Darf man als Vertretungslehrerin in die Schulkonferenz gewählt werden?

  • Darf man als Vertretungslehrerin in die Schulkonferenz gewählt werden?
    Weiß das jemand?

  • Schon allein deshalb, weil es an einigen Schulen gar nicht genug fest angestellte Lehrer gibt (die gerade aktiv sind) um alle Plätze zu belegen :)

  • Bei uns heißt es immer "nein", weil die ja auf 2 Jahre gewählt wird und man als Vertretungslehrer maaaaximal einen Jahresvertrag hat.

  • Bei uns heißt es immer "nein", weil die ja auf 2 Jahre gewählt wird und man als Vertretungslehrer maaaaximal einen Jahresvertrag hat.



    Was ist das denn für eine Begrüdung?!? Man weiß doch auch sonst bei einem Lehrer nicht, ob er in den nächsten 2 Jahren noch da ist oder dürfen dann Frauen die Schwanger werden und in Elternzeit gehen könnten auch nicht mehr gewählt werden? Kollegen vor der Pensionierung auch nicht? Welche die sich evtl.. versetzen lassen wollen? Die krank werden können?



    Hm, aber wer darf denn dann überhaupt noch gewählt werden?!?

  • Bei uns heißt es immer "nein", weil die ja auf 2 Jahre gewählt wird und man als Vertretungslehrer maaaaximal einen Jahresvertrag hat.


    Ich kenne zwar nur die NRW-Rechtslage - für die hessische Rechtslage müsstest du euer Äquivalent unseres Schulgesetzes einsehen - aber für genau diesen Fall werden bei uns einfach Nachrücker gewählt. Ich kann mir allerdings nicht wirklich vorstellen, dass eure Vorgehensweise wirklich auf sicheren Füßen steht. Immer hin ist die Schulkonferenz eine wichtige Institution der demokratischen Partizipation, in der auch das Kollegium eine Stimme gegenüber der Schulleitung hat. Da kann die Schulleitung nicht per ordre mufti Teile des Kollegiums von dieser Mitwirkungsmöglichkeit ausschließen.


    Nele

  • Keine AHnung, ob es irgendwo steht, bei uns wurde es wenigstens immer so gehandhabt, sogar schon mti zwei verschiedenen Schulleitungen... Ich werde mal hören, ob sie eine GRUNDLAGE für ihre Begründung hat, wenn das nächste Mal Wahl ist :D

  • Keine AHnung, ob es irgendwo steht, bei uns wurde es wenigstens immer so gehandhabt, sogar schon mti zwei verschiedenen Schulleitungen... Ich werde mal hören, ob sie eine GRUNDLAGE für ihre Begründung hat, wenn das nächste Mal Wahl ist :D


    Ja, mein Gott, wenn du daran interessiert bist, deine Recht zu wahren, musst du schon selbst die Gesetze und Erlasse zu lesen! :wacko:


    Nele

  • Ich bin ja keine Vertretungslehrerin, von daher hat es mich auch noch nie weiter interessiert, ob die mitgewählt werden können oder nicht.... egal jetzt, sonst mach eich am Ende gleich auch noch diesen hier :wacko: und eigentlich ist mir heute viel mehr nach dem da: :thumbup:

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