Teilzeitangestellte - unterrichtsfreier Tag?!

  • Hallo an alle,


    bin im neuen Schuljahr mit meinem 14 Stunden-Teilzeitvertrag an einer vollen Halbtagsschule (RLP) und habe dort direkt mal eine Klassenleitung erhalten (obwohl es andere Kollegen mit mehr Stunden gibt, die keine Klassenleitung haben). Aber das soll erst mal nur Nebensache sein. Nun ist auch mein unterrichtsfreier Tag gestrichen worden, der mir doch eigentlich zusteht (oder bin ich da falsch informiert)?
    Wenn es organisatorisch nicht anders machbar ist, gibt es dann irgendwie einen Ausgleich? Wäre super, wenn hier jemand schulrechtlich bewandert ist und mir helfen könnte.


    MfG,


    Nadine

  • Aus der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung und Kultur Rheinland-Pfalz
    vom 2. März 1994:



    3.1 Die Teilzeitlehrkraft kann
    verpflichtet werden, eine Klasse zu führen
    und die damit verbundenen
    pädagogischen Aufgaben und Verwaltungsarbeiten zu übernehmen. Nummer 3.4 bleibt
    unberührt.




    3.2 An allen aufteilbaren Aufgaben, die im Bereich der Schule vom Kollegium
    erfüllt werden müssen, ist die Teilzeitlehrkraft anteilig entsprechend ihrer
    eingeschränkten Unterrichtsverpflichtung zu beteiligen. Hier sind insbesondere
    die Aufsichten und Vertretungen zu nennen.




    3.3 Die Übernahme einer besonderen Aufgabe wie z. B. die der Verkehrsobfrau
    oder des Verkehrsobmanns, der Sammlungsleiterin oder des Sammlungsleiters, der
    oder des Sicherheitsbeauftragten usw. soll von der Teilzeitlehrkraft nicht
    verlangt werden.




    3.4 Mehrtägige Schulwanderungen, Studienfahrten und Schullandheimaufenthalte
    sollen von der Teilzeitlehrkraft nicht gefordert werden.




    3.5 Bei der Verteilung von
    Unterrichtsstunden auf die Arbeitstage sollen die Bedürfnisse der
    Teilzeitlehrkraft besonders berücksichtigt werden; unterrichtsfreie Tage sollen
    ermöglicht werden.




    3.6 Im Blick auf Springstunden sollen teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte nur
    entsprechend ihrer reduzierten Regelstundenzahl belastet werden.




    3.7 Die Erteilung von weniger als zwei Unterrichtsstunden am Tag und ein
    Einsatz am Vor- und Nachmittag desselben Tages sollen, sofern es die schulische
    Situation ermöglicht, bei Teilzeitbeschäftigten vermieden werden.

  • danke! sollte ich den Schulleiter vorsichtig mit verweis auf den text mal fragen, ob er die 14 stündchen nicht etwas kompakter zusammenlegen kann?
    NOCH ist das schuljahr in der planung. wenn es mal läuft, kann ich das wohl knicken.

  • Schade. Dann mach ich mir mal besser keine Feinde bei der Schulleitung und verzichte (so wie es die ADD mit ihrer schwammigen Formulierung ja auch beabsichtigt). Motto: "Alles kann, nix muss! Immer alle Hintertüren offen halten!"

  • ...fragen ist doch ok.ich habe bisher immer den wunsch nach einem kompakten stundenplan geäußert und er ist bisher immer berücksichtigt worden. bedeutet natürlich auch, dass man bestimmte kompromisse eingeht, z.b. bestimmte aufsichtzeiten (aufsicht an der bushaltestelle).....wenn nicht gefragt wird, kann auch nicht berücksichtigt werden, oder ?.....


    lg christina

  • Es gibt Muss-, Soll- und Kann-Vorschriften. Bei ‘Muss’ ist der Ermessensspielraum auf Null reduziert, bei "Soll" sehr eingeschränkt und bei "Kann" weit. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass "Soll-Vorschriften" für Behörden grundsätzlich wie "Muss-Vorschriften" behandelt werden müssen. Im Unterschied zu "Muss-Vorschriften" sind bei "Soll-Vorschriften" jedoch im Einzelfall Abweichungen möglich.


    Merksatz für Schüler: "SOLL ist MUSS wenn KANN."


    Ich würde auf jeden Fall auf einen unterrichtsfreien Tag drängen. Die Schulleitung muss nachweisen, dass es beim besten Willen nicht möglich ist.

  • Genau.
    Vor allem im Vergleich mit den Vollzeitkollegen dürfen keine gravierenden Benachteiligungen bestehen. Wenn die pro Woche nur 2 oder 3 Springstunden haben, brauchst du es nicht hinnehmen, wenn du als Teilzeitkraft auf einmal 8 haben sollst.
    Bei 14 Stunden hast du zwar streng genommen keinen Rechtsanspruch auf einen freien Tag, möglich sein sollte das aber eigentlich schon. In solchen Fällen hilft manchmal der Hinweis, dass du aus familiären Gründen auf einen freien Tag angewiesen bist und dich gezwungen sähest auf eine geringere Stundenzahl zu reduzieren, wenn das bei 14 Stunden nicht möglich ist.

  • OK, danke für eure kompetente und schnelle Hilfe. Werde höflich fragen, ob eine Optimierung des Stundenplanes zugunsten eines freien Tages evtl. möglich ist.


    VlG!

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