Quereinstieg in NS

  • Hallo,


    nachdem ich Chemie studiert habe und eine Promotion abgebrochen habe, sehe ich nun meine Zukunft im Lehramt. Schon während des Studiums hat sich in diversen HiWi-Jobs und viel Nachhilfetätigkeit eine Affinität zum Lehren herauskristallisiert. Aufgrund meiner Vordiplomprüfung wäre Physik mein zweites Fach.


    Nun stehe ich allerdings vor einer schweren Entscheidung:


    Den Quereinstieg ins Referendariat machen? Hätte den Vorteil, das Lehren wirklich zu lernen. Und dauert ja in NS nur 1,5 Jahre, danach könnte ich die Beamtenlaufbahn einschlagen.
    Hätte den Nachteil der extremen Stressbelastung, von der man immer hört und der geringen Bezahlung (habe Partner und Kind, für die ich aufkommen muss). Andererseits müsste ich mit der Fächerkombi nicht unbedingt mit 1,X abschließen, um später eine Stelle zu bekommen (oder?!). Ein weiterer Nachteil: es geht in NS nur für Haupt-/Realschule, würde aber gern ans Gymnasium.


    ODER
    Direkter Quereinstieg? Vorteil: Vergütung ist gut, nach TV-L, jedoch sind die Stellen zunächst zwei Jahre befristet. Und Verbeamtung erst nach vier Berufsjahren. Noch ein Vorteil: Die Möglichkeit, ans Gymnasium zu gehen besteht.
    Aber, man muss unterrichten, ohne es wirklich gelernt zu haben.


    Was würdet ihr mir empfehlen?

  • Ich habe keine Ahnung, wie das in NS ist. Wie weit wohnst Du denn von NRW weg? Da könnntest Du den Dirketeinstieg mit entsprechender Vergütung und parallel laufendem Referendariat (OBAS) machen und hättest im Anschluss (bei bestandener Prüfung) eine Übernahmegarantie und könntest verbeamtet werden. Diese Variante ist natürlich extrem stressig...


    Zuerst musst Du dich unter http://www.leo.nrw.de auf eine Stelle bewerben (gegen Ende Mai, Anfang Juni) und dann die entspechenden Voraussetzungen (22 SWS an der Uni im zweiten Fach fürs Gymnasium & 2 Jahre Berufstätigkeit nach dem Studium) nachweisen. Ich weiß ja nicht, ob Du nah genug an der Grenze zu NRW wohnst. Aber dann guck doch mal unter leo.nrw.de. Da stehen alle Infos.


    Mit Chemie und Physik dürftest Du gute Karten haben...

  • Wir hatten bei uns bisher sowohl Quereinstieger über das Ref als auch direkte Seiteneinsteiger, mir wäre auch nicht bekannt, dass sich an der Rechtslage was geändert hat. Es sollte also auch am Gymnasium grundsätzlich beides möglich sein.


    Zitat

    Original von janinenini
    Den Quereinstieg ins Referendariat machen? ...
    Hätte den Nachteil der extremen Stressbelastung, ...


    Ich glaube hier liegen falsche Vorstellungen vor. Der Quereinstieg über das Ref hat zwar den Nachteil, dass man die Prüfungen am Ende bestehen "muss", daraus aber zu schließen, dass der direkte Seiteneinstieg stressärmer wäre ist ein gefährlicher Trugschluss. Wenn du den direkten Seiteneistieg mit voller Stundenzahl machst, solltest du dir bewusst sein, dass das für einen Anfänger 50 - 60 Wochenstunden Arbeit bedeutet (ja, ich habe schon einige Seiteneinsteiger gesehen). Wenn du soweit reduzierst, dass die zu unterrichtenden Stundenzahl in der Größenordnung liegen, in der die normalen Referendare sind, verdienst du auch nicht mehr als die (und hast wahrscheinlich immer noch um die 40 Stunden die Woche zu tun).


    Grüße,
    Moebius

  • Danke für eure Antworten!


    Nein, in NS ist der Quereinstieg über das Ref fürs Gymnasium nicht möglich, da Chemie kein Fach des besonderen Bedarfs ist (und ich Physik -als Fach des besonderen Bedarfs- nur als Nebenfach hatte). Dies ist nur an Haupt-/Realschule der Fall. Der direkte QE ist jedoch an allen Schulformen möglich.


    Mit der Stressbelastung meine ich die permanenten Prüfungssituationen. Ich kann in dieser Hinsicht nur die Erfahrungsberichte von Referendaren wiedergeben, leider kenne ich keinen direkten Quereinsteiger in den Schuldienst. Aber es ist mir schon klar, dass der direkte QE auch mit sehr viel Stress verbunden ist, allerdings bräuchte ich mir dabei keine Gedanken um das Finanzielle machen und hätte zwar viel Arbeit aber weniger Prüfungsdruck. Ich lasse mich aber gern belehren, ich frage ja gerade deshalb, weil ich möglicherweise derzeit noch völlig falsche Vorstellungen habe.



    Ich wohne in der Tat nicht weit weg von NRW, ich werde mich dort nocheinmal einlesen.


    Eine weitere Frage:
    Da ich bereits zu einem Vorstellungsgespräch im Kultusministerium eingeladen bin, möchte ich mir die Lehrpläne für meine Fächer einmal im Detail anschauen. Wo kann man diese online finden?

