Kann ich dazu gezwungen werden, schwimmen zu unterrichten?

  • Wie sieht das rein rechtlich mit dem Schwimmunterricht aus?
    Religion kann man ja beispielsweise verweigern zu unterrichten.


    Schwimmen auch?
    Könnte ich dazu gezwungen werden?

  • Nein, im Grunde nicht. Erstmal brauchst du ja sowieso den Schwimmschein, wenn du den nicht hast, darfst du gar kein Schwimmen unterrichten. Und selbst wenn du ihn irgendwann mal gemacht hast (ich geh mal davon aus, dass das bei dir schon eine Weile her ist), darfst du nicht zum Schwimmunterricht geschickt werden, wenn du dich nicht (mehr) in der Lage fühlst tief genug zu tauchen oder jemanden zu retten.

  • Ich wollte auch gerade sagen: Behaupte einfach, dass du keinen Schwimmschein hast ;) und shcon bist du aus dem Schneider, weil du dann nicht darfst

  • auf keinen fall kannst du dazu gezwungen werden!!
    sogar nicht, wenn du einen schwimmschein hast.
    wenn du dir den schwimmunterricht nicht (mehr) zutraust, weigere dich den schwimmunterricht zu übernehmen und falls deine schulleitung nicht trotzdem weiter bedrängt, lasse dich noch vom personalrat beraten. habe ich auch gemacht :)


    alles gute!

  • Einen Schwimmschein habe ich wirklich nicht.
    Ich möchte auch keinen machen, weil ich es mir wirklich nicht zutraue, jemanden im Notfall zu retten.
    Das hängt damit zusammen, dass ich Brillenträgerin (kurzsichtig) bin und ohne Brille nicht viel sehe.
    Mit Kontaktlinsen komme ich leider nicht klar, so dass ich auf meine Brille angewiesen bin, was
    ich selbst nicht immer toll finde, aber es ist nun mal so.


    Ich unterrichte aktuell einige Fächer fachfremd, wozu ich auch bereit war/bin.
    Schwimmen ist das Einzige, was ich eben nicht unterrichten möchte/kann.


    Ich bin zurzeit im Angestelltenverhältnis und sehe leider fast immer, dass bei den
    Ausschreibungen die Rettungsfähigkeit gewünscht wird.
    Ich frage mich, ob man überhaupt die Chance auf eine feste Stelle hat, wenn man
    diese nicht hat/nachmacht. :(

  • Ich befürchte, dass es kaum noch Ausschreibungen gibt, ohne das Kriterium "Rettungsfähigkeit", da besonders im Bereich Sport/Schwimmen großer Bedarf da ist. Allerdings gehöre ich auch zu den bekennenden Nicht-Schwimmern und habe relativ lange auf eine Planstelle gewartet. Hat aber dann zum Schluss doch noch geklappt. Du musst halt für dich entscheiden, was das kleinere Übel ist.

  • Ohne Rettungsschein DARFST Du keinen Schwimmunterricht erteilen! Wenn Du es dennoch tust und es passiert etwas, kommst auch Du in Teufels Küche! Mit Deiner Brille kannst Du Deine Bedenken auch noch zusätzlich untermauern! Lass´Dich nicht zwingen, das ist reechtlich nicht zulässig !

  • Danke Rolle und Tintenklecks,


    meine Entscheidung steht fest. Ich kann und werde keinen Schwimmunterricht geben.
    Dann warte ich eben länger.

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