Anerkennung der pädagogischen Einführung bei Schulformwechsel

  • Hallo zusammen!
    Was ist eigentlich, wenn ein Seiteneinsteiger mit absolvierter pädagogoscher Einführung für die Sek I in einer Realschule unterrichtet und bewirbt sich zu einem späteren Zeitpunkt auf eine Sek II Stelle einer anderen Schulform?
    Muss dann erneut eine pädagogische Einführung absolviert werden?
    Beginnt eine erneute Probezeit?

  • genau das frage ich mich zurzeit auch. die frage ist nämlich, ob man überhaupt die schule wechseln kann - ich fürchte, man ist dann die "ausbildungsschule" gebunden. aber es dürften wenig erfahrungswerte dazu bestehen, da es ja ein neues modell ist.

    Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

  • Gebunden ist man nur für eine bestimmte Frist (ich meine drei Jahre nach Ende der pädagogischen Einführung). Ansonsten sind durchauf Versetzungsanträge möglich, wie bei allen anderen angestellten Lehreren auch. Allerdings immer in der gleichen Schulform.
    Die Frage ist, was passiert, wenn ich mich schulschaft auf eine andere Stelle, z.B. Berufskolleg bewerbe.
    Muss ich in diesem Fall erneut eine pädagogische Einführung mitmachen, oder gibt es dann quasi eine Anerkennung der bereits absolvierten Einführung.

  • Vermutlich darfst du dich einfach nicht bewerben.
    Du erfüllst ja nicht die Voraussetzungen (also Staatsexamen oder so).


    Bei aller Liebe für die SeiteneinsteigerInnenprogramme: ich hoffe doch, dass man nicht den Vertrag kündigen darf und dann von neu an einer anderen Schulform anfangen kann.
    Schliesslich wurdet ihr aus gutem Grund an einer bestimmten Schule / Schulform eingestellt: weil man euch da gebraucht hat. Nicht damit ihr danach dahin geht, wo es euch besser gefällt...


    Verständnislos,
    Chili

  • Chili Hallo!
    Zunächstmal hast Du sicherlich insoweit recht, dass die Seiteneinsteigerprogramme einem ganz bestimmten Zweck dienen, nämlich einen akuten, nicht anders zu deckenden Bedarf an einer bestimmten Schule zu decken.
    Aus diesem Grunde enthält jeder unbefristete Arbeitsvertrag dieser Art auch eine Klausel, die Dich für eine bestimmte Zeit (also mindestens 3 Jahre nach Beendigung der pädagogischen Einführung, damit also mind. 4 Jahre) an diese Schule bindet. Und das, wie Du selber ausgeführt hast, zu Recht.
    Auf der anderen Seite sind Seiteneinsteiger keine Leibeigenen und auch keine Mitarbeiter zweiter Klasse. Sie werden mit den gleichen Anforderungen konfrontiert und haben die gleichen Verfpflichtungen zu erfüllen.
    Auch am Arbeitsplatz Schule sind die Rahmenbedingungen einem ständigen Wandel unterworfen. Wer sagt Dir denn, dass die damalige Notsituation an der jeweiligen Schle nach diesem Zeitraum überhaupt noch besteht. Auch kann an einer anderen Schule der Bedarf ja möglicherweise noch größer sein.
    (Denn nur dann würde diese Schule schulscharf einen Quereinsteiger zulassen) Warum möchtest Du diesen Kollegen dann die Möglichkeit vorenthalten, sich beruflich zu verändern?

  • Hallo!


    Selbstverständlich möchte ich nicht diesen KollegInnen die Möglichkeit geben, sich zu verändern.
    Aber ich finde es genauso doof, wenn am Gymnasium zum Beispiel Leute eingestellt werden, mit einer Sek I - Berechtigung (klar, über Mangelfach irgendwann), die aber dann in der Sek II nicht unterrichten dürfen.


    Ich hab Gym studiert. Nicht nur Sek II. Ich sehe nicht ein, dann vermehrt nur Oberstufe zu machen, um die Defizite zu decken, die dadurch aufkommen.
    und ich kann durchaus verstehen, dass diese Sek I-KollegInnen lieber am Gym arbeiten, obwohl sie eine Hauptschulberechtigung haben.


    Aber Leute:
    dafür gibt es auch Studiengänge.


    Das tut mir leid, ich bin gerade ein gebranntes Kind, was solche Programme angeht. Ich habe mehrere Jahre Berufserfahrung (auch in der Schule), 4 Schulfächer und vor 3 Jahren mein 1. StEx absolviert. Ich darf aber kein OBAS in einem meiner (Mangel)Fächer absolvieren und meine (Vertretungs)Stelle wurde mir "weggenommen", weil die Schule ausschreiben musste.
    und wer bekommt so eine Stelle: OBAS. Magister, noch nie ein Praktikum in der Schule gehabt und nur ein großes Fragezeichen im Kopf "was mache ich jetzt im Leben?"


    Diese Kollegin ist sehr nett und wird wahrscheinlich irgendwann eine (sehr) gute Lehrerin, wenn der Stress sich gelegt haben wird.
    Aber nur, weil ich mein Staatsexamen erwähnen musste (ich habe auch ein Magister), durfte ich nicht rein?



    Ihr seid keine Leibeigenen. Aber ihr habt euch für eine Ausbildung auf einer Schulform entschieden, statt noch zu warten, dass eine andere Schulform ausgeschrieben wird. Oder statt noch ein paar SWS an der Uni nachzumachen.


    Tja, dann wird es eben sehr schwer. Ganz besonders weil der Lehrerberg jetzt vor uns ist, außer in absoluten Mangelfächern.


    Tschuldigung für den Frust, es ist aber auch halb objektiv meine Rede


    Chili

    • Offizieller Beitrag

    Bei den "normalen" Lehrern (Nichtseiteneinsteigern) ist es so, dass man als SekI-Lehrer in NRW nicht mehr am Gymnasium unterrichten kann. Das war vor vielen Jahren mal anders; damals konnten die SekI-Lehrer am Gymnasium in der Unter- und Mittelstufe unterrichten. Man kann in NRW auch nicht "mal eben" aufrüsten und vom SekI zum SekII-Lehrer werden. In Rheinland-Pfalz gibt es allerdings Qualifizierungsprogramme für Realschullehrer (ich weiß aber nicht, wie die heißen), so dass diese über Nachqualifikationen und Prüfungen Gymnasiallehrer werden können; jedenfalls war das vor ca. 2 oder 3 Jahren möglich.


    Es kann natürlich sein, dass es für Seiteneinsteiger andere Regelungen gibt, allerdings kann ich mir das in dem Fall nicht vorstellen.

  • Wie sieht es eigentlich aus wenn man als Sek I/II Lehrer nach Abschluss des Referendariats an einer Realschule gelandet ist? Kann man dann später problemlos über einen Versetzungsantrag auf ein Gymnasium wechseln? (NRW) Steigt die Gehaltsstufe dann auch automatisch von A12 (Realschule) auf A13+ Zulage? Muss man sich einer erneuten Überprüfung stellen? So wie das bei einer Bewerbung auf eine A13 Stelle an der Realschule wäre?
    Eusebia

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