Anspruch auf Elternzeit? Elternzeit verschenkt?

  • Hallo! Falls ihr euch wundert, weil ihr diese Fragen eben schon woanders gelesen haben solltet: ich habe soeben ein neues Thema erstellt, weil die Fragen nicht so gut zum anderen Thema passten (Bewerbung während Elternzeit) und hoffe hiermit, dass auch andere Leute auf dieses Thema zugreifen, die sich dafür interessieren bzw. etwas hierzu wissen.
    Ich habe folgendes Anliegen: Ich hatte für
    meine Erstgeborene im Jahr 2008 1 1/2 Jahre Elternzeit beantragt und
    auch bekommen. Als diese beendet war (30.04.2010), kam fast auf den Tag genau mein
    zweites Kind zur Welt (am 29.04.2010), daher habe ich die Elternzeit für das erste Kind
    nicht mehr verlängert. Nun weiß ich, dass man sich ein Jahr aufheben
    kann, bis das Kind das 8. Lebensjahr vollendet hat, hatte dies aber vorher nicht mit dem Arbeitgeber besprochen (weder für das erste noch für das zweite Kind).


    Jetzt zu meinen Fragen: für das erste Kind hätte ich ja eigentlich noch
    1 1/2 Jahre Elternzeit übrig; geht davon das eine halbe Jahr verloren,
    weil ich es nicht bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres meines ersten
    Kindes genutzt habe? Und habe ich einen rechtlichen Anspruch zumindest auf die
    restlichen zwölf Monate, obwohl ich es damals nicht dem Arbeitgeber
    angekündigt habe, dass ich mir dieses Jahr für später aufsparen möchte?


    Wie sieht es allgemein mit diesem letzten Jahr Elternzeit aus, das man
    sich für später (bis zum 8. Lebensjahr des Kindes) aufsparen kann? Hat
    man automatisch Anspruch darauf und kann es zu einem beliebigen
    Zeitpunkt beantragen, sofern das Kind noch nicht das 8. LJ vollendet
    hat? Oder gibt es da Fristen? Hat es vielleicht schon mal jemand
    erlebt, dass einem dieses letzte Jahr nicht mehr genehmigt wurde, weil
    man es im Voraus nicht beantragt bzw. sein Vorhaben nicht geäußert
    hatte, dieses Jahr erst in ein paar Jahren in Anspruch zu nehmen?


    Und wie sieht das Ganze bei einem Arbeitgeberwechsel aus? Kann ich bei
    einem neuen Arbeitgeber ein noch ausstehendes drittes Jahr Elternzeit beantragen, wenn
    der doch eigentlich gar nichts mehr mit der Geburt meiner Kinder zu tun
    hat? Oder kann ein neuer AG (wäre im günstigsten Fall bei mir das
    Land NRW) das aus irgendeinem Grund komplett verweigern?


    Vielleicht weiß dazu jemand etwas. Ich hoffe es!




    Danke!

  • Das sind ziemlich viele Fragen, ich versuche sie mal zu beantworten, aber leider mal wieder verkehrt rum ;)




    Oder kann ein neuer AG (wäre im günstigsten Fall bei mir das
    Land NRW) das aus irgendeinem Grund komplett verweigern?

    Ja, wenn das Kind über 3 ist kann das komplett abgelehnt werden, selbst wenn du beim vorherigen AG eine Übertragung beantragt hast.


    Kann ich bei
    einem neuen Arbeitgeber ein noch ausstehendes drittes Jahr Elternzeit beantragen, wenn
    der doch eigentlich gar nichts mehr mit der Geburt meiner Kinder zu tun
    hat?

    Ja, kann man, aber der AG kann es ablehnen.


    Oder gibt es da Fristen?

    Ja, bis spätestens zum 3. Geburtstag, eigentlich sogar bis zum Anbruch der Zeit, die übertragen werden soll. Sprich sinds 12 Monate, dann bis 12 Moante vor dem 3. Geburtstag, sinds nur 10 Moante, dann 10 Moante vor dem 3. Geburtstag usw.


    Wie sieht es allgemein mit diesem letzten Jahr Elternzeit aus, das man
    sich für später (bis zum 8. Lebensjahr des Kindes) aufsparen kann? Hat
    man automatisch Anspruch darauf und kann es zu einem beliebigen
    Zeitpunkt beantragen, sofern das Kind noch nicht das 8. LJ vollendet
    hat?

    Nein, nur wenn man das vorher beantragt hat zu übertragen hat man darauf einen Anspruch.


    Und habe ich einen rechtlichen Anspruch zumindest auf die
    restlichen zwölf Monate, obwohl ich es damals nicht dem Arbeitgeber
    angekündigt habe, dass ich mir dieses Jahr für später aufsparen möchte?

    Darauf hast du keinerlei Anspruch, probieren kannst du es natürlich trotzdem.


    geht davon das eine halbe Jahr verloren,
    weil ich es nicht bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres meines ersten
    Kindes genutzt habe?

    Ja, auf jeden Fall, weil höchstens 12 Monate übertragen werden können.


    Jetzt zu meinen Fragen: für das erste Kind hätte ich ja eigentlich noch
    1 1/2 Jahre Elternzeit übrig;


    Nein, maximal hast du noch 1 Jahr übrig!



    Achso, gilt alles nur für Angestellte.

  • vielen dank für die vielen infos!!! Aber da ich Beamtin im Ersatzschuldienst bin: gilt das alles dann doch nicht für mich? wo kann man denn das alles nachlesen, z.B. dass man die Übertragung der letzten 12 Monate beantragen muss und dass es dafür bestimmte Fristen gibt?
    Naja, das ärgert mich ganz schön, dass ich da - zumindest ein halbes Jahr auf jeden Fall schon - Elternzeit verschenkt habe :(
    Meine Tochter wird im September 3; wenn ich jetzt die Übertragung der zwölf Monate beantrage, vielleicht habe ich ja Glück...
    Jedenfalls danke nochmal!

  • weiß das zufällig jemand, wie das in NRW mit dem Beamtenrecht ist? kann ich das irgendwo im Internet nachlesen? Vielen Dank für die Infos!

  • weiß das zufällig jemand, wie das in NRW mit dem Beamtenrecht ist? kann ich das irgendwo im Internet nachlesen? Vielen Dank für die Infos!


    Die Bass sollte in jeder Schule zur Einsicht vorhanden sein, aber auch die GEW usw. haben entsprechende Sammlungen an Vorschriften.


    Auch beim LBV, bei den BezReg und bei juris.de findest du einiges.

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