  • Was ich (aus meiner Sicht) bestätigen kann ist, dass eine mehr oder weniger permanente Prüfungssituation besteht. da ist halt die Frage, wie man das vom Typ her so ab kann. Stressig ist es vor allem auch vom Zeitaufwand. Meiner Erfahrung nach steht und fällt auch vieles mit der Schule an der man ist.
    Ich halte mir bei all dem Stress nur immer wieder vor Augen, dass zwischen TV-L und dem entsprechenden Beamtengehalt netto ca. 400 Euro im Monat liegen. Diese Aussicht lässt mich leiden ;) ...vor allem wenn man das mal auf 30 Jahre hochrechnet...

  • Zitat

    Original von hein


    Ich halte mir bei all dem Stress nur immer wieder vor Augen, dass zwischen TV-L und dem entsprechenden Beamtengehalt netto ca. 400 Euro im Monat liegen. Diese Aussicht lässt mich leiden ;) ...vor allem wenn man das mal auf 30 Jahre hochrechnet...


    Naja, die Verbeamtung erfolgt nach vier Jahren Tätigkeit im Angestelltenverhältnis, bzw. wenn man vier Jahre Berufserfahrung vorweisen könnte auch sofort (was ich leider nicht kann).

  • In NRW wirst Du nach bestandener Prüfung verbeamtet...

  • @ janinenini


    Ich kenne dein Problem, wollte auch gerne in Nds Lehrer werden.


    Problem - als Dipl.Bio. kein Gy-Lehramt und im Ref. weniger Geld.


    Problemlösung:
    Ab nach NRW - OBAS als Gy-Lehrer mit voller Bezahlung. Nach der 2. Staatsprüfung für SII in NRW, mit dem Staatsexamen in der Tasche, wieder als Regelbewerber nach Nds.


    Nds erkennt das 2. Staatsexamen an. Also kannst du dich anschließend einfach als Regelbewerber bei Eis-Online registrieren und dich wie alle anderen bewerben, auch an Gymnasien.


    Ist zwar ein Umweg, der sich aber lohnt, du bekommst während der Ausbildung mehr Geld und anschließend als SII-Lehrer auch mehr Geld.


    Ich bin jetzt in Köln und will zurück nach Hannover


    Ich hoffe konnte dir weiter helfen

    Schüler ich bin dein Lehrer

    Einmal editiert, zuletzt von vader ()

  • @ Vader, danke für deine Antwort


    Wie genau läuft das ab? Benötigt man Berufserfahrung? (Habe lediglich ein halbes Jahr in wissenschaftlicher Mitarbeit nach meinem Abschluss gearbeitet)

  • Ja um in die OBAS zu kommen muss man 2 Jahre gearbeitet haben.
    In NDS muss man sogar 4 Jahre zeigen.


    Aber die zwei Jahre kannst du als Vertretungslehrer Lehrer auffüllen.


    Sprich, du unterschreibst den OBAS Vertrag mit Beginn zum (an dem Tag wo du die zwei Jahre voll hast).

  • Genauer darüber nachdenken darf man nicht...
    Da muss man zwei Jahre unausgebildet als Vertretungslehrer arbeiten, bevor man ausgebildet werden darf. ;)
    Erst macchst du also alles "frei Schnauze" und darfst Referendare im Unterricht "ausbilden", um Dir dann im Ref sagen zu lassen, was Du alles falsch gemacht hast :) Da kann dann der Ref Dein Ausbildungslehrer werden, den Du vorher ausgebildet hast... Das ist schon lustig!

  • @ Vader Mal doof weitergefragt (weil ich meine, in all meinen Recherchen mal was in der Richtung gelesen zu haben) Kindererziehung lässt sich aber nicht auf die zwei Jahre anrechnen, oder?!


    @ Hein, in der Tat eine irrsinnige Regelung.
    Aber auch nicht die erste, die mir begegnet, seitdem ich mich in die Bedingungen des Seiteneinstiegs in Nds einlese. Ich kann beispielsweise nicht nur einen oder zwei Scheine (sondern deutlich mehr) in Mathe und auch Physik vorweisen, weil es einfach im Chemiestudium dazu gehört. Kann aber trotzdem kein Ref machen, obwohl beide Fächer Fächer des besonderen Bedarfs am Gym sind. Aber ich habe sie ja nicht voll studiert.

  • Da haste Recht! Da steht's:


    OBAS
    Teil 2: Voraussetzung und Entscheidung über die Teilnahme an der Ausbildung
    § 2 Voraussetzungen für die Teilnahme an der berufsbegleitenden Ausbildung
    (1) An der berufsbegleitenden Ausbildung kann unbeschadet der Regelung des § 4
    teilnehmen, wer
    (...)
    2. eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit oder eine mindestens zweijährige
    Betreuung eines minderjährigen Kindes nach Abschluss des Hochschulstudiums
    nachweisen kann,


    Die ganze Verordnung unter:
    http://www.schulministerium.nr…lasse/2009-10-06_OBAS.pdf

  • Oh, ich bedanke mich!


    Leider habe ich die Kindererziehung während des Studiums gemacht, das heißt, zwei Urlaubssemester genommen. Das wird dann wohl nicht angerechnet werden. Aber fragen kann man ja.

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