Unterschied zwischen Fachlehrer und Seiteneinstieg?

  • Hallo delikanli81,


    ich kann nur für NRW sprechen:
    Den sog. Fachlehrer gibt es am


    - Berufskolleg als

    • Werkstattlehrer
    • Technischer Lehrer
    • Lehrer für Maschinenschreiben
    • .....

    - Förderschule als Lehrer für

    • Geistigbehinderte oder Körperbehinderte in Förderschulen
    • Sehgeschädigte oder Hörgeschädigte im vorschulischen Bereich

    Für den Fachlehrer gibt es keinen Seiteneinstieg wie im nachfolgendem Sinne!


    Um "richtiger" Lehrer an einer Schule in NRW werden zu können kannst du neben der regulären Ausbildung auch über einen Seiteneinstieg an die Schule kommen. Dabei werden dir Diplom / Master anerkannt und du kannst im Rahmen der OBAS / OVP das 2. Staatsexamen ablegen. Den Seiteneinstieg gibt / gab es NICHT für die Grundschule!


    Textmarker

  • in RLP ist der Fall ganz anders.


    Fachlehrer an der BBS wird man mit einem (alten) FH-Diplom. Sie unterrichten im Gegensatz zu den Studienräten nur ein Fach, werden A12 bezahlt und haben quasi keine Aufstiegschancen.


    Mit Uni-Diplom oder FH-Master kann man den Quereinstieg machen, d.h. 2 Fächer, Einstellung A13, 2 Jahre Vorbereitungsdienst. Seiteneinstieg mit Uni-Diplom/Master heißt Anstellung und anderer Vorbeitungsdienst (mehr Stunden, mehr Geld, andere/weniger Leistungsnachweise, keine direkte Verbeamtung, später aber möglich).


    Was man machen kann hängt vom Abschluss ab. Den Seiteneinstieg gibt es auch nicht für alle Fächer und nicht an allen Schulen.


  • danke für die antowort. genau bei rlp ist die situation anders. ich habe hier ein stellenangebot:


    verstehe ich das so richtig: eine verbeamtung, d.h. vollbeamter wird man nach 2 jahren (halt "nur" mit A11)? kann ich dann mit dem beamtenstatus z.b. nach hessen ?


    Wie bewertet ihr diese Stelle?



    Ausbildungsstelle als Fachlehrer für das Lehramt an



    Berufsbildenden Schulen Rheinland-Pfalz



    Fachrichtung Elektrotechnik

    Voraussetzung:

    Ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium in der gewünschten



    Fachrichtung und eine anschließende hauptberufliche Tätigkeit von



    mindestens 3 Jahren außerhalb des Schuldienstes mit Erfahrungen in



    dem gewünschten Schwerpunkt.

    Wir bieten: Besoldung nach TVL in der Entgeltgruppe 9 mit der Möglichkeit einer



    Verbeamtung (A11) nach erfolgreicher Ausbildung.

  • So einfach ist das nicht. Du müsstest di zwei jahre Ausbildung als beamter auf Widerruf erfolgreich absolvieren. Danach muss es Deine Stelle überhaupt erst einmal geben (das ist eine Haushaltsfrage, das Land muss sparen und gerade bei lehrern wird ja jetzt gekürzt) und Du musst Sie bekommen. Wenn dann auch der Amtsarzt nichts dagegen hat, wirst Du auf Probe verbeamtet. Lebenszeitverbeamtung kommt erst 2-4 Jahre später (hängt von Deinen Notem im 2. Staatsexamen ab, je besser desto kürzer). Das Angbeot bezieht sich lediglich auf die Ausbildung, nicht mehr.
    Ob Du grundsätzlich nach Hessen wechseln kannst mit dieser Ausbildung, kann Dir nur das Kumi Hessen sagen. Ich kenne Fälle in denen das nicht ging. Mit Beamtenstatus wechseln erfordert einen Tauschpartner aus Hessen mit denselben Fächern, der dann nach RLP will.

  • Hm... also abgesehen davon, dass die Bezahlung (auch nach der Ausbildung) nicht so berauschend klingt: Ich würde mich an deiner Stelle mal informieren, was für einen Abschluss du nach der Ausbildung dann hättest. Klingt ja nicht nach einem regulären zweiten Staatsexamen. Und ohne das dürfte es auch schwierig werden, das Bundesland zu wechseln oder sogar in einem anderen Bundesland verbeamtet zu werden...

  • Hallo,


    noch ein paar ergänzende Details:


    - als Fachlehrer mit nur einem Fach besteht natürlich die Möglichkeit, später ein weiteres Fach nachzustudieren und eine weitere Fakultas zu machen, was dann Aufstiegsmöglichkeiten eröffnet.
    - in RLP bekommt man als Quereinsteiger das 2. Staatsexamen; wir Seiteneinsteiger haben dagegen "nur" einen - in RLP - dem 2. Staatsexamen gleichgestellten Abschluss erworben, der aber in anderen BLs nicht unbedingt anerkannt werden muss
    - zu den Haushaltsfragen/Stellen: In Quer-/Seiteneinstiegsfächern ist immer davon auszugehen, dass eine Stelle frei sein wird, denn es handelt sich um Mangelfächer; Vorteil beim Seiteneinstieg ist dabei, dass 1. die Verbeamtung (natürlich nur beim Bestehen der Prüfung und unter den beamtenrechtlichen Voraussetzungen) im Vertrag festgeschrieben ist und 2. man als angestellter Lehrer, der ja schon auf einer richtige Stelle an einer Schule sitzt, vom Arbeitgeber versetzt werden müsste, um ihn an eine andere Schule zu bringen. Das ist von Vorteil, da viele Refis in RLP nach dem Ende der Ausbildung gerne nahe bei den großen Städten (ach, das schöne Mainz :)) bleiben wollen. Mehr freie Stellen gibts aber in der rheinland-pfälzischen "Pampa".
    - Wechsel in ein anderes BL ist (wie schon von anderen geschrieben) schwierig. Diese Wahl sollte man also bedenken! In RLP ist jetzt schon das Besoldungsniveau niedriger als in Hessen; diese Schere wird sich wahrscheinlich noch weiter auftun (unsere neue Koalition hat für die nächsten 5 Jahre Erhöhungen um 1% festgelegt!!!).
    - die Ausschreibung, die du hier hineinkopiert hast, irritiert mich etwas, da hier von TVL die Rede ist -> Angestelltenstatus während der Ausbildung bedeutet eigentlich Seiteneinstieg (volle Stelle, 1/4 Befreiung für die Ausbildung). Komisch.


    Jetzt mal auf die Schnelle, was mir da grad eingefallen ist.


    Grüße vom Golum

Werbung