so, dass der Entbindungstermin bis zur 12. Woche ermittelt und gegebenenfalls korrigiert wird, weil die Kinder danach unterschiedlich schnell wachsen und man ihn später nicht mehr so genau ermitteln kann. Bei mir stand der Entbindungstermin immer schon recht früh fest und wurde nicht mehr korrigiert und somit stand der Termin des Mutterschutzes auch recht früh fest.

  • hallo!


    ich arbeite zwar in nds, aber ich versuchs trotzdem mal :):


    1) eine woche nach der geburt habe ich einen formlosen antrag auf elternzeit an die landesschulbehörde geschickt, in dem ich geschrieben habe wie lange ich in ez gehen möchte und ab wann ich voraussichtlich wieder teilzeit in elternzeit arbeiten will.


    2) nein. das ist ja meist hinfällig, da sich nur wenige kinder an den et halten.


    3) ja, das kannst du. aber die landesschulbehörde möchte exakt bis sieben von ende der ez eine rückmeldung von dir, ob und wann du wiederkommst und mit welcher stundenzahl.


    viele grüße

  • Bei mir lief es ziemlich unkompliziert. Ich habe mir etwa nach der 12. Woche eine Bestätigung vom Frauenarzt ausstellen lassen, mit wahrscheinlichem Entbindungstermin, der nie korrigiert wurde. Es ist wichtig, die Schule das rechtzeitig wissen zu lassen, weil man das Recht hat, von manchen Pflichten (Pausenaufsicht) befreit zu werden.
    Die SL hat dieses Attest selbst ans Schulamt weitergeleitet, von denen habe ich wiederum ein Schreiben bekommen, dass ich die Länge der Elternzeit nach Ende des Mutterschutzes mitteilen soll.


    Die Behörden haben manchmal auch Formulare zum Runterladen, da könnte Elternzeit dabei sein.

  • Zitat

    Original von moanakea
    Hallo, vielleicht weiß die eine oder andere von euch Bescheid.


    1) Wann, wohin und in welcher Form habt ihr eure Elternzeit angemeldet?
    2) 7 Wochen vor ET gibt der Arzt den genaueren Entbindungstermin heraus, sendet ihr den an das Schulamt nach?
    3) Kann ich in dem Schreiben schon erwähnen, dass ich drei Jahre Elternzeit nehme, aber nach einem Jahr unterhälftig wieder einsteige?


    Vielen Dank. mona


    1) Elternzeit ist überall, auch bei Beamten wo ja das BEEG nicht gilt, 7 Wochen vor Beginn (sprich eine Woche nach der Geburt frühestens) beim AG anzumelden(beantragt wird sie gar nicht!).
    2) Mal davon abgesehen dasss der Arzt diesen Schein frühestens 7 Wochen vor dem ET ausstellen darf und man damit das Mutterschaftsgeld beantragt, hat das nichts mit der Elternzeit zu tun! Und ja, das kriegt auch der AG (also jeweilige Personalstelle) als Kopie bei den gesetzlich versicherten (Original geht an die KK).
    3)Können tut man alles, rechtlich verbindlich ist es nicht. Machen würde ich es sowieso nicht, sondern mich erstmal nur für die vorgegebenen 24 MOnate festlegen und die Teilzeitwünsche angeben. Wer weiß was bis dahin passiert!

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